Sachverhalt:
Geschichte:
Das im Stil der Neugotik errichtete Bahnhofsgebäude
(Bereich zwischen den Treppengiebeln) wurde im November 1870 im Zuge der
Fertigstellung der Bahnstrecke Köln-Gerolstein in Betrieb genommen. Mit
Eröffnung der Westeifelbahn und der Eifelquerbahn gewann der
Eisenbahnknotenpunkt Gerolstein mehr an Bedeutung, sodass der Kernbau des
Bahnhofs Anfang des 20. Jahrhunderts durch Anbauten an der östlichen und
westlichen Seite erweitert wurde.
1993 wurde das Bauwerk als Kulturdenkmal eigestuft und
unter Denkmalschutz gestellt. 1970 wurde durch Umbau der Stellwerktechnik ein
neues Stellwerk errichtet und die Bahnhofsgaststätte mit Außentoiletten und
Kiosk umgebaut.
(Fotos: Lange)
Hierzu wurden am Kernbau angebaute Bauwerksteile
abgebrochen und durch Stahlbetonskelettbau mit Flachdach ersetzt.
Seit 2013 sind die Verbandsgemeindewerke Eigentümer des
Empfangsgebäudes des Bahnhofes Gerolstein. Bestandteil des Kaufvertrages mit
der Deutschen Bahn war u.a., dass die Werke als vorbereitende Maßnahme zum Bau
der Fußgängerüberführung der neuen Bahnhofsanlage den 1970 errichteten
Stahlbetonskelettbau abreißen und entsorgen lassen.
Nach Eigentumswechsel wurde im April 2013 als 1.
Bauabschnitt mit der Dacherneuerung und der Sanierung des Obergeschosses zur
Eigennutzung durch die Werke als Büroräume begonnen. Bereits im November 2013
erfolgte der Einzug in die Räumlichkeiten der Werke. In 2015 wurde die
Baumaßnahme mit dem 2. Bauabschnitt – Sanierung und Umbau des Erdgeschosses –
abgeschlossen. Gleichzeitig erfolgte der im Kaufvertrag festgelegte Rückbau des
Stahlbetonskelettbaus. Die durch den Rückbau entstandene Freifläche an der
Ostseite des Treppenturms ist unterkellert und wurde nach den Abbrucharbeiten
provisorisch mit einer Bitumenschweißbahn abgedichtet.
An Baukosten für die Sanierung des Empfangsgebäudes am
Bahnhof Gerolstein wurden 1,2 Mio. € kalkuliert, abgeschlossen wurde die
Maßnahme mit rd. 1.175.000 €. Vorgegebenes Ziel der Gremien war seinerzeit, die
Sanierung des Gebäudes anhand der Eigennutzung und Vermietung kostenneutral
durchzuführen. Mit einem jährlichen Überschuss von rd. 12.000 € seit 2017 ist
dieses Ziel erreicht.
Geplante
Maßnahmen:
Da die Freifläche von rd. 60 m² (51 m² Nutzfläche)
höhengleich neben dem Neubau der Fußgängerüberführung liegt, muss die Fläche
einer Nutzung zugeführt werden. Eine Nutzung als öffentliche Fläche
(Ansicht Fußgängerüberführung)
(z.B. Terrasse) ist von den Kosten (dauerhafte Abdichtung
der Kellerdecke, Plattenbelag und Brüstung zur tieferliegenden Bahnhofstraße) und
der hiermit verbundenen ständigen Unterhaltung wirtschaftlich nicht vertretbar.
Auch würde eine Beeinträchtigung der dahinterliegenden Büroräume erfolgen. Die
dauerhaft wirtschaftliche Lösung ist eine Überbauung und Nutzung als
Bürofläche.
Geplant ist eine erdgeschossige Überbauung in
Flachdachbauweise. Die östliche Außenwand ist vom Altgebäude in der Wandlänge
des Treppenturmes in Mauerwerk mit Innen- und Außenputz vorgesehen. Die ab
Treppenturm vorragende Fläche soll mittels einer Glasfassade ein gehaust
werden.
Das Flachdach ist in Holzkonstruktion mit umlaufender
Attika vorgesehen. Die Stützung der Pfetten erfolgt mittels 3 Stahlrohrstützen,
die in der Front zur Bahnhofstraße vor der Glasfassade angeordnet sind, damit
das Bauwerk der Optik der Fußgängerüberführung angeglichen ist. Die Raumhöhe
ist wie im gesamten Erdgeschoss mit 4,0 m vorgesehen. Damit kann das im Zuge
der Sanierung des Erdgeschosses eingebaute große Tür- und Fensterelement zur
Belichtung des Altgebäudes beibehalten werden. Der vorhandene Notausgang aus
dem Treppenturm auf die Freifläche muss aus Brandschutzgründen geschlossen und
mit Ausgang zur Bahnhofstraße verlegt werden.
Die Maßnahme ist mit dem Brandschutzreferat sowie der
Denkmalpflege der Kreisverwaltung Vulkaneifel abgestimmt.
Die konkrete Planung wird in der Sitzung vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Vermarktung des Empfangsgebäude Bahnhof Gerolstein wird im Betriebszweig
„Wasserversorgung“ in der Sparte „Vermietung und Verpachtung“ geführt. Die
Baukosten für die jetzige Maßnahme sind mit rund 90.000,00 €/netto kalkuliert.
Die Abschreibung erfolgt mit 2 v.H. = 1.800 €/jährlich und vermindert den
derzeitigen Überschuss von rd. 12.000 €/jährlich entsprechend. Es ist jedoch
anzunehmen, dass der Vermarktungsgewinn die Abschreibung erheblich
überschreitet. Die konkrete Vermarktung für die Fläche steht jedoch noch nicht
fest.
Der Werkausschuss vertagte nach Beratung die Angelegenheit auf die
nächste Sitzung. Der Planentwurf soll in den Grundzügen beibehalten werden.
Jedoch sollen noch offene Fragen (Toilettennutzung, Beschattung der vorderen
Fassade vor Sonneneinstrahlung, Nutzungskonzept der Flächen, Visualisierung der
Planung) geklärt werden.