Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Beschluss:

 

Der Forst- und Jagdausschuss beschließt, dass mit der Erstellung des Forsteinrichtungswerkes für den Zeitraum 2020 bis 2029 ein privater Forstsachverständiger beauftragt werden soll.

 

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die weiteren notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

 


Sachverhalt:

 

Mit dem Grundsatzbeschluss des Ortsgemeinderates vom 13.09.2007 und dem Aktualisierungsbeschluss vom 22.05.2014 wurde die Forstliche Betriebsplanung (Forsteinrichtung) des Gemeindewaldes Stadtkyll für die Jahre 2010 bis 2020 durch den Gemeinderat beschlossen.

 

Der Vorsitzende unterrichtet den Ortsgemeinderat über die Notwendigkeit der Fortschreibung des Forsteinrichtungswerkes für den Folgezeitraum 2020 bis 2029.

 

Das Forstbetriebswerk (Forsteinrichtung) legt die langfristigen Planungen der Ortsgemeinde im Bereich des Gemeindewaldes fest. Es besteht die Möglichkeit, dieses Forstbetriebswerk durch die Landesforstverwaltung oder aber durch einen freien Forstsachverständigen erstellen zu lassen.

 

Mit der Erstellung des Forsteinrichtungswerkes könne die Landesforstverwaltung beauftragt werden. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Fertigstellung der Einrichtung, wenn diese durch das Land durchgeführt wird, durch Personalengpässe erst zum Stichtag 01.10.2023 möglich sein wird.