Beschluss:
Die
Ortsgemeinde erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben.
Sachverhalt:
Die
Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder anhand der Bauantragsunterlagen über
das Vorhaben.
Sonderinteresse/Ruhen
des Stimmrechts:
Es wird auf
die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.