Sitzung: 08.09.2020 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37
Vorlage: 1-2889/20/01-309
Beschluss:
Zur
Bestellung als Schiedsperson für den Schiedsbezirk 3 / Jünkerath wird dem
Direktor des Amtsgerichtes Prüm folgende Person vorgeschlagen:
Herr
Lothar Schun, Lissendorf
Sachverhalt:
Nach § 1 der Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz bildet
jede Verbandsgemeinde einen Schiedsamtsbezirk. Es können mehrere
Schiedsamtsbezirke eingerichtet werden, wenn dies im Hinblick auf die
Einwohnerzahlen oder die Gebietsgröße erforderlich ist. Die Einrichtung und
Abgrenzung obliegt der Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat. Der VG-Rat soll
auch Personen für die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes vorschlagen. Die Bestellung
erfolgt durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes, dem auch die Dienstaufsicht
über die bestellten Schiedspersonen obliegt.
Der
Verbandsgemeinderat Gerolstein hat mit Beschluss vom 28. März 2019 die Bildung
folgender Schiedsbezirke gemäß § 1 Abs. 2 der Schiedsamtsordnung beschlossen:
Schiedsbezirk
1 / Gerolstein
für
die Stadt Gerolstein und die Ortsgemeinden Berlingen, Birresborn, Densborn,
Duppach, Hohenfels-Essingen, Kalenborn-Scheuern, Kopp, Mürlenbach, Neroth,
Pelm, Rockeskyll und Salm
Schiedsbezirk
2 / Hillesheim
für
die Stadt Hillesheim und die Ortsgemeinden Basberg, Berndorf, Dohm-Lammersdorf,
Kerpen, Nohn, Oberbettingen, Oberehe-Stroheich, Üxheim, Walsdorf, Wiesbaum
Diese
beiden Schiedsbezirke sind dem Amtsgericht Daun unterstellt.
Schiedsbezirk
3 / Jünkerath
für
die Ortsgemeinden Birgel, Esch, Feusdorf, Gönnerdorf, Hallschlag, Jünkerath,
Kerschenbach, Lissendorf, Ormont, Reuth, Scheid, Schüller, Stadtkyll, Steffeln.
Für
diesen Schiedsbezirk ist das Amtsgericht Prüm zuständig.
Auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates wurden vom
Amtsgericht Daun als Schiedspersonen bestellt:
für den Schiedsbezirk 1 / Gerolstein: Herr Klaus Sohns,
Birresborn
für den Schiedsbezirk 2 / Hillesheim: Herr Wolfgang
Schüssler, Dohm-Lammersdorf
Nunmehr steht wegen Ablauf der Amtsperiode eine Neu- bzw.
Wiederbesetzung für den Schiedsbezirk 3 / Jünkerath an. Der Verbandsgemeinderat
wird gebeten, dem Amtsgericht Prüm einen entsprechenden Vorschlag zu
unterbreiten.
Bisher ist für den Schiedsbezirk 3 / Jünkerath Herr
Lothar Schun aus Lissendorf als Schiedsperson ehrenamtlich tätig. Der
Amtsinhaber Lothar Schun ist bereit, das Schiedsamt für eine weitere
Wahlperiode (5 Jahre) auszuüben.
Die Verwaltung empfiehlt, Herrn Lothar Schun für eine
weitere Amtsperiode vorzuschlagen.