Sitzung: 04.08.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Befangen: 4
Vorlage: 2-2423/20/20-193
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Kerschenbach ergänzt seinen Beschluss
vom 03.07.2019 wie folgt:
-
Ein Erhalt des Gehwegbereichs zwischen den Flurstücksnummern 50/1
(Auf den Benden 2) und 78 (Stadtkyller Straße 6 u. 8) wird, wegen des Alters
von 19 Jahren, aber vor allem der aus technischer Sicht sinnvollen Erneuerung
und zugleich Änderung des Bordanlagentyps (von Hochbord auf Rundbord) und den
damit einhergehenden Anpassungsarbeiten in Höhe und Lage, als wirtschaftlich
nicht mehr sinnvoll angesehen.
Die Ortsgemeinde wünscht im Zuge des Vollausbaus der Kreisstraße K
64 die Herstellung einer Rundbordanlage mit 6 cm Bordhöhe und die einheitliche
Erneuerung des vorhandenen Pflasters gemäß den anderen jetzt neu
herzustellenden Gehwegabschnitten.
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Die Kosten für die Gehweganlage mit Ausnahme der beiden
Gehwegbereiche zwischen den Flurstücksnummern 50/1 (Auf den Benden 2)
und 78 (Stadtkyller Straße 6 u. 8) und ab Station: 0+715 (hinter Stadtkyller
Straße 18) bis Station: 0+810 (Richtung OD-Grenze bei Einmündung
Wirtschaftsweg) sollen im rechtlich vorgegebenen Rahmen über
Straßenausbaubeiträge refinanziert werden.
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Die Ortsgemeinde Kerschenbach trägt die Kosten für die Erneuerung der
Gehwegbereiche
·
zwischen den Flurstücksnummern 50/1 (Auf den Benden 2) und 78
(Stadtkyller Straße 6 u. 8) und
·
ab Station: 0+715 (hinter Stadtkyller Straße 18) bis Station:
0+810 (Richtung OD-Grenze bei Einmündung Wirtschaftsweg)
Die Finanzierung dieser Kosten soll aus
Einnahmen der Ortsgemeinde Kerschenbach für die Windpachtanlagen auf ihrem
Gemeindegebiet erfolgen.
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Ortsbürgermeister Schneider veranlasst eine Anliegerversammlung
für die betroffenen Anlieger/ innen, sobald dies möglich ist, um die Bürger
ausreichend über die Baumaßnahme zu informieren.
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Die notwendige Finanzierung ist in den
Haushalten der Folgejahre zu veranschlagen.
In
der Ortsgemeinde Kerschenbach soll die Ortsdurchfahrt K 64 (Ormonter Straße und
Stadtkyller Straße) ausgebaut werden. In diesem Rahmen ist auch die Erneuerung
bzw. Erweiterung der Gehweganlage vorgesehen. Der Ortsgemeinderat hat in seiner
Sitzung am 03.07.2019 den Beschluss gefasst, dass der Ausbau nach der
Alternative C durchgeführt werden soll. Die Alternative C lautet: „Der
Ortsgemeinderat beschließt, die vorhandene Gehweganlage zu sanieren. Darüber
hinaus wird die in der Sitzung am 20.02.2019 vorgestellte Gehwegplanung des LBM
in vollem Umfang anerkannt und die Gehweganlage gemäß der vorgestellten Planung
hergestellt. Es wird beschlossen, dass sämtliche Kosten die beim Ausbau der K
64 durch den Neubau, die Wiederherstellung und/ oder eine notwendige Anpassung
des Gehweges entstehen, ausschließlich von der Ortsgemeinde Kerschenbach
übernommen werden.“
Darüber
hinaus beschloss die Ortsgemeinde weiterhin, dass die Maßnahme in enger
Abstimmung und unter Mitsprache der Ortsgemeinde durchgeführt wird.
Straßenbaulastträger
für den Gehweg ist die Ortsgemeinde Kerschenbach. Ein Teil der Ausbaukosten
kann wie in § 94 Gemeindeordnung (GemO) vorgesehen über Straßenausbaubeiträge
refinanziert werden.
Der
aktuelle Stand der Planung wurde dem Ortsgemeinderat vom Landesbetrieb
Mobilität (LBM) am 29.01.2020 vor
Ort vorgestellt. Im Bereich zwischen den Flurstücksnummern 50/1 (Auf den Benden
2) und 78 (Stadtkyller Straße 6 u. 8) ist bereits ein Gehweg vorhanden, der
nach Sachstand der Verwaltung vor 19 Jahren hergestellt wurde. Bei der nicht
öffentlichen Vorstellung der Planung zum Ausbau durch den LBM am 29.01.2020 in
Kerschenbach wurde die Erneuerung auch dieses Gehwegstückes thematisiert. Von
Seiten des LBM ist die Erneuerung in deren Planung bisher vorgesehen und von
Seiten der Ortsgemeinde auch gewünscht.
Da
noch Klärungsbedarf bzgl. der Finanzierung bestand, wurde der
Tagesordnungspunkt in der letzten Ortsgemeinderatssitzung am 16.06.2020 von der
Tagesordnung genommen, da eine Entscheidung notwendig ist, die die Baumaßnahme
an sich und damit auch die Ortsgemeinde Kerschenbach voranbringt.
Baubeginn
wird nach jetzigem Stand voraussichtlich im Frühjahr 2022 sein. Aufgrund der
notwendigen Haushaltsplanung und Ausschreibung sind grundlegende Entscheidungen
hierzu bereits jetzt zu treffen.
2. Besonderheit Gehwege
a. Gehweg im Bereich zwischen den
Flurstücksnummern 50/1 (Auf den Benden 2) und 78 (Stadtkyller Straße 6 und 8)
Bei
einem Termin im Rathaus Gerolstein am 15.07.2020 mit Vertretern der
Ortsgemeinde Kerschenbach, des Kreises Vulkaneifel und der Verbandsgemeinde
Gerolstein wurde zum Zustand und den Kosten für diesen Gehwegbereich folgendes
ausgeführt:
Die
für Tiefbau zuständigen Mitarbeiter des Kreises und der Verbandsgemeinde
erläuterten, dass der Gehweg in diesem Teilbereich zwar optisch intakt scheine,
bei technischer Betrachtung jedoch berücksichtigt werden müsse, dass der Bord
Richtung Straße bei der Sanierung des Gehweges vor 19 Jahren nicht erneuert
worden sei sowie im selben Betonbett liege wie die in Trägerschaft des Kreises
befindliche Flussplatte. Sowohl Betonbett als auch der Bord würden voraussichtlich
in spätestens 10-15 Jahren erneuerungsbedürftig. Da die ausgebaute Straße eine
Lebensdauer von rund 40 -50 Jahren haben werde, entstehe die für alle
Beteiligten unbefriedigende Situation, dass ein maroder Gehweg an einer neuen
Straße liege. Technisch sei dies daher nicht sinnvoll. Auch wirtschaftlich sei
dies nicht vorteilhaft, da die Kosten für eine Erneuerung allein des Bordes in
10 bis 15 Jahren nach den bestehenden Erfahrungswerten deutlich teurer würden
als die jetzige Erneuerung. Es wurden Bilder zur Gehwegbaumaßnahme im Jahr 2001
vorgelegt, auf denen ersichtlich war, dass das Bord damals stehen blieb. Die
Erneuerung der Bordanlage in 10-15 Jahren müsste die Ortsgemeinde als
Straßenbaulastträgerin für den Gehweg ggf. in Gänze tragen und damit auch die
damit verbundenen Änderungen an der neu ausgebauten K 64.
Von
Seiten der Ortsgemeinde Kerschenbach wurde bisher stets der Wunsch geäußert,
bei Gelegenheit des Ausbaus der K 64 diesen Gehwegteil mit Tiefbord neu
herzustellen.
Hieraus
resultiert aus technischer Sicht
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die Erneuerung der Bordanlage
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der Austausch der Hochbordanlage
gegen eine Rundbordanlage, durch die sich zwangsläufig höhenmäßige
Veränderungen ergeben,
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die dadurch ebenfalls
erforderliche Erneuerung der hinterliegenden Bordanlage, die sonst überstünde,
-
die Erneuerung des Gehwegpflasters
zum Zwecke der optischen Einheit mit den neuen Gehwegabschnitten.
Der
Kreis sieht vor diesem Hintergrund keinen Grund, sich an der Finanzierung
dieses Gehwegstückes zu beteiligen.
Die
Vertreter der Ortsgemeinde erklärten, unter diesen Umständen bestünde
Bereitschaft, dass die Ortsgemeinde Kerschenbach die Kosten für den in Rede
stehenden Gehwegteil trägt. Dies setzt jedoch einen entsprechenden Beschluss
des Ortsgemeinderates voraus.
Da
rein beitragsrechtlich gesehen die Lebensdauer des Gehweges an dieser Stelle
noch nicht abgelaufen und der Gehwegausbau isoliert betrachtet nicht zwingend
erforderlich ist, ist der Aufwand hierfür aus Sicht der Verwaltung nicht
beitragsfähig- kann also nicht über den Ausbaubeitrag abgerechnet werden.
Dementsprechend
würden bei dieser Vorgehensweise die Kosten für dieses Gehwegstück alleine auf die
Ortsgemeinde entfallen. Grundsätzlich wäre dies nach Aussage von Herrn
Ortsbürgermeister Schneider aufgrund der guten Haushaltslage der Ortsgemeinde
Kerschenbach möglich.
Der
Gehweg wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde im Frühjahr schon einmal
persönlich in Augenschein genommen. Die Verwaltung hat die Kommunalaufsicht
über die Sachlage auf Basis der Besprechungsergebnisse vom 15.07.2020
informiert.
Der
Ortsgemeinderat hat folgende Entscheidungsmöglichkeiten hinsichtlich des in
Rede stehenden Gehwegstückes:
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die Kosten nicht zu tragen, was
zur Folge hätte, dass das in Rede stehende Gehwegstück jetzt nicht erneuert
wird, der Ortsgemeinde bei einer späteren Erneuerung voraussichtlich höhere
Kosten entstünden sowie eine potenzielle Schadstelle zur Straße entstehen
könnte ODER
-
die Kosten zu tragen.
Entscheidet
sich die Ortsgemeinde für die Kostentragung, muss die gesicherte Finanzierung bei
der Haushaltsplanung mit konkreten Zahlen aus dem Haushalt belegt werden.
Die
Anlieger des in Rede stehenden Gehwegbereichs werden dennoch zu Ausbaubeiträgen
für den beitragspflichtigen Teil des Gehwegausbaus herangezogen. Dies sollte
den Betroffenen im Rahmen der vorgesehenen Anliegerversammlung gesagt werden.
b. Gehweg im Bereich ab Station:
0+715 (hinter Stadtkyller Straße 18) bis Station: 0+810 (Richtung OD-Grenze bei
Einmündung Wirtschaftsweg) am Ortsausgang von Kerschenbach Richtung Stadtkyll
(s. Anlage Plan)
Dieser
von der Kreisstraße teils seitlich und räumlich abgesetzte Gehweg dient allein
der Fußgängerführung zum Rundwanderweg (Wirtschaftsweg), liegt z.Zt. noch auf
Fläche des Kreises, wird jedoch nach Schlussvermessung in das Eigentum der
Gemeinde übergehen. Der Gehweg muss noch erstmalig hergestellt werden.
Diese
Maßnahme ist aus Sicht der Verwaltung ebenfalls nicht beitragsfähig, da der
Gehweg nicht im Kontext mit der Straße als erforderlich angesehen, sondern
vielmehr aus touristischen Motiven gewünscht wird.
Ortsbürgermeister
Schneider und Beigeordneter Diederichs erklärten im Rahmen der Besprechung am
15.07.2020 grundsätzlich Bereitschaft, dass die Ortsgemeinde Kerschenbach auch die
Kosten für diesen Gehwegteil trägt. Der Vertreter des Kreises signalisierte
Bereitschaft, dass die Kosten für die Vermessung vom Landkreis getragen würden.
Zur Kostentragung ist daher nach aktuellem Sachstand vorgesehen:
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Die Kosten einschließlich
Grunderwerb trägt mit Ausnahme der Vermessungskosten vorbehaltlich des dafür
erforderlichen Gemeinderatsbeschlusses die Ortsgemeinde Kerschenbach
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Die Kosten für die Vermessung
trägt der Landkreis.
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Hierüber
muss zur Verfahrensweise der Ortsgemeinde ebenfalls der Ortsgemeinderat beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Gehweg im Bereich zwischen den
Flurstücksnummern 50/1 (Auf den Benden 2) und 78 (Stadtkyller Straße 6 u. 8)
Länge ca. 200 m x 200,00 €/m = ca.
40.000,00 Euro
Eine teilweise Refinanzierung über
Straßenausbaubeiträge kann aus beitragsrechtlichen Gründen nicht erfolgen.
Gehweg
im Bereich ab Station: 0+715 (hinter Stadtkyller Straße 18) bis Station: 0+810
(Richtung OD-Grenze bei Einmündung Wirtschaftsweg)
Unverbindliche Schätzkosten: Länge 95 m x
200,00 €/m = ca. 19.000 Euro
Eine
teilweise Refinanzierung über Straßenbeiträge kann aus beitragsrechtlichen
Gründen nicht erfolgen.
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Es liegen bei folgenden
Personen Ausschließungsgründe vor:
Walter Schneider
Frank Wald
Wolfgang Keller
Zapp Helmut