Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37

Beschluss:

 

Zur Bestellung als Schiedsperson für den Schiedsbezirk 3 / Jünkerath wird dem Direktor des Amtsgerichtes Prüm folgende Person vorgeschlagen:

 

Herr Lothar Schun, Lissendorf


Sachverhalt:

 

Nach § 1 der Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz bildet jede Verbandsgemeinde einen Schiedsamtsbezirk. Es können mehrere Schiedsamtsbezirke eingerichtet werden, wenn dies im Hinblick auf die Einwohnerzahlen oder die Gebietsgröße erforderlich ist. Die Einrichtung und Abgrenzung obliegt der Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat. Der VG-Rat soll auch Personen für die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes vorschlagen. Die Bestellung erfolgt durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes, dem auch die Dienstaufsicht über die bestellten Schiedspersonen obliegt.

 

Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hat mit Beschluss vom 28. März 2019 die Bildung folgender Schiedsbezirke gemäß § 1 Abs. 2 der Schiedsamtsordnung beschlossen:

 

Schiedsbezirk 1 / Gerolstein

für die Stadt Gerolstein und die Ortsgemeinden Berlingen, Birresborn, Densborn, Duppach, Hohenfels-Essingen, Kalenborn-Scheuern, Kopp, Mürlenbach, Neroth, Pelm, Rockeskyll und Salm

 

Schiedsbezirk 2 / Hillesheim

für die Stadt Hillesheim und die Ortsgemeinden Basberg, Berndorf, Dohm-Lammersdorf, Kerpen, Nohn, Oberbettingen, Oberehe-Stroheich, Üxheim, Walsdorf, Wiesbaum

 

Diese beiden Schiedsbezirke sind dem Amtsgericht Daun unterstellt.

 

Schiedsbezirk 3 / Jünkerath

für die Ortsgemeinden Birgel, Esch, Feusdorf, Gönnerdorf, Hallschlag, Jünkerath, Kerschenbach, Lissendorf, Ormont, Reuth, Scheid, Schüller, Stadtkyll, Steffeln.

 

Für diesen Schiedsbezirk ist das Amtsgericht Prüm zuständig.

 

Auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates wurden vom Amtsgericht Daun als Schiedspersonen bestellt:

für den Schiedsbezirk 1 / Gerolstein: Herr Klaus Sohns, Birresborn

für den Schiedsbezirk 2 / Hillesheim: Herr Wolfgang Schüssler, Dohm-Lammersdorf

 

Nunmehr steht wegen Ablauf der Amtsperiode eine Neu- bzw. Wiederbesetzung für den Schiedsbezirk 3 / Jünkerath an. Der Verbandsgemeinderat wird gebeten, dem Amtsgericht Prüm einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

 

Bisher ist für den Schiedsbezirk 3 / Jünkerath Herr Lothar Schun aus Lissendorf als Schiedsperson ehrenamtlich tätig. Der Amtsinhaber Lothar Schun ist bereit, das Schiedsamt für eine weitere Wahlperiode (5 Jahre) auszuüben.

 

Die Verwaltung empfiehlt, Herrn Lothar Schun für eine weitere Amtsperiode vorzuschlagen.