Beschlussvorschlag:

 

Nach eingehender Diskussion spricht sich der Rat für einen Zuschuss in Höhe von 200,00 € je Haus aus.

 

Die Zuschüsse sollen erst nach Vorlage der Belege für die hochwasserschutzgebundene Maßnahme ausgezahlt werden.


Sachverhalt:

 

Seit 2014 wiederholt sich bei Starkregenereignissen die Überflutung der Rinne in der Bachstraße von den Häusern Nr. 16 – 20 mit der Folge des Wassereindringens in vorgenannte Häuser.

 

Die Problematik wurde nach örtlicher Prüfung im Schreiben (Mail) vom 13.04.2015 an die Ortsgemeinde dargestellt und Lösungsvorschläge aufgezeigt.

Die Problematik wird im Zuge der Erstellung des Hochwasserschutzkonzeptes der Gemeinde Kerpen, welches z.Zt. in Ausarbeitung ist, behandelt. Ggfls. ergeben sich hieraus ebenfalls Lösungen und/oder Handlungsanweisungen.

 

Nunmehr beantragen die Eigentümer der Häuser Nr. 16, 18 und 20 Kostenbeteiligungen der Gemeinde von jeweils 500 € zur eigenen Herstellung eines hochwasserabweisenden Bordsteins, wie bei o.g. Lösungsvorschlägen aufgezeigt, hinter der 3-zeiligen Entwässerungsrinne der Gemeinde.