Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, die/den Vorsitzenden für die gesamte laufende Wahlzeit des Verbandsgemeinderates zu wählen. Die Wahl erfolgt offen durch Handzeichen.

 

Wahlvorgang:

 

Für die Wahl der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Hans Jakob Meyer vorgeschlagen.

 

Die Wahl wird durch Handzeichen durchgeführt.

 

Wahlergebnis:

 

Ja-Stimmen:       7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:   0

 

Damit ist Herr Hans Jakob Meyer zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.


Sachverhalt:

 

Im § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein wurde ein Rechnungsprüfungsausschuss mit 12 Mitgliedern/Stellvertretern eingesetzt. Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses ergeben sich aus § 4 Abs. 8 der Hauptsatzung bzw. aus den dort zitierten Vorschriften der §§ 110 ff. GemO.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsgemeinde Gerolstein wird jetzt erstmals einberufen. Zu Beginn dieser ersten Sitzung ist gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO ein Ratsmitglied zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen. Die Verwaltung empfiehlt darüberhinausgehend eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n als Abwesenheitsvertreter*in zu wählen.

 

Die Wahl eines Ratsmitgliedes zum/zur Ausschuss-Vorsitzenden ist erforderlich, da wegen der notwendigen Trennung von Ausführungsverantwortung und Prüfung der Bürgermeister und die Beigeordneten nicht Vorsitzende oder Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss sein können.

 

Der Ausschuss kann die Wahl der/des Vorsitzenden durch offene Abstimmung beschließen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

 

Es wird angeregt, die/den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses für die gesamte Wahlzeit des Verbandsgemeinderates zu wählen.