Sitzung: 20.08.2020 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 2
Vorlage: 4-0319/20/01-388
Beschluss:
Der Werkausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des 1.
Nachtragswirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2020 zu und empfiehlt dem
Verbandsgemeinderat, den Plan in der vorliegenden Fassung festzustellen.
Sachverhalt:
Der 1.
Nachtragswirtschaftsplan 2020 wurde für die Sparten Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung erstellt. Er umfasst Änderungen im Erfolgs- und
Vermögensplan. Außerdem wurden auf Grundlage von Stellenbewertungen Anpassungen
in der Stellenübersicht vorgenommen.
Ursprünglich
wurde bei der Sparte Wasserversorgung ein Jahresverlust von 35.000 € und bei
der Sparte Abwasserbeseitigung ein Jahresverlust von 180.000 € angenommen. Der
Nachtragswirtschaftsplan weist nunmehr im Erfolgsplan Wasserversorgung einen
Jahresfehlbetrag von 135.000 € und im Erfolgsplan Abwasserbeseitigung einen
Jahresfehlbetrag von 285.000 € aus.
Die
jeweiligen Jahresverluste sind jedoch nicht ausgabewirksam, da alle
ausgabewirksamen Kosten durch entsprechende einnahmewirksame Erträge gedeckt
sind. Des Weiteren können die Verluste durch ausreichend vorhandene Rücklagen
ausgeglichen werden.
Im Bereich der Wasserversorgung verringern sich die Förderdarlehen
des Landes aufgrund einer geringeren Förderquote für die Maßnahme
„Trinkwasserleitung HB Hillesheim zum PW Birgel“ um 249.000 €. In gleicher Höhe
sind höhere Kreditmarktdarlehen erforderlich. Ausschlaggebend für die Höhe der
Förderung ist die Entgeltbelastung. Durch gestiegene Wasserverkaufszahlen im
Jahr 2018 hat sich die Entgeltbelastung derart vermindert, dass die Förderquote
von ursprünglich 60 % auf nunmehr 35 % sank.
Im Bereich der Abwasserbeseitigung verringern sich die
erforderlichen Kreditmarktmittel aufgrund höher Ertragszuschüsse bzw.
geringerer Investitionsausgaben um 56.000 €.
Die
Investitionsausgaben im Bereich der Abwassersammelanlagen verringern sich per
Saldo um 7.000 €. Mehrausgaben in Höhe von 204.000 € stehen Einsparungen von
211.000 € gegenüber.
Weitere
Ausführungen sowie Veränderungen sind im 1. Nachtragswirtschaftsplan
dargestellt und erläutert.
Zusammenfassung
der Änderungen:
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|
gegenüber
|
mehr
(+) |
nunmehr
fest- |
|
|
bisher |
weniger
(-) |
gesetzt
auf |
1. |
im Erfolgsplan |
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a) Wasserversorgung |
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Erträge |
4.426.350
€ |
+9.000
€ |
4.435.350
€ |
|
Aufwendungen |
4.461.350
€ |
+109.000
€ |
4.570.350
€ |
|
Jahresgewinn (+) -verlust (-) |
-35.000 € |
-100.000 € |
-135.000 € |
|
b) Abwasserbeseitigung |
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|
Erträge |
7.725.400
€ |
±0
€ |
7.725.400
€ |
|
Aufwendungen |
7.905.400
€ |
+105.000
€ |
8.010.400
€ |
|
Jahresgewinn (+) -verlust (-) |
-180.000 € |
-105.000 € |
-285.000 € |
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2. |
im Vermögensplan |
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|
a) Wasserversorgung |
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|
Einnahmen |
5.448.400
€ |
+100.000
€ |
5.548.400
€ |
|
Ausgaben |
5.448.400
€ |
+100.000
€ |
5.548.400
€ |
|
Saldo |
±0
€ |
±0
€ |
±0
€ |
|
b) Abwasserbeseitigung |
|
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|
|
Einnahmen |
4.864.900
€ |
+93.750
€ |
4.958.650
€ |
|
Ausgaben |
4.864.900
€ |
+93.750
€ |
4.958.650
€ |
|
Saldo |
±0
€ |
±0
€ |
±0
€ |
|
|
|
|
|
|
Kredite Wasserversorgung |
3.284.000
€ |
±0
€ |
3.284.000
€ |
|
- davon verzinslich |
955.000
€ |
+249.000
€ |
1.204.000
€ |
|
- davon zinslos |
2.329.000
€ |
-249.000 € |
2.080.000
€ |
|
|
|
|
|
|
Kredite Abwasserbeseitigung |
410.000
€ |
-56.000 € |
354.000
€ |
|
- davon verzinslich |
410.000
€ |
-56.000 € |
354.000
€ |
|
- davon zinslos |
0
€ |
±0
€ |
0
€ |
Kooperationen mit Landwirten in Wasserschutzgebieten
Der
Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 beschlossen,
Kooperations-vereinbarungen mit Landwirten im Wasserschutzgebiet des Brunnens
„In Költersfeld“ in der Ortsgemeinde Kalenborn-Scheuern einzugehen. Es handelt
sich um die Flächen in der Schutzzone II (Engere Zone) mit ca. 57 ha, die von 6
Landwirten bewirtschaftet werden. Bisher haben 5 Landwirte den Vertrag
unterschrieben. Der verbleibende Landwirt befindet sich in einem
Agrarförderprogramm, so dass er ohnehin keinen organischen Wirtschaftsdünger
auf seinen dort bewirtschafteten Flächen verwendet.
Die hierzu
erforderlichen Haushaltsmittel von 25.000 € werden mit diesem Nachtrag
bereitgestellt.
Darüber
hinaus wird auch Bedarf für eine vorübergehend weitere Kooperation mit
Landwirten in Steffeln für das Wasserschutzgebiet des Brunnens „In Böfches
Wies“ gesehen, um den jetzigen Status Quo zu erhalten. Die alte
Rechtsverordnung ist bereits 2012 ausgelaufen und das Verfahren der neuen
Rechtsverordnung läuft zwar, der Abgrenzungstermin fand am 19.04.2018 statt,
aber die weitere Verfahrensdurchführung wird auf Grund der großen Anzahl der
Verfahren, die bei der Oberen Wasserbehörde derzeit anhängig sind sowie der
sehr dürftigen personellen Ausstattung dieser Behörde, noch eine Weile auf sich
warten lassen. Die Ortsgemeinde Steffeln hat hierzu eine Resolution zum Schutz
des Tiefbrunnens im Frühjahr an die SGD Nord gerichtet.
Stellenübersicht
Bei den
Verbandsgemeindewerken sind derzeit 45 Personen beschäftigt (zzgl. 2
Auszubildende und geringfügig Beschäftige). Dies entspricht zum derzeitigen
Zeitpunkt noch exakt der Stellenanzahl der ehemaligen Werke Obere Kyll,
Hillesheim und Gerolstein von 44,77 Stellen zum 31.12.2018. Zum 31.12.2018
betrugen die Personalkostenaufwendungen rd. 2.940.000 €.
Für die
Gesamtverwaltung wurde zwischenzeitlich ein Stellenbewertungsverfahren
durchgeführt. Das Verfahren ist abgeschlossen. Im Ergebnis waren in den Werken
10 Höhergruppierungen durchzuführen. Diese Höhergruppierungen erfordern
aufgrund der Rückwirkung auf den 01.07.2019 einen finanziellen Mehraufwand von
rd. 50.000 €. Auf das Wirtschaftsjahr 2019 entfallen davon rd. 14.000 €. Diese
Aufwendungen sind im Nachtrag 2020 bewusst nicht berücksichtigt, sondern
verschlechtern ausschließlich das Ergebnis 2019 entsprechend. Die Aufwendungen
verbleiben somit in dem Jahr der tatsächlichen Entstehung.
Unter
Berücksichtigung dieser Höhergruppierungen errechnen sich Personalkosten-aufwendungen
für 2020 von rd. 2.994.000 €. Gegenüber dem 31.12.2018 bzw. dem „Start der
Fusion“ ist der Aufwand somit um rd. 54.000 € höher.
Hierin sind
seit dem 01.01.2019 jedoch rd. 4% an Tarifsteigerungen (in Summe rd. 120 T€)
enthalten. Allein dieses neutralisiert den Wegfall der Werkleiterstelle
Hillesheim. Lässt man die Tarifsteigerungen unberücksichtigt, sind die
Personalkosten gegenüber 2018 rd. 66.000 € geringer. Einsparungen ergeben sich
durch den Wegfall der Werkleiterstelle Hillesheim (EG13) zum 31.05.2020 sowie
aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Betriebsleiters Abwasser (EG9b)
zum 30.09.2020. Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen von rd. 24.000 € für die
Einstellung von 2 Auszubildenden zum 01.08.2019 bzw. 01.08.2020.
Zusammenfassung
der Personalkostenentwicklung seit dem 31.12.2018:
Personalkosten
2018: 2.940
T€
Tarifsteigerungen
2019+2020 (rd. +4%): +120
T€
Personaleinsparungen: ./.
66 T€
Personalkosten
2020: 2.994 T€
Im Einzelnen
haben sich folgende Höhergruppierungen ergeben:
Stelle /
Funktion |
von |
nach |
Werkleiter |
EG12 |
EG14 |
Technische Führungskraft |
EG10 |
EG11 |
Kaufmännische Angestellte |
EG9a |
EG9c |
Kaufmännische Angestellte |
EG6 |
EG8 |
Kaufmännische Angestellte* |
EG5 |
EG6 |
Wassermeister |
EG9a |
EG9b |
Abwassermeister |
EG9a |
EG9b |
Facharbeiter Wasser* |
EG5 |
EG6 |
Facharbeiter Wasser* |
EG5 |
EG6 |
Facharbeiter Abwasser* |
EG5 |
EG6 |
Allerdings
hat das Verfahren auch die Erkenntnis erbracht, dass 11 Mitarbeiter derzeit
höher eingruppiert sind, als die Bewertung der Stellen dies hergeben:
Stelle /
Funktion |
von |
nach |
Vermerk |
stv. Werkleiter |
EG12 (A13) |
EG11 (A12) |
künftig umzuwandeln |
Kaufm. Angestellter |
EG10 |
EG9C |
künftig umzuwandeln |
Technischer Mitarbeiter |
EG10 |
EG9b |
künftig umzuwandeln |
Technischer Mitarbeiter |
EG10 |
EG9b |
künftig umzuwandeln |
stv. Wassermeister |
EG8 |
EG6 |
künftig umzuwandeln |
stv. Wassermeister |
EG7 |
EG6 |
künftig umzuwandeln |
stv. Wassermeister |
EG7 |
EG6 |
künftig umzuwandeln |
stv. Abwassermeister |
EG7 |
EG6 |
künftig umzuwandeln |
stv. Abwassermeister |
EG7 |
EG6 |
künftig umzuwandeln |
stv. Abwassermeister |
EG7 |
EG6 |
künftig umzuwandeln |
Klärwärter |
EG4 |
EG3 |
künftig umzuwandeln |
Der Blick in
die Zukunft:
Die Werke
weisen in der Gesamtbetrachtung einen relativ hohen Altersdurchschnitt von
derzeit 49,65 Jahren aus. Die Altersstruktur ist in der nachstehenden Tabelle
dargestellt:
Anzahl |
Alter
zwischen |
9 |
60 – 63 |
16 |
50 -59 |
12 |
40-49 |
8 |
< 40 |
Erste
reguläre Renteneintritte aus den „künftig umzuwandelnden Stellen“ werden
bereits in 2021 und 2022 im Bereich der Technischen Mitarbeiter in der Verwaltung
erfolgen (Entgeltgruppen 10 und 9b). Derzeit kann auf keine der Stellen
gänzlich verzichtet werden. Dies ist unter anderem auch aufgrund des hohen
Nachholbedarfs der Digitalisierung der Netze im Tarifbereich Hillesheim
begründet.
Es ist
vorgesehen, diese intern aus der Riege der Wasser- bzw. Abwassermeister aus der
zweiten bzw. dritten Reihe zu besetzen. Es ist somit möglich, den eigenen
Mitarbeitern entsprechende Perspektiven zu bieten. Für den Stellenplan bedeutet
dies andererseits in den Jahren 2021 und 2022 bereits eine Stelle der EG10 in
die EG9b umwandeln und besetzen zu können. Zum gleichen Zeitpunkt können die
zwei „frei werdenden“ Stellen im Bereich der stellvertretenden
Wasser/Abwassermeister (derzeit mit den Entgeltgruppen zwischen 7 und 8
vergütet) auf die Entgeltgruppen 6 umgewandelt und durch Neueinstellungen
besetzt werden.
Der ehemalige
Werkleiter Hillesheim ist zum 31.05.2020 ausgeschieden. Die Stelle war mit der
Entgeltgruppe 13 vergütet. Entsprechende Personalkosten mit 25 wöchentlichen
Stunden sind noch für den Zeitraum 01.01. bis 31.05. in den Aufwendungen 2020
mit rd. 25.000,00 € enthalten. Für die Stelle wurde keine
Arbeitsplatzbeschreibung mehr durchgeführt, da es diese künftig in der
Konstellation nicht mehr geben wird. Aufgrund dessen ist diese Stelle auch
nicht in den vorgenannten Aufstellungen enthalten. Die Funktion des Werkleiters
Zweckverband Eifel wird seit dem 01.06.2020 vom stellvertretenden Werkleiter
der VG-Werke wahrgenommen.
Der
Abwassermeister aus dem Betriebszweig Gerolstein (EG9b) scheidet zum 30.09.2020
aus und wechselt in die Privatwirtschaft. Die Leitung des Tarifbereiches
Gerolstein wurde kommissarisch dem Abwassermeister Hillesheim (Stellvertretung
Abwassermeister Obere Kyll) übertragen.
Gemeinsam mit
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA wird unter Bezug auf den Beschluss
des Werkausschusses vom 28.05.2020 derzeit der Personalbedarf bei einer
personellen Zusammenführung der drei Tarifbereiche für die Betriebszweige
Wasser und Abwasser ermittelt. Sollte unter Beibehaltung der Konstellation mit
nur mehr einem Betriebseiter im Bereich Abwasser eine Nachbesetzung der Stelle
erforderlich sein, wird diese in 2021 mit einer EG6 besetzt, was in Zukunft
ebenfalls zu einer nicht unerheblichen Einsparung gegenüber der EG9b führen
wird. Da für die Monate Oktober bis Dezember keine Neubesetzung der Stelle mehr
erfolgt, werden in 2020 Mittel von rd. 23.000,00 € eingespart.
Eine
zumindest personelle Zusammenführung der Tarifbezirke im Bereich Wasser ist
aufgrund altersbedingter Fluktuation spätestens für die Jahre 2022/2023
vorgesehen. Ohne dem Ergebnis der Prüfung von WIBERA vorgreifen zu wollen, wird
in allen Bereichen (Wasser, Abwasser und Verwaltung) permanent geprüft, in wie
weit Nachbesetzungen von frei werdenden Stellen erforderlich sind.