Sitzung: 04.08.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Befangen: 1
Vorlage: 1-2961/20/20-190
Der
Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen
zum Zuwendungsgeber |
Geldspende 16.06.2020 |
Jörg
Schneider, |
200,00 € |
Heimatpflege für die |
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Zuwendungen
unter der Wertgrenze zur Kenntnis:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen
zum Zuwendungsgeber |
Geldspende 16.06.2020 |
Albert Guido Frank, |
100,00 |
Heimatpflege für die OG Kerschenbach |
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Sachverhalt:
Die
Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den
Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die
Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Zur Wahrung
des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher
Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber
aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten
hat.
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beifolgenden
Personen Ausschließungsgründe vor:
Walter
Schneider
Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung
vornehmen sollten.