Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 6

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, dem Vorhaben als Privilegiertes Bauvorhaben zuzustimmen und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Stadtrat beauftragt den Stadtbürgermeister, mit der Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde in Kontakt zu treten, dass eine Prüfung bezüglich der zu berücksichtigen Emissionsproblematik bezogen auf das Baugebiet Gerolstein erfolgt.


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Teiles einer Lagerhalle zu einem Legehennenstall und Anbau einer Überdachung sowie Anbau eines Auslaufes an einen Jungviehstall und Nutzungsänderung eines Fahrsilos zur Mistplatte und Kotlager für das Grundstück Gemarkung Gerolstein, Flur 1, Flurstück 28/4, vor. Gemäß den Planungsunterlagen sollen 2.040 Tiere gehalten werden.

 

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünland/Landwirtschaft ausgewiesen. Bei dem landwirtschaftlichen Betrieb handelt es um einen Haupterwerbsbetrieb und somit um ein Privilegiertes Vorhaben. Baugenehmigungsbehörde ist die Kreisverwaltung.

 

Von mehreren Ratsmitgliedern werden Bedenken bezüglich der Geruchsimmissionen, insbesondre für das benachbarte Baugebiet „Gerolstein-Nord“ vorgebracht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Frage möglicher Geruchsimmissionen und anderer Umweltbelastungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von den zuständigen Fachbehörden zu beurteilen ist. Es wird auch mitgeteilt, dass die Errichtung des Legehennenstalles mit der Abschaffung von 15 Großvieheinheiten gekoppelt ist.

 

Seitens der Ratsmitglieder besteht weiterhin große Sorge, dass künftig mehr als die jetzt geplanten 2040 Legehennen dort gehalten werden, da das Stallgebäude für 6.000 Legehennen gebaut werden soll. Ebenso wird gefragt, ob die Bio-Haltung nach den Richtlinien des Bioland-Verbandes auf Dauer gewährleistet ist. Weitere Fragen waren, ob das Kot-Lager offen ist und wie die Entsorgung des Hühner-Kots erfolgt.

 

Verwiesen wird auf das angrenzende Baugebiet Gerolstein-Nord, Teilbereich I, welches nur ca. 170 m entfernt von der Stallung liegt. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist WR (Reines Wohngebiet) und WA (Allgemeines Wohngebiet) sowie eine kleine Zeile MD (Dorfgebiet) festgesetzt.

 

Auch wenn die Stadt keinen stellvertretenden Nachbarschutz einfordern kann, sind die Ratsmitglieder der Auffassung, dass auch ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich dem Rücksichtnahme-Gebot gem. § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB unterliegt und keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen darf.

 

Der Stadtrat bittet die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde, diese Fragen im Genehmigungsverfahren sorgfältig zu prüfen.