Sitzung: 27.05.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Auch über dieses Bauvorhaben
informiert die Ortsbürgermeisterin anhand der Planunterlagen. Da das Vorhaben
im Freistellungsverfahren zu beurteilen ist, ist die Erteilung des
Einvernehmens nicht erforderlich.