Beschluss:
Dass
die Waldstraße nun nicht alle erforderlichen Anforderungen an eine Spielstraße
erfüllt, haben die Ratsmitglieder überrascht, da man ja bei der Planung 2017
davon ausgegangen ist, dass die Erfordernisse für eine Spielstraße mit dem Ordnungsamt
abgestimmt sind.
Der
Ortsgemeinderat bittet die Vorsitzende, den Planer für die nächste Sitzung
einzuladen. Das Thema soll dann im Anschluss an die Verkehrsschau wiederaufgenommen
werden.
Sachverhalt:
In der
letzten Ortsgemeinderatssitzung wurde in den Einwohnerfragen darum gebeten, die
Waldstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Für die Anordnung der
Beschilderung ist die Untere Straßenverkehrsbehörde (Fachbereich 3) zuständig.
Im Rahmen der Verkehrsschau wird mit den Fachbehörden (Polizei, LBM,
Kreisverwaltung) besprochen, ob die Straße den Anforderungen an einen
verkehrsberuhigten Bereich entspricht. Die Verkehrsschau ist für die
Sommerferien vorgesehen. Die Ortsbürgermeisterin wird zu diesem Termin
ebenfalls eingeladen.