Sitzung: 15.07.2020 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 8, Enthaltungen: 4
Beschluss:
Der Stadtrat bestätigt den im
Sachverhalt beschriebenen Beschluss des Forst-, Wegebau- und Umweltausschusses
vom 05.02.2020 und beauftragt die Verwaltung, die Regelungen bei den zukünftig
abzuschließenden Pachtverträgen zu berücksichtigen.
Angebote, die für die Flächen eine
Bewirtschaftung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes zusichern, werden bei der
Vergabe bevorzugt berücksichtigt.
Sachverhalt:
Auf Antrag der Stadtratsfraktion
„Bündnis 89/Die Grünen“ wurde die Angelegenheit bereits in der Sitzung des
Stadtrates vom 11.12.2019 behandelt, wobei der Stadtrat den Antrag zur
Vorberatung zunächst an den Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss verwiesen
hatte.
In seiner Sitzung vom 05.02.2020
hat der Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss zu der Thematik folgenden
einstimmigen Beschluss gefasst:
Der Forst-, Wegebau- und
Umweltausschuss beschließt, dass in allen Pachtverträgen ein Verbot für die
Verwendung von Pestiziden auf den gepachteten Flächen verankert wird. Darüber
hinaus wird vertraglich vereinbart, dass auf den gepachteten Flächen
ausschließlich Gülle, die im Betrieb des Pächters anfällt, ausgebracht werden
darf. In der Regel ist bei auslaufenden Pachtverträgen für kommunale Flächen
mit landwirtschaftlicher Nutzung eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen.
In begründeten Einzelfällen kann davon abgewichen werden. Die Entscheidung über
die Abweichung trifft der Forst-, Wegebau- und Umweltausschuss.
Fraktionssprecher Stehen weist
darauf hin, dass der Ausschuss eine aus Sicht seiner Fraktion wichtige Vorgabe
für künftige Verpachtungen gestrichen habe und zwar: „Angebote, die für die
Flächen eine Bewirtschaftung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes zusichern,
werden bei der Vergabe bevorzugt berücksichtigt“. Herr Stehen beantragt diese
Regelung in den abschließenden Beschuss wieder aufzunehmen.
Dieser Antrag wird kontrovers
diskutiert. Schließlich stellt die Vorsitzende den weitergehenden Antrag des
Herrn Stehen wie folgt zur Abstimmung: