Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, grundsätzlich der rückwirkenden Finanzierung der Kita Üxheim zum 01.01.2020 nach Einzugsgebieten auf die Ortsgemeinden zuzustimmen. Die Kostenaufteilung erfolgt hälftig nach Einwohnerzahlen (zum 30.06. des Vorjahres) sowie Kinderzahlen (Rechtsanspruch von 6 Jahrgängen). Hierbei sind die Investitionskosten ebenfalls zu berücksichtigen. Größere Anschaffungen, Unterhaltungsmaßnahmen sowie Investitionsmaßnahmen sind zukünftig mit den beteiligten Ortsgemeinden im Vorfeld abzustimmen.

 

Die hierzu abzuschließende Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden ist dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung noch vorzulegen.


 

Sachverhalt:

 

Im Bereich der ehem. Verbandsgemeinde Hillesheim sind drei Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde:

 

·         Kita Kunterbunt Hillesheim

·         Kita Üxheim

·         Integrative Kita Hillesheim

 

Bisher wurden die kommunalen Eigenanteile der Personal- und Betriebskosten über eine „Kita-Sonderumlage“ durch die Stadt Hillesheim und die Ortsgemeinden der ehem. VG Hillesheim getragen. Die Sonderumlage wurde auf Grundlage der Finanzkraft berechnet. Investitionen wurden bisher in der Sonderumlage nicht berücksichtigt, jedoch über die VG-Umlage der ehem. VG Hillesheim indirekt gedeckt.

 

In 2019 wurde die Regelung zunächst von der VG Gerolstein übernommen und für die Gemeinden der ehem. VG Hillesheim in der Haushaltssatzung eine „Kita-Sonderumlage“ von 6,45 % festgesetzt.

 

In einer Ortsbürgermeisterbesprechung der beteiligten Gemeinden wurde am 18.02.2020 durch die Verwaltung ein alternatives Modell zu bisherigen Regelung vorgestellt, das dem Finanzierungsschlüssel anderer Kitas in der VG Gerolstein gleicht.

 

Durch eine Vereinbarung soll festgesetzt werden, dass

 

1.    die Finanzierung der einzelnen Kitas nach den Einzugsbereichen erfolgt:

 

·         Kita Sonnenschein Üxheim =

Kerpen, Nohn & Üxheim + Dankerath, Hoffeld, Senscheid & Trierscheid aus der VG Adenau

 

·         Kita Kunterbunt Hillesheim & Integrative Kita Hillesheim

Basberg, Berndorf, Dohm-Lammersdorf, Hillesheim, Oberbettingen, Oberehe-Stroheich, Walsdorf & Wiesbaum

 

2.    die Kostenaufteilung hälftig nach Kinderzahlen und Einwohnern (Stand 30.06. des Vorjahres) berechnet wird. Die Kinderzahl entspricht der aktuellen Zahl der Kinder, die in dem Abrechnungsjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz haben; hierbei werden sechs Jahrgänge zu Grunde gelegt.

 

Die neue Regelung soll rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft treten, so dass die alte Regelung nur für eine Übergangsphase von einem Jahr nach der Fusion Bestand hat.

 

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat der Vorgehensweise zugestimmt und auch die Kommunalaufsicht hat keine Bedenken.

 

Auf Grundlage der Haushaltsansätze 2020 sind in der Anlage Vergleichsberechnungen zwischen der Aufteilung anhand der Sonderumlage sowie hälftig nach Einwohner- und Kinderzahl der einzelnen Gemeinden.