Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Kerpen erhebt keine Einwände gegen die Erweiterung des Kalkabbaus Meerbüsch IV Süd und beauftragt die Verwaltung, diese Stellungnahme im Rahmen des Raumordnungsverfahrens gegenüber der Kreisverwaltung abzugeben.


Sachverhalt:

 

Die Firma Portlandzementwerke WOTAN H. Schneider KG, 54579 Üxheim, vertreten durch ihren Komplementär Herrn Jörg Ramcke, 54579 Üxheim begehrt eine Genehmigung im „förmlichen“ Genehmigungsverfahren gem. §§ 4 u. 10 BImSchG i.V.m. Anhang 1 Nr. 2.1.1 und Nr. 2.2, Spalte c zu § 2 der 4. BImSchV zu der Errichtung und dem Betrieb eines Steinbruches mit einer Abbaufläche von 10 Hektar oder mehr sowie zum Betrieb von Anlagen zum Brechen und Klassieren von Gestein in Erweiterung des Kalksteinabbaugebietes „Meerbüsch IV“.

 

Das Abbaugebiet „Meerbüsch“ befindet sich in der Gemarkung Leudersdorf auf Gebiet der Gemeinde Üxheim, Verbandsgemeinde Gerolstein, Kreis Vulkaneifel (s. Abb. 1). Für das Abbaugebiet „Meerbüsch IV“ wurde der Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG am 05.08.2004 von der Kreisverwaltung Daun (Az. 2-23-00) eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Kalksteinbruches „Meerbüsch IV“ unter Verwendung von Sprengstoffen in der Gemarkung Leudersdorf, Flur 18, Flurstück Nr. 39/1, erteilt. Antragsgegenstand ist nun die Erweiterung des genehmigten Kalksteinbruchs „Meerbüsch IV“ auf der restlichen Teilfläche des genannten Grundstückes Gemarkung Leudersdorf, Flur 18, Flurstück Nr. 39/1 „Auf den Bänken“, im Folgenden „Meerbüsch IV Süd“ genannt (vgl. Plan 1). Diese Rohstofflagerfläche befindet sich im Eigentum der Ortsgemeinde Üxheim und ist von der Antragstellerin angepachtet.

 

 

Gegenstand des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb eines Kalksteinbruches, in dem der Kalkstein im Großbohrloch-Sprengverfahren mit der Verwendung von Sprengstoffen gewonnen wird. Das Haufwerk wird anschließend mit Radladern oder Baggern auf Schwerkraftwagen oder LKWs verladen und sodann zur Weiterverarbeitung in das Zementwerk der Antragstellerin, bzw. das Kalkwerk der Nikolaus Müller Kalk-werk-Natursteinwerke GmbH & Co KG, beide in Üxheim-Ahütte gelegen, verbracht.

 

Der Landkreis Vulkaneifel hat als Untere Landesplanungsbehörde entschieden, dass gem. § 17 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LPlG) ein Raumordnungsverfahren durchgeführt wird. Da der geplante Erweiterungsbereich wie auch der bereits genehmigte Abbaubereich Meerbüsch IV unmittelbar an der Gemeindegrenze zur Ortsgemeinde Kerpen liegt, wurde auch die Ortsgemeinde Kerpen von der Kreisverwaltung Vulkaneifel am Verfahren beteiligt.

 

 

 

Die Ortsgemeinde Üxheim steht dem Verfahren sehr positiv gegenüber.