Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme der aufgeführten Spende(n).


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.

 

Datum

Einzahler

Anschrift

Betrag

Spende für

17.02.2020

Peter Tillmann

Hauptstraße 94a

53945 Blankenheim

250,00 €

Kinderspielplatz in Esch

17.02.2020

Peter Tillmann

Hauptstraße 94a

53945 Blankenheim

250,00 €

Wanderweg Eifelblick

18.02.2020

Alfred Josef Feierabend

Theodor-Heuss-Str. 5

41363 Hochneukirch

1.000 €

Eifelblick