Sitzung: 03.08.2020 Forst- und Jagdausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 1-2829/20/35-339
Beschluss:
Der
Forst- und Jagdausschuss der Ortsgemeinde Stadtkyll empfiehlt dem
Ortsgemeinderat der Bildung der
beiden Forstreviere Hallschlag und Stadtkyll (neu) zum 01.01.2021
nicht
zuzustimmen.
Gründe:
1.
Durch den Austritt der OG Hallschlag steigen
die jährlichen Betriebskosten um ca. 3 %. Dies bedeutet für die Ortsgemeinde
eine jährliche Mehrbelastung von derzeit 1.030 € (Tendenz steigend).
2.
Die Reviergröße verringert sich von 1.632 ha
um 282 ha, sodass das Forstrevier Stadtkyll (neu) mit 1.341 ha bereits jetzt
nicht mehr den von Landesforsten angestrebten Reviergrößen entspricht, sodass
die staatl. Revierleistung grundsätzlich nicht mehr gewährleistet werden
könnte.
Sachverhalt:
Mit dem Waldpachtvertrag vom 30.01.2017 hat die
Ortsgemeinde Hallschlag ihren Körperschaftswald an die Fa. Udo & Michael
Schmitz – Waldwirtschaft GmbH & Co. KG verpachtet. Damit verbunden war das
Bestreben der Ortsgemeinde, gleichzeitig von der Zahlung der Betriebskostenbeiträge
für die Forstrevierleitung ab dem Jahr 2017 befreit zu sein.
Das VG Neustadt an der Weinstraße. hat mit Urteil
vom 19.12.2017, Az.: 5 K 322/17, entschieden, dass die Verpachtung von
Gemeindewald an ein privates Forstdienstleistungsunternehmen keine Auswirkungen
auf die Verpflichtung der Gemeinde zur Zahlung von Betriebskostenbeiträgen an
das Land hat, sofern der Gemeindewald einem Forstrevier mit staatlichem
Revierleiter angehört. Die Verpachtung des Waldes lasse die Zugehörigkeit zum
staatlichen Forstrevier unberührt.
Durch die Verpachtung des Gemeindewaldes werden
somit die Forstreviergrenzen und die Revierleitung durch einen staatlichen
Bediensteten nicht tangiert. Erst mit Anstellung eines eigenen Bediensteten zur
Revierleitung im eigenen Revier ist die Ortsgemeinde von den Betriebskosten
befreit.
Voraussetzung hierfür wiederum ist die Bildung
eines eigenen Forstreviers nach Beendigung der Zugehörigkeit zum Forstrevier
Stadtkyll. In seiner Sitzung vom 09.12.2019 hat der Ortsgemeinderat Hallschlag
den Austritt aus dem Forstrevier Stadtkyll beschlossen.
Ein Verlassen des Revierverbundes setzt das in § 4
der Durchführungsverordnung zum Landeswaldgesetz vorgesehene
Neuabgrenzungsverfahren voraus. Das erforderliche Revierneubildungsverfahren
ist bisher jedoch nicht formal durchgeführt worden. Die Ortsgemeinde Hallschlag
ist daher nach wie vor Mitglied im Forstrevier Stadtkyll.
Für das Neuabgrenzungsverfahren sind verschiedene Verfahrensschritte
erforderlich. Zunächst sind alle betroffenen Gemeinden zu informieren, um zu versuchen,
Einvernehmen über den Revieraustritt herzustellen (§ 4 Absatz 3 der Landesverordnung
zur Durchführung des Landeswaldgesetzes (LWaldGDVO). Kommt innerhalb von neun
Monaten eine einvernehmliche Lösung zwischen den beteiligten waldbesitzenden
Gemeinden nicht zustande, wird das Forstamt Gerolstein prüfen, ob die
angestrebte Lösung möglich ist (§ 4 Absatz 4 i. V. m. § 4 Absatz 2 LWaldGDVO).
Die Ortsgemeinde Hallschlag hat daher mit Schreiben
vom 10.02.2020 um wohlwollende Prüfung ihres Austrittsbegehrens und Zustimmung
zum beabsichtigten Revieraustritt gebeten. Der Revierabgrenzungsvorschlag der Ortsgemeinde Hallschlag zielt auf die
Bildung eines eigenen kommunalen Forstreviers Hallschlag ab. Die übrigen waldbesitzenden
Ortsgemeinden im Forstrevier Stadtkyll sollen sich in einem neuen Forstrevier
organisieren.
Bei der Fortsetzung der staatlichen Beförsterung im
neu zu bildenden Revier Stadtkyll (neu) werden die Betriebskosten für die
revierangehörigen Ortsgemeinden geschätzt von 53,38 €/Hektar auf 55,17 €/Hektar
steigen, das entspricht einer prozentualen Steigerung um 3%. Für die
Ortsgemeinde Stadtkyll bedeutet dies bei einer reduzierten Holzbodenfläche von 575,24
Hektar jährliche Mehrausgaben von circa 1.030 €.
Mit einer reduzierten Holzbodenfläche von 1.341 Hektar würde das Forstrevier Stadtkyll (neu) einen Sonderfall bezüglich der staatlich beförsterten Forstreviere darstellen, da zukünftig von Landesforsten Reviergrößen in einem Korridor von 1.500 bis 2.500 Hektar angestrebt werden. Das neu entstehende Forstrevier Stadtkyll wäre zu klein, um zukünftig staatlich beförstert werden zu können. Alternativ bliebe die Möglichkeit der kommunalen Beförsterung. Aufgrund der Sondersituation, dass die staatliche Revierleiterin zu 0,15 Personalanteil im benachbarten Forstrevier Jünkerath Revierdienst-Tätigkeiten übernehmen soll, wäre Landesforsten bereit, das Forstrevier Stadtkyll (neu) weiterhin staatlich beförstern zu lassen.