Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende 16.06.2020

Jörg Schneider,
Am Hang 9,
54589 Stadtkyll

200,00 €

Heimatpflege für die
OG Kerschenbach

 

 

Zuwendungen unter der Wertgrenze zur Kenntnis:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende

16.06.2020

Albert Guido Frank,
Killerberg 37,
54589 Kerschenbach

100,00

Heimatpflege für die OG Kerschenbach

 

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Walter Schneider

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.