Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Umnutzung eines Einfamilienhauses zu einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in der Gemarkung Kerpen, Flur 7, Parzellen 74/2, 73/2 und 158/3 zu.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinde liegt ein Antrag auf Umnutzung eines Einfamilienhauses zu einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in der Gemarkung Kerpen, Flur 7, Parzellen 74/2, 73/2 und 158/3 vor.

Für diesen Bereich existiert kein Bebauungsplan.

 

Die Grundstücke, auf denen sich das Objekt befindet, liegen innerhalb des Flächennutzungsplanes und sind als Mischgebiet ausgewiesen.

 

Das Vorhaben tangiert auch das Interesse der Ortsgemeinde durch Nähe der Burgmauer.

 

Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel.