Sitzung: 07.07.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: 1-2943/20/10-109
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, das
Land mit der Erstellung des Forsteinrichtungswerkes der Gemeinde zu
beauftragen. Es soll der Anteil der Mehrwertsteuer gespart werden.
Sachverhalt:
Die Fortschreibung des
Forsteinrichtungswerkes für den Gemeindewald Esch soll durch einen privaten
Forstsachverständigen erfolgen.
Nach der von der Verwaltung
durchgeführten beschränkten Ausschreibung bzw. Preisanfrage bei insgesamt 4 Sachverständigen
sind zwei Angebote eingegangen:
Anbieter |
€/ha |
Angebotssumme
brutto |
Angebot I |
49,00 € |
14.699,95 € |
Angebot II |
47,00 € |
14.099,95 € |
Es ist darauf zu achten, dass der
Zuschlag erst dann erteilt werden darf, wenn der Bewilligungsbescheid zum
Förderantrag eingegangen ist.
Finanzielle
Auswirkungen:
Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2
Landeswaldgesetz übernimmt das Land bei der Aufstellung durch private
Sachkundige die zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Kosten der Körperschaften
in voller Höhe, jedoch ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.