Sitzung: 10.08.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 3-0199/20/25-020
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat beschließt, grundsätzlich der rückwirkenden Finanzierung der
Kita Üxheim zum 01.01.2020 nach Einzugsgebieten auf die Ortsgemeinden
zuzustimmen. Die Kostenaufteilung erfolgt hälftig nach Einwohnerzahlen (zum
30.06. des Vorjahres) sowie Kinderzahlen (Rechtsanspruch von 6 Jahrgängen).
Hierbei sind die Investitionskosten ebenfalls zu berücksichtigen. Größere
Anschaffungen, Unterhaltungsmaßnahmen sowie Investitionsmaßnahmen sind
zukünftig mit den beteiligten Ortsgemeinden im Vorfeld abzustimmen.
Die
hierzu abzuschließende Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und den
Ortsgemeinden ist dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung noch vorzulegen.
Sachverhalt:
Im Bereich der ehem. Verbandsgemeinde Hillesheim sind
drei Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde:
·
Kita Kunterbunt Hillesheim
·
Kita Üxheim
·
Integrative Kita Hillesheim
Bisher wurden die kommunalen Eigenanteile der Personal-
und Betriebskosten über eine „Kita-Sonderumlage“ durch die Stadt Hillesheim und
die Ortsgemeinden der ehem. VG Hillesheim getragen. Die Sonderumlage wurde auf
Grundlage der Finanzkraft berechnet. Investitionen wurden bisher in der
Sonderumlage nicht berücksichtigt, jedoch über die VG-Umlage der ehem. VG
Hillesheim indirekt gedeckt.
In 2019 wurde die Regelung zunächst von der VG Gerolstein
übernommen und für die Gemeinden der ehem. VG Hillesheim in der
Haushaltssatzung eine „Kita-Sonderumlage“ von 6,45 % festgesetzt.
In einer Ortsbürgermeisterbesprechung der beteiligten
Gemeinden wurde am 18.02.2020 durch die Verwaltung ein alternatives Modell zu
bisherigen Regelung vorgestellt, das dem Finanzierungsschlüssel anderer Kitas
in der VG Gerolstein gleicht.
Durch eine Vereinbarung soll festgesetzt werden, dass
1.
die Finanzierung der einzelnen Kitas nach den
Einzugsbereichen erfolgt:
·
Kita Sonnenschein Üxheim =
Kerpen, Nohn & Üxheim + Dankerath, Hoffeld, Senscheid
& Trierscheid aus der VG Adenau
·
Kita Kunterbunt Hillesheim & Integrative
Kita Hillesheim
Basberg, Berndorf, Dohm-Lammersdorf,
Hillesheim, Oberbettingen, Oberehe-Stroheich, Walsdorf & Wiesbaum
2.
die Kostenaufteilung hälftig nach
Kinderzahlen und Einwohnern (Stand 30.06. des Vorjahres) berechnet wird. Die
Kinderzahl entspricht der aktuellen Zahl der Kinder, die in dem Abrechnungsjahr
einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz haben; hierbei werden sechs Jahrgänge
zu Grunde gelegt.
Die neue Regelung soll rückwirkend zum 01.01.2020 in
Kraft treten, so dass die alte Regelung nur für eine Übergangsphase von einem
Jahr nach der Fusion Bestand hat.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat der
Vorgehensweise zugestimmt und auch die Kommunalaufsicht hat keine Bedenken.
Auf Grundlage der Haushaltsansätze 2020 sind in der
Anlage Vergleichsberechnungen zwischen der Aufteilung anhand der Sonderumlage
sowie hälftig nach Einwohner- und Kinderzahl der einzelnen Gemeinden.