Sitzung: 15.07.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2-2397/20/19-055
Beschluss:
Der
Rat stimmt einer technischen Sperrung des Radwegbereichs Bachstraße –
Burgzufahrt nicht zu.
Sachverhalt:
Ein Anlieger beantragt, den Radweg ab
der Bachstraße Richtung Burgzufahrt (Niederehe) durch Sperranlagen für zweispurige
Fahrzeuge und Motorradverkehr zu sperren.
Zu diesem Antrag verweist die
Verwaltung auf die anliegenden Hinweise des ADFC sowie des LBM zur rechtlichen Problematik
von Sperranlagen an/auf Radwegen.
Ein Bezug auf die Radwegsperre per
Mittelpfosten zwischen Kerpen und Niederehe an der Querung der K 59 kann hier
nicht hergestellt werden.
Die Mittelpfostensperrung auf dem
Radweg zwischen Kerpen und Niederehe, an Querung der K 59 auf freier Strecke,
stellt hier eine Ausnahmesituation dar und ist mit dem LBM so abgestimmt. Sie
hat hier ausschließlich die Aufgabe der Warnung und Spursortierung des
Radverkehrs mit „Stopp“ vor Querung der K 59, im 100 km/h – Bereich der
freien Strecke.
Anlieger dürfen hier aber passieren.
Ob Sperranlagen innerorts Sinn machen,
wird von den Fachstellen des LBM und ADFC mehr als bezweifelt und nicht
empfohlen. Sie sind je nach Art und Anordnung sogar verboten.