Sitzung: 15.07.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 9, Befangen: 0
Vorlage: 2-2380/20/19-052
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Kerpen erhebt
keine Einwände gegen die Erweiterung des Kalkabbaus Meerbüsch IV Süd und
beauftragt die Verwaltung, diese Stellungnahme im Rahmen des
Raumordnungsverfahrens gegenüber der Kreisverwaltung abzugeben.
Sachverhalt:
Die Firma Portlandzementwerke
WOTAN H. Schneider KG, 54579 Üxheim, vertreten durch ihren Komplementär Herrn
Jörg Ramcke, 54579 Üxheim begehrt eine Genehmigung im „förmlichen“
Genehmigungsverfahren gem. §§ 4 u. 10 BImSchG i.V.m. Anhang 1 Nr. 2.1.1 und Nr.
2.2, Spalte c zu § 2 der 4. BImSchV zu der Errichtung und dem Betrieb
eines Steinbruches mit einer Abbaufläche von 10 Hektar oder mehr sowie zum
Betrieb von Anlagen zum Brechen und Klassieren von Gestein in Erweiterung des
Kalksteinabbaugebietes „Meerbüsch IV“.
Das Abbaugebiet „Meerbüsch“
befindet sich in der Gemarkung Leudersdorf auf Gebiet der Gemeinde Üxheim,
Verbandsgemeinde Gerolstein, Kreis Vulkaneifel (s. Abb. 1). Für das Abbaugebiet
„Meerbüsch IV“ wurde der Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG am 05.08.2004
von der Kreisverwaltung Daun (Az. 2-23-00) eine immissionsschutzrechtliche
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Kalksteinbruches „Meerbüsch IV“
unter Verwendung von Sprengstoffen in der Gemarkung Leudersdorf, Flur 18,
Flurstück Nr. 39/1, erteilt. Antragsgegenstand ist nun die Erweiterung des
genehmigten Kalksteinbruchs „Meerbüsch IV“ auf der restlichen Teilfläche des
genannten Grundstückes Gemarkung Leudersdorf, Flur 18, Flurstück Nr. 39/1 „Auf
den Bänken“, im Folgenden „Meerbüsch IV Süd“ genannt (vgl. Plan 1). Diese
Rohstofflagerfläche befindet sich im Eigentum der Ortsgemeinde Üxheim und ist
von der Antragstellerin angepachtet.
Gegenstand des
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist die Errichtung und der
Betrieb eines Kalksteinbruches, in dem der Kalkstein im
Großbohrloch-Sprengverfahren mit der Verwendung von Sprengstoffen gewonnen
wird. Das Haufwerk wird anschließend mit Radladern oder Baggern auf
Schwerkraftwagen oder LKWs verladen und sodann zur Weiterverarbeitung in das
Zementwerk der Antragstellerin, bzw. das Kalkwerk der Nikolaus Müller
Kalk-werk-Natursteinwerke GmbH & Co KG, beide in Üxheim-Ahütte gelegen,
verbracht.
Der Landkreis Vulkaneifel hat als
Untere Landesplanungsbehörde entschieden, dass gem. § 17 Abs. 3
Landesplanungsgesetz (LPlG) ein Raumordnungsverfahren durchgeführt wird. Da der
geplante Erweiterungsbereich wie auch der bereits genehmigte Abbaubereich Meerbüsch
IV unmittelbar an der Gemeindegrenze zur Ortsgemeinde Kerpen liegt, wurde auch
die Ortsgemeinde Kerpen von der Kreisverwaltung Vulkaneifel am Verfahren
beteiligt.
Die Ortsgemeinde Üxheim steht dem
Verfahren sehr positiv gegenüber.