Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt der Befreiung
von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Sarresdorfer
Straße / Lindenstraße“ für das o.g. Vorhaben in Bezug auf die Mindestzahl von 2
Vollgeschossen zu.
Sachverhalt:
Auf dem
Grundstück Sarresdorfer Straße, Flur 6, Flurstück-Nr. 4/48 möchte ein in
Gerolstein bereits ansässiger Großhandelsbetrieb eine neue Halle für Firmenkunden
errichten.
Der
Bebauungsplan „Sarresdorfer Straße / Lindenstraße“ hat eine
bauplanungsrechtliche Festsetzung, dass 2 Vollgeschosse zu errichten sind. Bei
dem beantragten Vorhaben ist eine eingeschossige Bauweise mit einer Höhe von
5,70 m vorgesehen. Diese Höhe entspricht etwa der Höhe von 2 Vollgeschossen. Im
Nahbereich sind bereits niedrigere Gebäude vorhanden. Die Begründung des
Bebauungsplans war der Bezug zu den Häusern in der Lindenstraße. Der LBM hat Zustimmung signalisiert.