Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Von Seiten eines Einwohners werden die sanierungsbedürftigen Straßenrinnen in der Ortsgemeinde thematisiert.

 

Weiterhin wird auf nichtordnungsgemäß beseitigten Heckenschnitt hingewiesen. Ortsbürgermeister Stellmes wird den Verursacher erneut anschreiben und Ihm schriftlich eine Frist zur Beseitigung einräumen.