Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Werkausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2020 zu und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Plan in der vorliegenden Fassung festzustellen.


Sachverhalt:

 

Der 1. Nachtragswirtschaftsplan 2020 wurde für die Sparten Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erstellt. Er umfasst Änderungen im Erfolgs- und Vermögensplan. Außerdem wurden auf Grundlage von Stellenbewertungen Anpassungen in der Stellenübersicht vorgenommen.

 

Ursprünglich wurde bei der Sparte Wasserversorgung ein Jahresverlust von 35.000 € und bei der Sparte Abwasserbeseitigung ein Jahresverlust von 180.000 € angenommen. Der Nachtragswirtschaftsplan weist nunmehr im Erfolgsplan Wasserversorgung einen Jahresfehlbetrag von 135.000 € und im Erfolgsplan Abwasserbeseitigung einen Jahresfehlbetrag von 285.000 € aus.

 

Die jeweiligen Jahresverluste sind jedoch nicht ausgabewirksam, da alle ausgabewirksamen Kosten durch entsprechende einnahmewirksame Erträge gedeckt sind. Des Weiteren können die Verluste durch ausreichend vorhandene Rücklagen ausgeglichen werden.

 

Im Bereich der Wasserversorgung verringern sich die Förderdarlehen des Landes aufgrund einer geringeren Förderquote für die Maßnahme „Trinkwasserleitung HB Hillesheim zum PW Birgel“ um 249.000 €. In gleicher Höhe sind höhere Kreditmarktdarlehen erforderlich. Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung ist die Entgeltbelastung. Durch gestiegene Wasserverkaufszahlen im Jahr 2018 hat sich die Entgeltbelastung derart vermindert, dass die Förderquote von ursprünglich 60 % auf nunmehr 35 % sank.

 

Im Bereich der Abwasserbeseitigung verringern sich die erforderlichen Kreditmarktmittel aufgrund höher Ertragszuschüsse bzw. geringerer Investitionsausgaben um 56.000 €.

 

Die Investitionsausgaben im Bereich der Abwassersammelanlagen verringern sich per Saldo um 7.000 €. Mehrausgaben in Höhe von 204.000 € stehen Einsparungen von 211.000 € gegenüber.

 

Weitere Ausführungen sowie Veränderungen sind im 1. Nachtragswirtschaftsplan dargestellt und erläutert.


Zusammenfassung der Änderungen:

 

 

gegenüber

mehr (+)

nunmehr fest-

 

 

bisher

weniger (-)

gesetzt auf

1.

im Erfolgsplan

 

 

 

 

a) Wasserversorgung

 

 

 

 

Erträge

4.426.350 €

+9.000 €

4.435.350 €

 

Aufwendungen

4.461.350 €

+109.000 €

4.570.350 €

 

Jahresgewinn (+) -verlust (-)

 -35.000 €

 -100.000 €

 -135.000 €

 

b) Abwasserbeseitigung

 

 

 

 

Erträge

7.725.400 €

±0 €

7.725.400 €

 

Aufwendungen

7.905.400 €

+105.000 €

8.010.400 €

 

Jahresgewinn (+) -verlust (-)

 -180.000 €

 -105.000 €

 -285.000 €

 

 

 

 

 

2.

im Vermögensplan

 

 

 

 

a) Wasserversorgung

 

 

 

 

Einnahmen

5.448.400 €

+100.000 €

5.548.400 €

 

Ausgaben

5.448.400 €

+100.000 €

5.548.400 €

 

Saldo

±0 €

±0 €

±0 €

 

b) Abwasserbeseitigung

 

 

 

 

Einnahmen

4.864.900 €

+93.750 €

4.958.650 €

 

Ausgaben

4.864.900 €

+93.750 €

4.958.650 €

 

Saldo

±0 €

±0 €

±0 €

 

 

 

 

 

 

Kredite Wasserversorgung

3.284.000 €

±0 €

3.284.000 €

 

- davon verzinslich

955.000 €

+249.000 €

1.204.000 €

 

- davon zinslos

2.329.000 €

 -249.000 €

2.080.000 €

 

 

 

 

 

 

Kredite Abwasserbeseitigung

410.000 €

 -56.000 €

354.000 €

 

- davon verzinslich

410.000 €

 -56.000 €

354.000 €

 

- davon zinslos

0 €

±0 €

0 €

 

Kooperationen mit Landwirten in Wasserschutzgebieten

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 beschlossen, Kooperations-vereinbarungen mit Landwirten im Wasserschutzgebiet des Brunnens „In Költersfeld“ in der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern einzugehen. Es handelt sich um die Flächen in der Schutzzone II (Engere Zone) mit ca. 57 ha, die von 6 Landwirten bewirtschaftet werden. Bisher haben 5 Landwirte den Vertrag unterschrieben. Der verbleibende Landwirt befindet sich in einem Agrarförderprogramm, so dass er ohnehin keinen organischen Wirtschaftsdünger auf seinen dort bewirtschafteten Flächen verwendet.

Die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel von 25.000 € werden mit diesem Nachtrag bereitgestellt.

 

Darüber hinaus wird auch Bedarf für eine vorübergehend weitere Kooperation mit Landwirten in Steffeln für das Wasserschutzgebiet des Brunnens „In Böfches Wies“ gesehen, um den jetzigen Status Quo zu erhalten. Die alte Rechtsverordnung ist bereits 2012 ausgelaufen und das Verfahren der neuen Rechtsverordnung läuft zwar, der Abgrenzungstermin fand am 19.04.2018 statt, aber die weitere Verfahrensdurchführung wird auf Grund der großen Anzahl der Verfahren, die bei der Oberen Wasserbehörde derzeit anhängig sind sowie der sehr dürftigen personellen Ausstattung dieser Behörde, noch eine Weile auf sich warten lassen. Die Ortsgemeinde Steffeln hat hierzu eine Resolution zum Schutz des Tiefbrunnens im Frühjahr an die SGD Nord gerichtet.

 

Stellenübersicht

Bei den Verbandsgemeindewerken sind derzeit 45 Personen beschäftigt (zzgl. 2 Auszubildende und geringfügig Beschäftige). Dies entspricht zum derzeitigen Zeitpunkt noch exakt der Stellenanzahl der ehemaligen Werke Obere Kyll, Hillesheim und Gerolstein von 44,77 Stellen zum 31.12.2018. Zum 31.12.2018 betrugen die Personalkostenaufwendungen rd. 2.940.000 €.

 

Für die Gesamtverwaltung wurde zwischenzeitlich ein Stellenbewertungsverfahren durchgeführt. Das Verfahren ist abgeschlossen. Im Ergebnis waren in den Werken 10 Höhergruppierungen durchzuführen. Diese Höhergruppierungen erfordern aufgrund der Rückwirkung auf den 01.07.2019 einen finanziellen Mehraufwand von rd. 50.000 €. Auf das Wirtschaftsjahr 2019 entfallen davon rd. 14.000 €. Diese Aufwendungen sind im Nachtrag 2020 bewusst nicht berücksichtigt, sondern verschlechtern ausschließlich das Ergebnis 2019 entsprechend. Die Aufwendungen verbleiben somit in dem Jahr der tatsächlichen Entstehung.

 

Unter Berücksichtigung dieser Höhergruppierungen errechnen sich Personalkosten-aufwendungen für 2020 von rd. 2.994.000 €. Gegenüber dem 31.12.2018 bzw. dem „Start der Fusion“ ist der Aufwand somit um rd. 54.000 € höher.

Hierin sind seit dem 01.01.2019 jedoch rd. 4% an Tarifsteigerungen (in Summe rd. 120 T€) enthalten. Allein dieses neutralisiert den Wegfall der Werkleiterstelle Hillesheim. Lässt man die Tarifsteigerungen unberücksichtigt, sind die Personalkosten gegenüber 2018 rd. 66.000 € geringer. Einsparungen ergeben sich durch den Wegfall der Werkleiterstelle Hillesheim (EG13) zum 31.05.2020 sowie aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Betriebsleiters Abwasser (EG9b) zum 30.09.2020. Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen von rd. 24.000 € für die Einstellung von 2 Auszubildenden zum 01.08.2019 bzw. 01.08.2020.

 

Zusammenfassung der Personalkostenentwicklung seit dem 31.12.2018:

Personalkosten 2018:                                                               2.940 T€

Tarifsteigerungen 2019+2020 (rd. +4%):                            +120 T€

Personaleinsparungen:                                                             ./. 66 T€

Personalkosten 2020:                                                               2.994 T€

 

Im Einzelnen haben sich folgende Höhergruppierungen ergeben:

Stelle / Funktion

von

nach

Werkleiter

EG12

EG14

Technische Führungskraft

EG10

EG11

Kaufmännische Angestellte

EG9a

EG9c

Kaufmännische Angestellte

EG6

EG8

Kaufmännische Angestellte*

EG5

EG6

Wassermeister

EG9a

EG9b

Abwassermeister

EG9a

EG9b

Facharbeiter Wasser*

EG5

EG6

Facharbeiter Wasser*

EG5

EG6

Facharbeiter Abwasser*

EG5

EG6

 

Allerdings hat das Verfahren auch die Erkenntnis erbracht, dass 11 Mitarbeiter derzeit höher eingruppiert sind, als die Bewertung der Stellen dies hergeben:

 

Stelle / Funktion

von

nach

Vermerk

stv. Werkleiter

EG12 (A13)

EG11 (A12)

künftig umzuwandeln

Kaufm. Angestellter

EG10

EG9C

künftig umzuwandeln

Technischer Mitarbeiter

EG10

EG9b

künftig umzuwandeln

Technischer Mitarbeiter

EG10

EG9b

künftig umzuwandeln

stv. Wassermeister

EG8

EG6

künftig umzuwandeln

stv. Wassermeister

EG7

EG6

künftig umzuwandeln

stv. Wassermeister

EG7

EG6

künftig umzuwandeln

stv. Abwassermeister

EG7

EG6

künftig umzuwandeln

stv. Abwassermeister

EG7

EG6

künftig umzuwandeln

stv. Abwassermeister

EG7

EG6

künftig umzuwandeln

Klärwärter

EG4

EG3

künftig umzuwandeln

 

Der Blick in die Zukunft:

 

Die Werke weisen in der Gesamtbetrachtung einen relativ hohen Altersdurchschnitt von derzeit 49,65 Jahren aus. Die Altersstruktur ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt:

 

Anzahl

Alter zwischen

9

60 – 63

16

50 -59

12

40-49

8

< 40

 

Erste reguläre Renteneintritte aus den „künftig umzuwandelnden Stellen“ werden bereits in 2021 und 2022 im Bereich der Technischen Mitarbeiter in der Verwaltung erfolgen (Entgeltgruppen 10 und 9b). Derzeit kann auf keine der Stellen gänzlich verzichtet werden. Dies ist unter anderem auch aufgrund des hohen Nachholbedarfs der Digitalisierung der Netze im Tarifbereich Hillesheim begründet.

 

Es ist vorgesehen, diese intern aus der Riege der Wasser- bzw. Abwassermeister aus der zweiten bzw. dritten Reihe zu besetzen. Es ist somit möglich, den eigenen Mitarbeitern entsprechende Perspektiven zu bieten. Für den Stellenplan bedeutet dies andererseits in den Jahren 2021 und 2022 bereits eine Stelle der EG10 in die EG9b umwandeln und besetzen zu können. Zum gleichen Zeitpunkt können die zwei „frei werdenden“ Stellen im Bereich der stellvertretenden Wasser/Abwassermeister (derzeit mit den Entgeltgruppen zwischen 7 und 8 vergütet) auf die Entgeltgruppen 6 umgewandelt und durch Neueinstellungen besetzt werden.

 

Der ehemalige Werkleiter Hillesheim ist zum 31.05.2020 ausgeschieden. Die Stelle war mit der Entgeltgruppe 13 vergütet. Entsprechende Personalkosten mit 25 wöchentlichen Stunden sind noch für den Zeitraum 01.01. bis 31.05. in den Aufwendungen 2020 mit rd. 25.000,00 € enthalten. Für die Stelle wurde keine Arbeitsplatzbeschreibung mehr durchgeführt, da es diese künftig in der Konstellation nicht mehr geben wird. Aufgrund dessen ist diese Stelle auch nicht in den vorgenannten Aufstellungen enthalten. Die Funktion des Werkleiters Zweckverband Eifel wird seit dem 01.06.2020 vom stellvertretenden Werkleiter der VG-Werke wahrgenommen.

 

Der Abwassermeister aus dem Betriebszweig Gerolstein (EG9b) scheidet zum 30.09.2020 aus und wechselt in die Privatwirtschaft. Die Leitung des Tarifbereiches Gerolstein wurde kommissarisch dem Abwassermeister Hillesheim (Stellvertretung Abwassermeister Obere Kyll) übertragen.

 

Gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA wird unter Bezug auf den Beschluss des Werkausschusses vom 28.05.2020 derzeit der Personalbedarf bei einer personellen Zusammenführung der drei Tarifbereiche für die Betriebszweige Wasser und Abwasser ermittelt. Sollte unter Beibehaltung der Konstellation mit nur mehr einem Betriebseiter im Bereich Abwasser eine Nachbesetzung der Stelle erforderlich sein, wird diese in 2021 mit einer EG6 besetzt, was in Zukunft ebenfalls zu einer nicht unerheblichen Einsparung gegenüber der EG9b führen wird. Da für die Monate Oktober bis Dezember keine Neubesetzung der Stelle mehr erfolgt, werden in 2020 Mittel von rd. 23.000,00 € eingespart.

 

Eine zumindest personelle Zusammenführung der Tarifbezirke im Bereich Wasser ist aufgrund altersbedingter Fluktuation spätestens für die Jahre 2022/2023 vorgesehen. Ohne dem Ergebnis der Prüfung von WIBERA vorgreifen zu wollen, wird in allen Bereichen (Wasser, Abwasser und Verwaltung) permanent geprüft, in wie weit Nachbesetzungen von frei werdenden Stellen erforderlich sind.