Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, das Land mit der Erstellung des Forsteinrichtungswerkes der Gemeinde zu beauftragen. Es soll der Anteil der Mehrwertsteuer gespart werden.


Sachverhalt:

 

Die Fortschreibung des Forsteinrichtungswerkes für den Gemeindewald Esch soll durch einen privaten Forstsachverständigen erfolgen.

 

Nach der von der Verwaltung durchgeführten beschränkten Ausschreibung bzw. Preisanfrage bei insgesamt 4 Sachverständigen sind zwei Angebote eingegangen:

 

Anbieter

€/ha

Angebotssumme brutto

Angebot I

49,00 €

14.699,95 €

Angebot II

47,00 €

14.099,95 €

 

Es ist darauf zu achten, dass der Zuschlag erst dann erteilt werden darf, wenn der Bewilligungsbescheid zum Förderantrag eingegangen ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 Landeswaldgesetz übernimmt das Land bei der Aufstellung durch private Sachkundige die zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Kosten der Körperschaften in voller Höhe, jedoch ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.