Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Der Rat ermächtigt die Ortsbürgermeisterin, bzw. deren Stellvertreter, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag nach Vorliegen des geprüften Submissionsergebnisses über die Verwaltung an die wirtschaftlichst anbietende Firma zu vergeben, vorausgesetzt, dass vorab durch die Verbandsgemeindeverwaltung und der Kommunalaufsicht bestätigt wird, dass es sich bei der Maßnahme an der Burgstraße um reine Instandhaltungsarbeiten handelt.

 

Der Ortsgemeinderat wird in der nächsten Sitzung über die Vergabeentscheidung informiert.

 

 


Sachverhalt:

 

Der schadhafte Bereich der „Burgstraße“ soll mit einer neuen Asphaltdeckschicht instandgesetzt werden. Der Instandsetzungsbereich beginnt bei Haus-Nr. 3 bis zur Bushaltestelle in der Ortsmitte, sowie der Seitenstraßenanschluss bis zum Bachdurchlass bei Haus-Nr. 2.

 

Die Ausschreibung ist von der Fachabteilung gefertigt und von der Zentralen Vergabestellte auf den Weg gebracht. Die Submission findet erst nach dem heutigen Sitzungstermin statt. Der Auftrag soll an die wirtschaftlichst anbietende Firma erteilt werden.

 

Bernd Jakoby und David Mastiaux sehen in der Satzung § 1 Satz 2 erste Aufzählung nicht klar formuliert und wenden ein, dass sie ein erhebliches Risiko sehen, dass die Maßnahme eventuell als beitragspflichtige Maßnahme erhoben wird.