Sitzung: 05.08.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 1-2899/20/06-023
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Birresborn stimmt
der Übertragung der vorgeschlagenen Ermächtigung aus dem Ergebnishaushalt 2019
in den Ergebnishaushalt des Haushaltsjahrs 2020 zu.
Sachverhalt:
Grundsätze:
Die Übertragbarkeit von ordentlichen Aufwendungen oder investiven
Auszahlungen sind im § 17 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) geregelt.
Ermächtigungen für ordentliche Aufwendungen sind ganz oder
teilweise in das Haushaltsfolgejahr übertragbar und bleiben bis zum Ende des
Haushaltsfolgejahrs verfügbar. Hingegen bleiben Ermächtigungsübertragungen für Investitionen
bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen
und Beschaffungen längstens jedoch 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in
dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann.
Die
Übertragung von Ermächtigungen berücksichtigt, dass größere Projekte oftmals länger
als 1 Jahr bis zur Fertigstellung benötigen und dass bei der Aufstellung des
Haushaltsplanes nicht immer feststeht, ob die veranschlagten Mittel bis zum
Ende des Haushaltsjahres wie geplant in Anspruch genommen werden. Die zügige
und wirtschaftliche Durchführung solcher Vorhaben könnte gefährdet werden, wenn
zur weiteren Inanspruchnahme der Ermächtigungen, diese erst im Haushaltsplan
des Folgejahres neu veranschlagt werden müssten und erst nach Inkrafttreten des
neuen Haushaltsplanes beauftragt werden könnten.
Die
übertragenen Ermächtigungen belasten nicht das Ergebnis des abgelaufenen
Haushaltsjahres, sondern sie erhöhen die entsprechenden Posten im Haushaltsplan
des folgenden Jahres. Die Ermächtigungsübertragung führt also zu einer
unmittelbaren Veränderung der beschlossenen Haushaltspositionen im
Ergebnishaushalt bzw. im Finanzhaushalt und zur wirtschaftlichen Belastung des
dem Haushaltsjahr folgenden Jahres. Es kommt also zu Ergebnisverbesserungen im
abgelaufenen Jahr und zu gleichlautenden Ergebnisverschlechterungen im neuen
Haushaltsjahr.
Die
Ermächtigungsübertragungen müssen dem Ortsgemeinderat gem. § 17 Abs. 5 GemHVO
vorgelegt werden. Die investiven Übertragungen nimmt der Ortsgemeinderat
lediglich zur Kenntnis. Bei den konsumtiven Übertragungen entscheidet der
Ortsgemeinderat per Beschluss, ob die Übertragung erfolgen soll.
Ordentliche Aufwendungen:
Im Ergebnishaushalt/ordentlicher
Finanzhaushalt werden folgende Ermächtigungen übertragen:
Kostenstelle/ Sachkonto |
Bezeichnung |
Ansatz 2019 |
Angeordnete Beträge |
Ermächtigung |
5410000000/ 52338000 |
Unterhaltung
Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen |
15.000
€ |
5.117
€ |
9.880
€ |
Investitionen:
Bei
den investiven Maßnahmen sind im Haushaltsjahr2019 die Maßnahmen
„Breitbandausbau“ sowie „Wiederaufbau Drees Kopper Straße“ beendet worden.
Ermächtigungen hieraus sind im Haushaltsjahr 2020 nicht notwendig. Im
Haushaltsjahr 2020 wurden neu veranschlagt wurden demnach die bislang nicht
begonnenen Investitionen:
-
Anschaffung eines Schutzgasschweißgerätes 1.500 €,
-
Anteil der OG Birresborn am Einbau einer Sonnenschutzanlage 17.000 €,
-
Erschließung der Maßnahme Straße „Auf der Schlack“ 90.000
€,
-
Errichtung eines Parkplatzes Gerolsteiner Straße „Radweg“ 40.000 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe
Sachverhalt.