Sitzung: 15.07.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-2396/20/19-054
Beschlussvorschlag:
Nach eingehender Diskussion spricht
sich der Rat für einen Zuschuss in Höhe von 200,00 € je Haus aus.
Die Zuschüsse sollen erst nach Vorlage
der Belege für die hochwasserschutzgebundene Maßnahme ausgezahlt werden.
Sachverhalt:
Seit 2014 wiederholt sich bei
Starkregenereignissen die Überflutung der Rinne in der Bachstraße von den
Häusern Nr. 16 – 20 mit der Folge des Wassereindringens in vorgenannte Häuser.
Die Problematik wurde nach
örtlicher Prüfung im Schreiben (Mail) vom 13.04.2015 an die Ortsgemeinde
dargestellt und Lösungsvorschläge aufgezeigt.
Die Problematik wird im Zuge der
Erstellung des Hochwasserschutzkonzeptes der Gemeinde Kerpen, welches z.Zt. in
Ausarbeitung ist, behandelt. Ggfls. ergeben sich hieraus ebenfalls Lösungen
und/oder Handlungsanweisungen.
Nunmehr beantragen die Eigentümer
der Häuser Nr. 16, 18 und 20 Kostenbeteiligungen der Gemeinde von jeweils 500 €
zur eigenen Herstellung eines hochwasserabweisenden Bordsteins, wie bei o.g.
Lösungsvorschlägen aufgezeigt, hinter der 3-zeiligen Entwässerungsrinne der
Gemeinde.