Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

Gemäß § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 findet vor Feststellung des Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung über die Ergebnisse der Prüfung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Werkleitung statt. Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder des Werkausschusses und das Rechnungsprüfungsamt einzuladen.

 

Das zusammenfassende Ergebnis der Prüfung wird durch Mitarbeiter der Mittelrheinischen Treuhand in der Sitzung vorgetragen und erläutert. Auszüge aus den Prüfberichten der Wirtschaftsprüfer sind als Sitzungsanlage beigefügt.