Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Esch beschließt die Aufstellung eines Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorgekonzeptes. Gleichzeitig erklärt sich die Ortsgemeinde grundsätzlich mit der Umsetzung der aus dem Konzept erwachsenden Maßnahmen und der damit verbundenen Finanzierung der in der Baulast der Ortsgemeinde stehenden Maßnahmen einverstanden.


Sachverhalt:

 

Hochwasserereignisse können ungeahnte Ausmaße – insbesondere bei örtlich auftretenden Starkregenereignissen – annehmen. Vor allem dort, wo keine Erfahrungen mit Hochwasser dieser Ausmaße vorliegen, sind alle überrascht. Aus diesem Grunde hat das Land Rheinland-Pfalz ein Förderprogramm zur Aufstellung von Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten aufgestellt. Ziel dieser Konzepte ist es, durch bei Hochwasser- und Starkregenereignissen auftretende Schäden möglichst gering zu halten.

 

Hochwasser- und Starkregenereignisse kann man nicht verhindern, auch kann man Schäden durch diese Naturereignisse nicht gänzlich ausschließen bzw. verhindern. Durch gezielte Maßnahmen kann man aber mögliche Schäden reduzieren. Hochwasserschutz ist grundsätzlich Angelegenheit eines jeden Grundstückseigentümers, d.h., jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit seinen eigenen Mitteln vor möglichen Hochwassergefahren und –schäden zu schützen.

 

Das Land Rheinland-Pfalz bietet über das Umweltministerium sowie das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz Unterstützung und Hilfe bei der Aufstellung von sog. „Hochwasserschutzkonzepten“ an. Diese Hochwasserschutzkonzepte werden in Zusammenarbeit zwischen Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde und den jeweiligen Grundstückseigentümern aufgestellt. Zusammen mit einem Ingenieurbüro werden Maßnahmen und Anregungen erarbeitet, wie und mit welchen Mitteln bzw. Maßnahmen aktiv Hochwasserschutz betrieben werden kann.

 

Das Hochwasserschutzkonzept wird vom Land mit 90 % gefördert. Den Eigenanteil von 10 % der Kosten trägt die Verbandsgemeinde Gerolstein. Die aus dem Konzept resultierenden kommunalen Baumaßnahmen werden nur noch mit maximal 60 % gefördert. Eigentümer von Privatgrundstücken erhalten keine Förderung.

 

Zusammengefasst werden die Hochwasserschutzkonzepte in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz, dem Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde sowie vor allem mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet.

 

Das Land Rheinland-Pfalz empfiehlt die Aufstellung der Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte für alle Orte, unabhängig von der Gefährdungslage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Da die Kosten für die Aufstellung des Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorgekonzepts zu 90 % vom Land und zu 10 % von der Verbandsgemeinde getragen werden, hat dieses keine Auswirkungen auf den Haushalt der Ortsgemeinde.