Sitzung: 15.07.2020 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 6
Vorlage: 2-2393/20/12-141
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dem Vorhaben
als Privilegiertes Bauvorhaben zuzustimmen und erteilt das Einvernehmen nach §
36 BauGB. Der Stadtrat beauftragt den Stadtbürgermeister, mit der
Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde in Kontakt zu treten, dass eine Prüfung
bezüglich der zu berücksichtigen Emissionsproblematik bezogen auf das Baugebiet
Gerolstein erfolgt.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zur
Nutzungsänderung eines Teiles einer Lagerhalle zu einem Legehennenstall und
Anbau einer Überdachung sowie Anbau eines Auslaufes an einen Jungviehstall und
Nutzungsänderung eines Fahrsilos zur Mistplatte und Kotlager für das Grundstück
Gemarkung Gerolstein, Flur 1, Flurstück 28/4, vor. Gemäß den Planungsunterlagen
sollen 2.040 Tiere gehalten werden.
Das Grundstück befindet sich im
Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünland/Landwirtschaft
ausgewiesen. Bei dem landwirtschaftlichen Betrieb handelt es um einen
Haupterwerbsbetrieb und somit um ein Privilegiertes Vorhaben.
Baugenehmigungsbehörde ist die Kreisverwaltung.
Von mehreren Ratsmitgliedern werden Bedenken bezüglich der
Geruchsimmissionen, insbesondre für das benachbarte Baugebiet „Gerolstein-Nord“
vorgebracht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Frage möglicher
Geruchsimmissionen und anderer Umweltbelastungen im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens von den zuständigen Fachbehörden zu beurteilen ist. Es
wird auch mitgeteilt, dass die Errichtung des Legehennenstalles mit der
Abschaffung von 15 Großvieheinheiten gekoppelt ist.
Seitens der Ratsmitglieder besteht
weiterhin große Sorge, dass künftig mehr als die jetzt geplanten 2040
Legehennen dort gehalten werden, da das Stallgebäude für 6.000 Legehennen
gebaut werden soll. Ebenso wird gefragt, ob die Bio-Haltung nach den
Richtlinien des Bioland-Verbandes auf Dauer gewährleistet ist. Weitere Fragen
waren, ob das Kot-Lager offen ist und wie die Entsorgung des Hühner-Kots
erfolgt.
Verwiesen wird auf das angrenzende
Baugebiet Gerolstein-Nord, Teilbereich I, welches nur ca. 170 m entfernt von
der Stallung liegt. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist WR (Reines Wohngebiet)
und WA (Allgemeines Wohngebiet) sowie eine kleine Zeile MD (Dorfgebiet)
festgesetzt.
Auch wenn die Stadt keinen
stellvertretenden Nachbarschutz einfordern kann, sind die Ratsmitglieder der
Auffassung, dass auch ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich dem
Rücksichtnahme-Gebot gem. § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB unterliegt und keine
schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen darf.
Der Stadtrat bittet die
Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde, diese Fragen im Genehmigungsverfahren
sorgfältig zu prüfen.