Sitzung: 15.07.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22
Vorlage: 2-2395/20/12-143
Beschluss:
Der Stadtrat erklärt sich
grundsätzlich mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für
das vorgestellte Projekt einverstanden und beauftragt die Verwaltung, den
erforderlichen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 03.04.2020 wurde
die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines
Betriebswohnhauses auf den im nachfolgenden Flurkartenauszug gelb markierten
Grundstücken eingereicht.
Die beiden betroffenen Flurstücke
liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, das Bauvorhaben ist im
Außenbereich geplant. Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan noch als Sondergebiet
„Ferien“ festgesetzt.
In der nachstehenden Skizze ist
die Lage des geplanten Bauvorhabens grob eingezeichnet. Danach ist das geplante
Gebäude in einem Abstand von ca. 25 m zum Seehotel in östlicher Richtung und
somit im Außenbereich vorgesehen. Das gesamte Bauvorhaben hat nach den Angaben
des Investors eine Gesamtlänge von rd. 30 m.
Weiterhin fällt auf, dass das
geplante Vorhaben nur wenige Meter von der städtischen Parzelle entfernt
errichtet werden soll. Bisher ist das Vorhaben lediglich über das Grundstück an
sich wegemäßig erschlossen.
Derzeit verläuft der Eifelsteig
über die unterhalb der städtischen Fläche gelegene, private Parzelle, so dass
der Weg auf die städtische Fläche verlegt werden muss. Die Touristinfo als
Träger der Wanderwege ist hierüber bereits informiert. Da der Weg auch über die
zur Bebauung anstehenden privaten Flurstücke in Richtung Stausee führt, ist der
Weg über eine Baulast entsprechend abzusichern.