Sitzung: 15.07.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-2407/20/19-059
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach §
36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Umbau
eines Wohn- und Praxisgebäudes in Kerpen, Niedereher Straße 6 und 6a, Flur
8, Flurstücke 35/2 und 35/3, vor.
Das Bauvorhaben befindet sich im
unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan sind die
Grundstücke als Mischgebiet ausgewiesen. Die Grundstücke sind durch die
Niedereher Straße (K59) erschlossen. Baugenehmigungsbehörde ist die Untere
Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung.