Sitzung: 15.07.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-2413/20/19-061
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf
Umnutzung eines Einfamilienhauses zu einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
in der Gemarkung Kerpen, Flur 7, Parzellen 74/2, 73/2 und 158/3 zu.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde liegt ein Antrag
auf Umnutzung eines Einfamilienhauses zu einem Einfamilienhaus mit
Einliegerwohnung in der Gemarkung Kerpen, Flur 7, Parzellen 74/2, 73/2 und
158/3 vor.
Für diesen Bereich existiert kein
Bebauungsplan.
Die Grundstücke, auf denen sich
das Objekt befindet, liegen innerhalb des Flächennutzungsplanes und sind als
Mischgebiet ausgewiesen.
Das Vorhaben tangiert auch das
Interesse der Ortsgemeinde durch Nähe der Burgmauer.
Zuständige Behörde ist die
Kreisverwaltung Vulkaneifel.