Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Beschluss:

 

Der Stadtrat erklärt sich grundsätzlich mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das vorgestellte Projekt einverstanden und beauftragt die Verwaltung, den erforderlichen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 03.04.2020 wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Betriebswohnhauses auf den im nachfolgenden Flurkartenauszug gelb markierten Grundstücken eingereicht.

 

 

Die beiden betroffenen Flurstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, das Bauvorhaben ist im Außenbereich geplant. Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan noch als Sondergebiet „Ferien“ festgesetzt.

 

 

In der nachstehenden Skizze ist die Lage des geplanten Bauvorhabens grob eingezeichnet. Danach ist das geplante Gebäude in einem Abstand von ca. 25 m zum Seehotel in östlicher Richtung und somit im Außenbereich vorgesehen. Das gesamte Bauvorhaben hat nach den Angaben des Investors eine Gesamtlänge von rd. 30 m.

 

Weiterhin fällt auf, dass das geplante Vorhaben nur wenige Meter von der städtischen Parzelle entfernt errichtet werden soll. Bisher ist das Vorhaben lediglich über das Grundstück an sich wegemäßig erschlossen.

 

 

Derzeit verläuft der Eifelsteig über die unterhalb der städtischen Fläche gelegene, private Parzelle, so dass der Weg auf die städtische Fläche verlegt werden muss. Die Touristinfo als Träger der Wanderwege ist hierüber bereits informiert. Da der Weg auch über die zur Bebauung anstehenden privaten Flurstücke in Richtung Stausee führt, ist der Weg über eine Baulast entsprechend abzusichern.