Sitzung: 13.07.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Der Vorsitzende informiert über den
Änderungsvertrag zur Verlängerung des Jagdpachtvertrages über den
Eigenjagdbezirk Neroth. Der Jagdpachtvertrag vom 21.04.2012 lief am 31.03.2020
aus. Dieser wurde um 12 Jahre verlängert. Die Pachtzeit endet somit am
31.03.2032.
Der im § 7 Abs. 1 (Wildschadenersatz)
vereinbarte Betrag von 2.000,00 € als jährlich zu 100 % vom Pächter zu
erstattender Wildschadenersatz wird auf 5.000,00 € erhöht. Der Schadenersatz,
der über den Betrag von 5.000,00 € hinausgeht, wird jeweils zur Hälfte vom
Pächter und von der Ortsgemeinde Neroth getragen.
Alle anderen Vereinbarungen des
Jagdpachtvertrages vom 24.04.2012 bleiben unverändert bestehen.