Sitzung: 19.08.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B-0036/20/36-219
Beschlussvorschlag:
Der
Ortsgemeinderat beauftragt die Ortsbürgermeisterin, die Umrüstung der
Straßenbeleuchtung auf LED Technik als Investition in die Zukunft auf der Basis
von Variante 1 in die Wege zu leiten. Die Finanzierung soll über Eigenmittel
der Ortsgemeinde erfolgen um möglichst zeitnah eine jährliche Einsparung im
Haushalt von rd. 7.650 € im Bereich der Straßenbeleuchtungskosten zu
generieren. Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung bzw. Prüfung
der Finanzlage durch die Kommunalaufsicht.
Sachverhalt:
Auf Initiative des Landkreises Vulkaneifel wurden in der Umsetzung des
Kreisklimaschutz-konzeptes verschiedene Modelle zur kreisweiten Umrüstung der
Straßenbeleuchtungen auf LED geprüft.
Dabei ist jede Ortsgemeinde einzeln betrachten, da unterschiedliche finanzielle
Ausgangslagen bestehen sowie in Teilen bereits Umrüstungen auf LED-Technik
erfolgt sind.
Im Rahmen der Vorprüfung wurden alle Alternativen geprüft - wie z.B. Ausstieg aus den ehem. RWE-Verträgen
mit Neuabschluss (Inanspruchnahme von Zuschüssen aus der Kommunalrichtlinie,
Landeszuschüsse etc.) evtl. auch über einen kreisweiten Rahmenvertrag.
Weiterhin
wurde z.B. auch mit der Energieversorgung Mittelrhein (EVM) verhandelt. Diese
hat kein Interesse im Landkreis Vulkaneifel als Konkurrent anzutreten -
außerdem müsste dann seitens EVM oder anderer potentieller Mitbewerber
erheblich in Infrastruktur investiert werden. Die bestehenden
RWE-Verträge wurden inhaltlich durch den Landkreis überprüft.
In den
bestehenden laufenden Verträgen die seinerzeit fast flächendeckend - auf
Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes geschlossen wurden - ist das Eigentum
auf RWE / Innogy übertragen worden.
Es ist zwar
eine Ausstiegsklausel enthalten, dann müssten die Ortsgemeinden jedoch die
komplette Anlage zum Restwert zurückkaufen und dann auch noch weiterhin
Netzentgelte zahlen. Eine Investition die sich die meisten Ortsgemeinden nicht
leisten können
Ziel der Verhandlungen auf Kreisebene mit Innogy war es daher, das die
Gemeinden von Beginn an - sofort nach der Umrüstung auch Einsparungen
generieren die die Haushalte vor Ort entlasten.
Folgende Dinge wurden vereinbart:
1)
Die Umrüstung kann im Rahmen der Wartung erfolgen kann (Reduzierung der Umrüstungskosten)
2)
Wenn sich möglichst viele Gemeinden bei der kreisweiten Umrüstaktion
beteiligen, können erhebliche Einsparungen durch einen Großeinkauf der Lampenmodule erzielt werden. Diese Einsparungen
können sofort an die Kommunen weitergegeben wird.
c)
Eine Öffnungsklausel wurde festgelegt, falls die Gemeinde die Energie für die
Straßenbeleuchtung künftig evtl. selber produzieren möchte (z.B. Wind/PV mit
entsprechender Speichertechnik).
Konkret liegt
der Ortsgemeinde Steffeln folgendes Angebot der Innogy vor:
Leuchtstellen Insgesamt: 176
Noch nicht mit LED ausgestattet: 170
Stromverbrauchskosten
heute
54.362
kWh 11.111,60 €
nach
Umrüstung 19.148
kWh 3.913,82 €
Ersparnis 7.197,78 €
Netznutzungskosten
heute
14,622
kW 1.476,82 €
nach
Umrüstung 6,372
kW 643,57 €
Ersparnis:
833,25 €
Wartungskosten
Ersparnis
4,17
€/LS Ersparnis:
733,92 €
Ges. Ersparnis /a 8.764,95 €
kalkulierte
Kosten für die Umrüstung 66.018,58 €
KEK-
Förderung 5.220,50 €
Kosten ges. 60.798,08 €
Amortisationszeit
damit: 6,90 Jahre
Bei
den Umrüstungskosten handelt es sich um Bruttopreise. Eine Umsetzung des
Projekts ist laut Innogy im Jahr 2020 nicht mehr möglich. Eine weitere
Ersparnis mit dem bis zum 31.12.2020 reduzierten Mehrwertsteuersatz scheidet
damit aus.
Es gibt drei
Formen der Finanzierung:
1. Eigenmittel der Gemeinde
2. Kommunalkredit
3. Vorfinanzierung durch Innogy
(verzinstes Contracting-Modell)
Die Variante 3 müsste noch von Innogy konkret gerechnet werden, ist aber nach
Einschätzung der Verwaltung eher für Kommunen interessant, die im Gegensatz zur
Ortsgemeinde Steffeln hochdefizitäre Haushalte haben und über keinerlei
Rücklagen oder andere Finanzierungsmöglichkeiten verfügen.