Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Sachverhalt:

 

Am 30.06.2020 ist bei der Verwaltung eine Anfrage auf Bebauung eines privaten Grundstückes eingegangen. Es handelt sich um das Flurstück Gemarkung Oos, Flur 3, Flurstück-Nr. 36/3 (siehe nachstehenden Lageplanauszug).

 

 

Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf dem Wasen“ aus dem Jahr 1981. Vorgesehen ist die Errichtung eines sog. „Schwedenhauses“.

 

Auf Empfehlung der Verwaltung wird die Angelegenheit - ohne nähere Diskussion - an den Bauausschuss verwiesen.

 

Dieser Empfehlung wird zugestimmt.