Sachverhalt:
Der in der heutigen Sitzung unter
TOP 3 gewählte Erste Beigeordnete, Herr Bernhard Parent, ist nach § 54 GemO
unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zu ernennen. Die
Amtszeit des ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen
Wahlzeit des Ortsgemeinderates.
Nach seiner Ernennung leistet der
ehrenamtliche Beigeordnete den Diensteid und wird in das Amt eingeführt.
Ernennung, Vereidigung und
Amtseinführung erfolgen durch die Ortsbürgermeisterin Melanie Stellmes.