Sitzung: 20.08.2020 Werkausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 4-0302/20/01-344
Sachverhalt:
Gemäß § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung
kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 findet vor Feststellung des
Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung über die Ergebnisse der Prüfung
zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Werkleitung statt. Zur
Schlussbesprechung sind die Mitglieder des Werkausschusses und das
Rechnungsprüfungsamt einzuladen.
Das zusammenfassende Ergebnis der Prüfung wird durch
Mitarbeiter der Mittelrheinischen Treuhand in der Sitzung vorgetragen und
erläutert. Auszüge aus den Prüfberichten der Wirtschaftsprüfer sind als
Sitzungsanlage beigefügt.