Sachverhalt:
Herr Dietmar
Koeppe hat aus beruflichen Gründen sein Amt als Erster Beigeordneter der
Ortsgemeinde Kopp niedergelegt. Gemäß § 53 a Gemeindeordnung (GemO) soll die
Wahl des ehrenamtlichen Beigeordneten spätestens acht Wochen nach Freiwerden der
Stelle erfolgen.
Nach § 50
Abs. 1 GemO hat die Ortsgemeinde Kopp ein bis zwei ehrenamtliche Beigeordnete.
Der Ortsgemeinderat hat in der konstituierenden Sitzung vom 01.07.2019
beschlossen, dass für die aktuelle Wahlperiode (2019 – 2024) ein Beigeordneter
zu wählen ist.
Die
ehrenamtlichen Beigeordneten werden nach § 53 a GemO vom Gemeinderat gewählt. Wählbar
sind sowohl Mitglieder des Ortsgemeinderates als auch sonstige Bürger*Innen der
Gemeinde, welche die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit
eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und am Tag der Wahl das
23. Lebensjahr vollendet haben. Zu ehrenamtlichen Beigeordneten dürfen u.a.
nicht gewählt werden, wer gegen Entgelt bei der Gemeinde Kopp oder der
Verbandsgemeinde Gerolstein beschäftigt ist.
Das
Wahlverfahren ist in § 40 GemO geregelt:
Es können
nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat unmittelbar vor der
Wahl vorgeschlagen werden. Die Wahl hat in geheimer Wahl durch Stimmzettel zu
erfolgen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält;
Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der
Stimmenmehrheit nicht mit. Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch die
Vorsitzende und mindestens zwei dazu beauftragte Ratsmitglieder. Über die Wahl
ist eine Wahlniederschrift anzufertigen.
Das
Stimmrecht der Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.
Vor Eintritt
in die Wahlhandlung wird ein Wahlvorstand gebildet. Der Wahlvorstand besteht
aus einem Vorsitzenden, mindestens zwei dazu beauftragten Ratsmitgliedern und
einem Schriftführer. Dem Wahlvorstand gehören an:
als
Vorsitzende: Ortsbürgermeisterin Melanie
Stellmes
als
Beisitzer: Ratsmitglieder
Sonja Krämer und Stephan Hoffmann
als
Schriftführer: Jonas
Mauer, Verbandsgemeindeverwaltung
Vor Beginn
der Wahlhandlung wird der Ortsgemeinderat über das Wahlverfahren informiert.
Aus dem
Ortsgemeinderat Kopp wird für die Wahl zum Ersten Beigeordneten vorgeschlagen:
Herr Bernhard Parent
Die anwesenden Ratsmitglieder
werden namentlich zur geheimen Stimmabgabe mit Stimmzettel aufgerufen.
Der Wahlausschuss stellt das
Ergebnis des 1. Wahlgangs wie folgt fest:
- stimmberechtigte Ratsmitglieder: 6
- abgegebene Stimmen: 6
- ungültige Stimmen/Enthaltungen: 1
- gültige Stimmen: 5
Zum Ersten Beigeordneten der
Ortsgemeinde Kopp wurde im 1. Wahlgang mit 5 Ja-Stimmen
Herr Bernhard Parent
gewählt.