Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Herr Dietmar Koeppe hat aus beruflichen Gründen sein Amt als Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Kopp niedergelegt. Gemäß § 53 a Gemeindeordnung (GemO) soll die Wahl des ehrenamtlichen Beigeordneten spätestens acht Wochen nach Freiwerden der Stelle erfolgen.

 

Nach § 50 Abs. 1 GemO hat die Ortsgemeinde Kopp ein bis zwei ehrenamtliche Beigeordnete. Der Ortsgemeinderat hat in der konstituierenden Sitzung vom 01.07.2019 beschlossen, dass für die aktuelle Wahlperiode (2019 – 2024) ein Beigeordneter zu wählen ist.

 

Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden nach § 53 a GemO vom Gemeinderat gewählt. Wählbar sind sowohl Mitglieder des Ortsgemeinderates als auch sonstige Bürger*Innen der Gemeinde, welche die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet haben. Zu ehrenamtlichen Beigeordneten dürfen u.a. nicht gewählt werden, wer gegen Entgelt bei der Gemeinde Kopp oder der Verbandsgemeinde Gerolstein beschäftigt ist.

 

Das Wahlverfahren ist in § 40 GemO geregelt:

Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat unmittelbar vor der Wahl vorgeschlagen werden. Die Wahl hat in geheimer Wahl durch Stimmzettel zu erfolgen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält; Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch die Vorsitzende und mindestens zwei dazu beauftragte Ratsmitglieder. Über die Wahl ist eine Wahlniederschrift anzufertigen.

 

Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.

 

Vor Eintritt in die Wahlhandlung wird ein Wahlvorstand gebildet. Der Wahlvorstand besteht aus einem Vorsitzenden, mindestens zwei dazu beauftragten Ratsmitgliedern und einem Schriftführer. Dem Wahlvorstand gehören an:

 

als Vorsitzende:                                Ortsbürgermeisterin Melanie Stellmes

als Beisitzer:                                       Ratsmitglieder Sonja Krämer und Stephan Hoffmann

als Schriftführer:                              Jonas Mauer, Verbandsgemeindeverwaltung

 

Vor Beginn der Wahlhandlung wird der Ortsgemeinderat über das Wahlverfahren informiert.

 

 

Aus dem Ortsgemeinderat Kopp wird für die Wahl zum Ersten Beigeordneten vorgeschlagen:

 

Herr Bernhard Parent

 

Die anwesenden Ratsmitglieder werden namentlich zur geheimen Stimmabgabe mit Stimmzettel aufgerufen.

 

Der Wahlausschuss stellt das Ergebnis des 1. Wahlgangs wie folgt fest:

  • stimmberechtigte Ratsmitglieder:            6
  • abgegebene Stimmen:                                  6
  • ungültige Stimmen/Enthaltungen:           1
  • gültige Stimmen:                                              5

 

Zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Kopp wurde im 1. Wahlgang mit 5 Ja-Stimmen

 

Herr Bernhard Parent

 

gewählt.