Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 8, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Der Stadtrat bestätigt den im Sachverhalt beschriebenen Beschluss des Forst-, Wegebau- und Umweltausschusses vom 05.02.2020 und beauftragt die Verwaltung, die Regelungen bei den zukünftig abzuschließenden Pachtverträgen zu berücksichtigen.

 

Angebote, die für die Flächen eine Bewirtschaftung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes zusichern, werden bei der Vergabe bevorzugt berücksichtigt.


Sachverhalt:

 

Auf Antrag der Stadtratsfraktion „Bündnis 89/Die Grünen“ wurde die Angelegenheit bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2019 behandelt, wobei der Stadtrat den Antrag zur Vorberatung zunächst an den Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss verwiesen hatte.

 

In seiner Sitzung vom 05.02.2020 hat der Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss zu der Thematik folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

 

Der Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss beschließt, dass in allen Pachtverträgen ein Verbot für die Verwendung von Pestiziden auf den gepachteten Flächen verankert wird. Darüber hinaus wird vertraglich vereinbart, dass auf den gepachteten Flächen ausschließlich Gülle, die im Betrieb des Pächters anfällt, ausgebracht werden darf. In der Regel ist bei auslaufenden Pachtverträgen für kommunale Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. In begründeten Einzelfällen kann davon abgewichen werden. Die Entscheidung über die Abweichung trifft der Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss.

 

Fraktionssprecher Stehen weist darauf hin, dass der Ausschuss eine aus Sicht seiner Fraktion wichtige Vorgabe für künftige Verpachtungen gestrichen habe und zwar: „Angebote, die für die Flächen eine Bewirtschaftung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes zusichern, werden bei der Vergabe bevorzugt berücksichtigt“. Herr Stehen beantragt diese Regelung in den abschließenden Beschuss wieder aufzunehmen.

 

Dieser Antrag wird kontrovers diskutiert. Schließlich stellt die Vorsitzende den weitergehenden Antrag des Herrn Stehen wie folgt zur Abstimmung: