Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende informiert über den Änderungsvertrag zur Verlängerung des Jagdpachtvertrages über den Eigenjagdbezirk Neroth. Der Jagdpachtvertrag vom 21.04.2012 lief am 31.03.2020 aus. Dieser wurde um 12 Jahre verlängert. Die Pachtzeit endet somit am 31.03.2032.

 

Der im § 7 Abs. 1 (Wildschadenersatz) vereinbarte Betrag von 2.000,00 € als jährlich zu 100 % vom Pächter zu erstattender Wildschadenersatz wird auf 5.000,00 € erhöht. Der Schadenersatz, der über den Betrag von 5.000,00 € hinausgeht, wird jeweils zur Hälfte vom Pächter und von der Ortsgemeinde Neroth getragen.

 

Alle anderen Vereinbarungen des Jagdpachtvertrages vom 24.04.2012 bleiben unverändert bestehen.