Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der in der heutigen Sitzung unter TOP 3 gewählte Erste Beigeordnete, Herr Bernhard Parent, ist nach § 54 GemO unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zu ernennen. Die Amtszeit des ehrenamtlichen Beigeordneten entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Ortsgemeinderates.

 

Nach seiner Ernennung leistet der ehrenamtliche Beigeordnete den Diensteid und wird in das Amt eingeführt.

 

Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung erfolgen durch die Ortsbürgermeisterin Melanie Stellmes.