Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Kerschenbach ergänzt seinen Beschluss vom 03.07.2019 wie folgt:

 

-            Ein Erhalt des Gehwegbereichs zwischen den Flurstücksnummern 50/1 (Auf den Benden 2) und 78 (Stadtkyller Straße 6 u. 8) wird, wegen des Alters von 19 Jahren, aber vor allem der aus technischer Sicht sinnvollen Erneuerung und zugleich Änderung des Bordanlagentyps (von Hochbord auf Rundbord) und den damit einhergehenden Anpassungsarbeiten in Höhe und Lage, als wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll angesehen.

Die Ortsgemeinde wünscht im Zuge des Vollausbaus der Kreisstraße K 64 die Herstellung einer Rundbordanlage mit 6 cm Bordhöhe und die einheitliche Erneuerung des vorhandenen Pflasters gemäß den anderen jetzt neu herzustellenden Gehwegabschnitten.

 

-            Die Kosten für die Gehweganlage mit Ausnahme der beiden Gehwegbereiche zwischen den Flurstücksnummern 50/1 (Auf den Benden 2) und 78 (Stadtkyller Straße 6 u. 8) und ab Station: 0+715 (hinter Stadtkyller Straße 18) bis Station: 0+810 (Richtung OD-Grenze bei Einmündung Wirtschaftsweg) sollen im rechtlich vorgegebenen Rahmen über Straßenausbaubeiträge refinanziert werden.

 

-            Die Ortsgemeinde Kerschenbach trägt die Kosten für die Erneuerung der Gehwegbereiche

·           zwischen den Flurstücksnummern 50/1 (Auf den Benden 2) und 78 (Stadtkyller Straße 6 u. 8) und

·           ab Station: 0+715 (hinter Stadtkyller Straße 18) bis Station: 0+810 (Richtung OD-Grenze bei Einmündung Wirtschaftsweg)

 

         Die Finanzierung dieser Kosten soll aus Einnahmen der Ortsgemeinde Kerschenbach für die Windpachtanlagen auf ihrem Gemeindegebiet erfolgen.

 

-            Ortsbürgermeister Schneider veranlasst eine Anliegerversammlung für die betroffenen Anlieger/ innen, sobald dies möglich ist, um die Bürger ausreichend über die Baumaßnahme zu informieren.

 

-            Die notwendige Finanzierung ist in den Haushalten der Folgejahre zu veranschlagen.


Sachlage:

 

In der Ortsgemeinde Kerschenbach soll die Ortsdurchfahrt K 64 (Ormonter Straße und Stadtkyller Straße) ausgebaut werden. In diesem Rahmen ist auch die Erneuerung bzw. Erweiterung der Gehweganlage vorgesehen. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.07.2019 den Beschluss gefasst, dass der Ausbau nach der Alternative C durchgeführt werden soll. Die Alternative C lautet: „Der Ortsgemeinderat beschließt, die vorhandene Gehweganlage zu sanieren. Darüber hinaus wird die in der Sitzung am 20.02.2019 vorgestellte Gehwegplanung des LBM in vollem Umfang anerkannt und die Gehweganlage gemäß der vorgestellten Planung hergestellt. Es wird beschlossen, dass sämtliche Kosten die beim Ausbau der K 64 durch den Neubau, die Wiederherstellung und/ oder eine notwendige Anpassung des Gehweges entstehen, ausschließlich von der Ortsgemeinde Kerschenbach übernommen werden.“

 

Darüber hinaus beschloss die Ortsgemeinde weiterhin, dass die Maßnahme in enger Abstimmung und unter Mitsprache der Ortsgemeinde durchgeführt wird.

 

Straßenbaulastträger für den Gehweg ist die Ortsgemeinde Kerschenbach. Ein Teil der Ausbaukosten kann wie in § 94 Gemeindeordnung (GemO) vorgesehen über Straßenausbaubeiträge refinanziert werden.

 

Der aktuelle Stand der Planung wurde dem Ortsgemeinderat vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) am 29.01.2020 vor Ort vorgestellt. Im Bereich zwischen den Flurstücksnummern 50/1 (Auf den Benden 2) und 78 (Stadtkyller Straße 6 u. 8) ist bereits ein Gehweg vorhanden, der nach Sachstand der Verwaltung vor 19 Jahren hergestellt wurde. Bei der nicht öffentlichen Vorstellung der Planung zum Ausbau durch den LBM am 29.01.2020 in Kerschenbach wurde die Erneuerung auch dieses Gehwegstückes thematisiert. Von Seiten des LBM ist die Erneuerung in deren Planung bisher vorgesehen und von Seiten der Ortsgemeinde auch gewünscht.

 

Da noch Klärungsbedarf bzgl. der Finanzierung bestand, wurde der Tagesordnungspunkt in der letzten Ortsgemeinderatssitzung am 16.06.2020 von der Tagesordnung genommen, da eine Entscheidung notwendig ist, die die Baumaßnahme an sich und damit auch die Ortsgemeinde Kerschenbach voranbringt.

Baubeginn wird nach jetzigem Stand voraussichtlich im Frühjahr 2022 sein. Aufgrund der notwendigen Haushaltsplanung und Ausschreibung sind grundlegende Entscheidungen hierzu bereits jetzt zu treffen.

 

 

2. Besonderheit Gehwege

 

a. Gehweg im Bereich zwischen den Flurstücksnummern 50/1 (Auf den Benden 2) und 78 (Stadtkyller Straße 6 und 8)

 

Bei einem Termin im Rathaus Gerolstein am 15.07.2020 mit Vertretern der Ortsgemeinde Kerschenbach, des Kreises Vulkaneifel und der Verbandsgemeinde Gerolstein wurde zum Zustand und den Kosten für diesen Gehwegbereich folgendes ausgeführt:

 

Die für Tiefbau zuständigen Mitarbeiter des Kreises und der Verbandsgemeinde erläuterten, dass der Gehweg in diesem Teilbereich zwar optisch intakt scheine, bei technischer Betrachtung jedoch berücksichtigt werden müsse, dass der Bord Richtung Straße bei der Sanierung des Gehweges vor 19 Jahren nicht erneuert worden sei sowie im selben Betonbett liege wie die in Trägerschaft des Kreises befindliche Flussplatte. Sowohl Betonbett als auch der Bord würden voraussichtlich in spätestens 10-15 Jahren erneuerungsbedürftig. Da die ausgebaute Straße eine Lebensdauer von rund 40 -50 Jahren haben werde, entstehe die für alle Beteiligten unbefriedigende Situation, dass ein maroder Gehweg an einer neuen Straße liege. Technisch sei dies daher nicht sinnvoll. Auch wirtschaftlich sei dies nicht vorteilhaft, da die Kosten für eine Erneuerung allein des Bordes in 10 bis 15 Jahren nach den bestehenden Erfahrungswerten deutlich teurer würden als die jetzige Erneuerung. Es wurden Bilder zur Gehwegbaumaßnahme im Jahr 2001 vorgelegt, auf denen ersichtlich war, dass das Bord damals stehen blieb. Die Erneuerung der Bordanlage in 10-15 Jahren müsste die Ortsgemeinde als Straßenbaulastträgerin für den Gehweg ggf. in Gänze tragen und damit auch die damit verbundenen Änderungen an der neu ausgebauten K 64.

 

Von Seiten der Ortsgemeinde Kerschenbach wurde bisher stets der Wunsch geäußert, bei Gelegenheit des Ausbaus der K 64 diesen Gehwegteil mit Tiefbord neu herzustellen.

Hieraus resultiert aus technischer Sicht

-          die Erneuerung der Bordanlage

-          der Austausch der Hochbordanlage gegen eine Rundbordanlage, durch die sich zwangsläufig höhenmäßige Veränderungen ergeben,

-          die dadurch ebenfalls erforderliche Erneuerung der hinterliegenden Bordanlage, die sonst überstünde,

-          die Erneuerung des Gehwegpflasters zum Zwecke der optischen Einheit mit den neuen Gehwegabschnitten.

 

Der Kreis sieht vor diesem Hintergrund keinen Grund, sich an der Finanzierung dieses Gehwegstückes zu beteiligen.

Die Vertreter der Ortsgemeinde erklärten, unter diesen Umständen bestünde Bereitschaft, dass die Ortsgemeinde Kerschenbach die Kosten für den in Rede stehenden Gehwegteil trägt. Dies setzt jedoch einen entsprechenden Beschluss des Ortsgemeinderates voraus.

 

Da rein beitragsrechtlich gesehen die Lebensdauer des Gehweges an dieser Stelle noch nicht abgelaufen und der Gehwegausbau isoliert betrachtet nicht zwingend erforderlich ist, ist der Aufwand hierfür aus Sicht der Verwaltung nicht beitragsfähig- kann also nicht über den Ausbaubeitrag abgerechnet werden.

Dementsprechend würden bei dieser Vorgehensweise die Kosten für dieses Gehwegstück alleine auf die Ortsgemeinde entfallen. Grundsätzlich wäre dies nach Aussage von Herrn Ortsbürgermeister Schneider aufgrund der guten Haushaltslage der Ortsgemeinde Kerschenbach möglich.

 

Der Gehweg wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde im Frühjahr schon einmal persönlich in Augenschein genommen. Die Verwaltung hat die Kommunalaufsicht über die Sachlage auf Basis der Besprechungsergebnisse vom 15.07.2020 informiert.

 

Der Ortsgemeinderat hat folgende Entscheidungsmöglichkeiten hinsichtlich des in Rede stehenden Gehwegstückes:

 

-          die Kosten nicht zu tragen, was zur Folge hätte, dass das in Rede stehende Gehwegstück jetzt nicht erneuert wird, der Ortsgemeinde bei einer späteren Erneuerung voraussichtlich höhere Kosten entstünden sowie eine potenzielle Schadstelle zur Straße entstehen könnte ODER

 

-          die Kosten zu tragen.

 

Entscheidet sich die Ortsgemeinde für die Kostentragung, muss die gesicherte Finanzierung bei der Haushaltsplanung mit konkreten Zahlen aus dem Haushalt belegt werden.

 

Die Anlieger des in Rede stehenden Gehwegbereichs werden dennoch zu Ausbaubeiträgen für den beitragspflichtigen Teil des Gehwegausbaus herangezogen. Dies sollte den Betroffenen im Rahmen der vorgesehenen Anliegerversammlung gesagt werden.

 

 

b. Gehweg im Bereich ab Station: 0+715 (hinter Stadtkyller Straße 18) bis Station: 0+810 (Richtung OD-Grenze bei Einmündung Wirtschaftsweg) am Ortsausgang von Kerschenbach Richtung Stadtkyll (s. Anlage Plan)

 

Dieser von der Kreisstraße teils seitlich und räumlich abgesetzte Gehweg dient allein der Fußgänger­führung zum Rundwanderweg (Wirtschaftsweg), liegt z.Zt. noch auf Fläche des Kreises, wird jedoch nach Schlussvermessung in das Eigentum der Gemeinde übergehen. Der Gehweg muss noch erstmalig hergestellt werden.

Diese Maßnahme ist aus Sicht der Verwaltung ebenfalls nicht beitragsfähig, da der Gehweg nicht im Kontext mit der Straße als erforderlich angesehen, sondern vielmehr aus touristischen Motiven gewünscht wird.

 

Ortsbürgermeister Schneider und Beigeordneter Diederichs erklärten im Rahmen der Besprechung am 15.07.2020 grundsätzlich Bereitschaft, dass die Ortsgemeinde Kerschenbach auch die Kosten für diesen Gehwegteil trägt. Der Vertreter des Kreises signalisierte Bereitschaft, dass die Kosten für die Vermessung vom Landkreis getragen würden. Zur Kostentragung ist daher nach aktuellem Sachstand vorgesehen:

 

-          Die Kosten einschließlich Grunderwerb trägt mit Ausnahme der Vermessungskosten vorbehaltlich des dafür erforderlichen Gemeinderatsbeschlusses die Ortsgemeinde Kerschenbach

-          Die Kosten für die Vermessung trägt der Landkreis.

-           

Hierüber muss zur Verfahrensweise der Ortsgemeinde ebenfalls der Ortsgemeinderat beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gehweg im Bereich zwischen den Flurstücksnummern 50/1 (Auf den Benden 2) und 78 (Stadtkyller Straße 6 u. 8)

 

Länge ca. 200 m x 200,00 €/m =                                                        ca. 40.000,00 Euro

Eine teilweise Refinanzierung über Straßenausbaubeiträge kann aus beitragsrechtlichen Gründen nicht erfolgen.

 

 

Gehweg im Bereich ab Station: 0+715 (hinter Stadtkyller Straße 18) bis Station: 0+810 (Richtung OD-Grenze bei Einmündung Wirtschaftsweg)

 

Unverbindliche Schätzkosten: Länge 95 m x 200,00 €/m =      ca. 19.000 Euro

Eine teilweise Refinanzierung über Straßenbeiträge kann aus beitragsrechtlichen Gründen nicht erfolgen.

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Es liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

Walter Schneider

Frank Wald

Wolfgang Keller

Zapp Helmut