Sitzung: 30.07.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 1-2954/20/01-379
Beschluss:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018
für die drei bisherigen Verbandsgemeinden sowie Urlaubsregion für die Jahre
2018 und 2019 sowie Zweckverband IGP entsprechend dem obenstehenden Vorschlag
der Verwaltung durchzuführen.
Als
Termin hierfür wird Dienstag, den 25.
Aug. 2020, 13.00 Uhr festgelegt.
Es ist
folgender Ablauf vorgesehen:
-
kurze
allgemeine Einführung zum Zweckverband IGP
-
Prüfung
Urlaubsregion e.V. und Zweckverband IGP in Arbeitsgruppen
-
Kurze
Vorstellung der erarbeiteten Jahresabschlüsse 2018 der „Alt-VGen“ Gerolstein,
Hillesheim und Obere Kyll durch die jeweiligen Bearbeiter
-
Prüfung
der Jahresabschlüsse 2018 in drei Arbeitsgruppen mit regionaler Zusammensetzung
-
es
bleibt den Arbeitsgruppen überlassen, jeweils eigene Verfahren und Schwerpunkte
für die Prüfung festzulegen
-
die
formale Beschlussfassung die und Beschlussempfehlung an den VG-Rat zur
Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Entlastung der Beauftragten und der
Beigeordneten für 2018 erfolgt in einer separaten öffentlichen Sitzung,
voraussichtlich vor der Sitzung des VG-Rates am 08.09.2020
-
Beschlussfassung
im VG- Rat erfolgt voraussichtlich in der übernächsten Sitzung (29.10.2020).
Die zu
prüfenden Jahresrechnungen werden (nichtöffentlich) im Rats-Info-System
eingestellt. Diese Unterlagen sollen allen Mitgliedern / Stellvertretern des
RPA zusätzlich per E-Mail übersandt werden.
Sachverhalt:
Die wesentlichen Aufgaben eines Rechnungsprüfungsausschusses sind
nach §§ 112, 113 und 114 GemO:
-
die
Prüfung der Jahresabschlüsse sowie der Anlagen zu den Jahresabschlüssen sowie
-
die
Beschlussempfehlung an den VG-Rat zur Entlastung des Bürgermeisters, der
Beigeordneten sowie der Verwaltung.
Aktuell stehen die Prüfungen der
Jahresabschlüsse 2018 der drei bisherigen Verbandsgemeinden Gerolstein,
Hillesheim und Obere Kyll an. In § 8 des Landesgesetzes über den
Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll
(„Fusionsgesetz“ vom 08.05.2018) ist geregelt, dass diese Jahresabschlüsse von
dem bei der neuen Verbandsgemeinde Gerolstein einzurichtenden
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen sind.
Der Verbandsgemeinderat der neuen
Verbandsgemeinde beschießt anschließend über die Feststellung der geprüften
Jahresabschlüsse. Er entscheidet gesondert über die Entlastung der beauftragten
Personen in den Funktionen der Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister der
Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll sowie der Beigeordneten
dieser Verbandsgemeinden, soweit sie die beauftragten Personen vertreten haben.
Besonderheit im Bereich der ehemaligen
Verbandsgemeinde Hillesheim:
Zu den Aufgaben des RPA der VG
Hillesheim gehörte auch die Prüfung der Jahressrechnungen für den „Zweckverband
IGP“ sowie für den „Verein Urlaubsregion Hillesheim e.V.“ Rechtsgrundlage
hierfür sind entsprechende Regelungen in der Zweckverbandssatzung bzw. der
Vereinssatzung. Nach dem Aufgabenübergang im Fusionsgesetz ist die Prüfung
nunmehr vom Rechnungsprüfungsausschuss der VG Gerolstein durchzuführen.
Konkret sind hier aktuell zu prüfen:
-
Jahresrechnung
Zweckverband IGP für 2018
-
Jahresrechnungen
des Vereins „Urlaubsregion Hillesheim e.V.“ für 2018 und 2019
Der Zeitaufwand je Prüfung wird auf
ca. eine Stunde geschätzt.
Vorschlag zum Verfahren:
Die Verwaltung schlägt für eine noch
zu terminierte Sitzungen folgendes Verfahren zur Prüfung der Jahresabschlüsse
vor:
1.
kurze
Vorstellung der erarbeiteten Jahresabschlüsse durch die jeweiligen
Sachbearbeiter
2.
Aufteilung
des Rechnungsprüfungsausschusses in drei Arbeitsgruppen (z.B. nach der
„regionalen Herkunft“ der Ausschussmitglieder)
3.
getrennte
/ parallele Prüfung der Jahresabschlüsse durch die Arbeitsgruppen
4.
Vorstellung
der Prüfungsergebnisse durch die Arbeitsgruppen im „Gesamt-RPA“
5.
Beschlussfassungen
des Rechnungsprüfungsausschusses zu den einzelnen Jahresabschlüssen