Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Der Rat stimmt einer technischen Sperrung des Radwegbereichs Bachstraße – Burgzufahrt nicht zu.


Sachverhalt:

 

Ein Anlieger beantragt, den Radweg ab der Bachstraße Richtung Burgzufahrt (Niederehe) durch Sperranlagen für zweispurige Fahrzeuge und Motorradverkehr zu sperren.

 

Zu diesem Antrag verweist die Verwaltung auf die anliegenden Hinweise des ADFC sowie des LBM zur rechtlichen Problematik von Sperranlagen an/auf Radwegen.

 

Ein Bezug auf die Radwegsperre per Mittelpfosten zwischen Kerpen und Niederehe an der Querung der K 59 kann hier nicht hergestellt werden.

 

Die Mittelpfostensperrung auf dem Radweg zwischen Kerpen und Niederehe, an Querung der K 59 auf freier Strecke, stellt hier eine Ausnahmesituation dar und ist mit dem LBM so abgestimmt. Sie hat hier ausschließlich die Aufgabe der Warnung und Spursortierung des Radverkehrs mit „Stopp“ vor Querung der K 59, im 100 km/h – Bereich der freien Strecke.

 

Anlieger dürfen hier aber passieren.

 

Ob Sperranlagen innerorts Sinn machen, wird von den Fachstellen des LBM und ADFC mehr als bezweifelt und nicht empfohlen. Sie sind je nach Art und Anordnung sogar verboten.