Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zum Umbau eines Wohn- und Praxisgebäudes in Kerpen, Niedereher Straße 6 und 6a, Flur 8, Flurstücke 35/2 und 35/3, vor.

 

 

Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als Mischgebiet ausgewiesen. Die Grundstücke sind durch die Niedereher Straße (K59) erschlossen. Baugenehmigungsbehörde ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung.