Sitzung: 15.07.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22
Vorlage: 2-2399/20/12-144
Beschluss:
Die Stadt
Gerolstein übernimmt die von der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Pelm
/ Gees neu geschaffenen bzw. geänderten gemeinschaftlichen Anlagen in Eigentum
und Unterhaltung, soweit diese Anlagen in ihrem Stadtbezirk liegen. Die Übernahme
umfasst:
1.
Die
befestigten und unbefestigten Wirtschaftswege, einschließlich Nebenanlagen,
2.
die
wasserwirtschaftlichen Anlagen (z. B. Rückhaltemulden, soweit sie nicht im
Sinne der Gemeindeordnung von der Verbandsgemeinde zu unterhalten sind), und
3.
die
landschaftspflegerischen Anlagen.
Der Eigentumsübergang erfolgt durch den Flurbereinigungsplan.
Die Übernahme in die Unterhaltung erfolgt jeweils nach beendetem
Ausbau und bleibt einer besonderen Übergabeverhandlung Vorbehalten.
Sachverhalt:
Zurzeit läuft das vereinfachte
Flurbereinigungsverfahren Pelm/Gees.
Das Dienstleistungszentrum
Ländlicher Raum Eifel (DLR Eifel) als zuständige Behörde benötigt die
grundsätzliche Zustimmung – für den Stadtteil Gees die der Stadt Gerolstein –
zur Übernahme in Eigentum und Unterhaltung der durch die Teilnehmergemeinschaft
Pelm / Gees auf der Gemarkung Gees neu geschaffenen oder veränderten
gemeinschaftlichen Anlagen.
Die Anlagen werden im Zuge der Erstellung des Wege- und
Gewässerplanes noch im Einzelnen mit der Stadt Gerolstein abgestimmt.
Die Übergabe selbst erfolgt erst nach gemeinsamer örtlicher
Feststellung des plankonformen Ausbaus der Anlagen.
Eine Übergabe an die Teilnehmergemeinschaft Pelm / Gees ist aus organisatorischen
und finanziellen Gründen nicht zweckmäßig und wäre nur eine Notlösung. Die
Übergabe an andere Träger sind Einzelfälle und ebenfalls nur mit deren
Zustimmung möglich. Eine Zustimmung der Stadt Gerolstein sollte daher das
generelle Ziel sein.