Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Beschluss:

 

Die Stadt Gerolstein übernimmt die von der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Pelm / Gees neu geschaffenen bzw. geänderten gemeinschaftlichen Anlagen in Eigentum und Unterhaltung, soweit diese Anlagen in ihrem Stadtbezirk liegen. Die Übernahme umfasst:

 

1.              Die befestigten und unbefestigten Wirtschaftswege, einschließlich Nebenanlagen,

2.              die wasserwirtschaftlichen Anlagen (z. B. Rückhaltemulden, soweit sie nicht im Sinne der Gemeindeordnung von der Verbandsgemeinde zu unterhalten sind), und

3.              die landschaftspflegerischen Anlagen.

 

Der Eigentumsübergang erfolgt durch den Flurbereinigungsplan.

 

Die Übernahme in die Unterhaltung erfolgt jeweils nach beendetem Ausbau und bleibt einer besonderen Übergabeverhandlung Vorbehalten.


Sachverhalt:

 

Zurzeit läuft das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Pelm/Gees.

 

Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel (DLR Eifel) als zuständige Behörde benötigt die grundsätzliche Zustimmung – für den Stadtteil Gees die der Stadt Gerolstein – zur Übernahme in Eigentum und Unterhaltung der durch die Teilnehmergemeinschaft Pelm / Gees auf der Gemarkung Gees neu geschaffenen oder veränderten gemeinschaftlichen Anlagen.

 

Die Anlagen werden im Zuge der Erstellung des Wege- und Gewässerplanes noch im Einzelnen mit der Stadt Gerolstein abgestimmt.

 

Die Übergabe selbst erfolgt erst nach gemeinsamer örtlicher Feststellung des plankonformen Ausbaus der Anlagen.

 

Eine Übergabe an die Teilnehmergemeinschaft Pelm / Gees ist aus organisatorischen und finanziellen Gründen nicht zweckmäßig und wäre nur eine Notlösung. Die Übergabe an andere Träger sind Einzelfälle und ebenfalls nur mit deren Zustimmung möglich. Eine Zustimmung der Stadt Gerolstein sollte daher das generelle Ziel sein.