Sitzung: 30.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 2-2385/20/39-049
Beschluss:
Der Rat ermächtigt die
Ortsbürgermeisterin, bzw. deren Stellvertreter, im Benehmen mit den
Beigeordneten, den Auftrag nach Vorliegen des geprüften Submissionsergebnisses
über die Verwaltung an die wirtschaftlichst anbietende Firma zu vergeben, vorausgesetzt,
dass vorab durch die Verbandsgemeindeverwaltung und der Kommunalaufsicht
bestätigt wird, dass es sich bei der Maßnahme an der Burgstraße um reine
Instandhaltungsarbeiten handelt.
Der Ortsgemeinderat wird in der
nächsten Sitzung über die Vergabeentscheidung informiert.
Sachverhalt:
Der schadhafte Bereich der
„Burgstraße“ soll mit einer neuen Asphaltdeckschicht instandgesetzt werden. Der
Instandsetzungsbereich beginnt bei Haus-Nr. 3 bis zur Bushaltestelle in der
Ortsmitte, sowie der Seitenstraßenanschluss bis zum Bachdurchlass bei Haus-Nr.
2.
Die Ausschreibung ist von der
Fachabteilung gefertigt und von der Zentralen Vergabestellte auf den Weg
gebracht. Die Submission findet erst nach dem heutigen Sitzungstermin statt. Der
Auftrag soll an die wirtschaftlichst anbietende Firma erteilt werden.
Bernd Jakoby und David Mastiaux sehen
in der Satzung § 1 Satz 2 erste Aufzählung nicht klar formuliert und wenden
ein, dass sie ein erhebliches Risiko sehen, dass die Maßnahme eventuell als
beitragspflichtige Maßnahme erhoben wird.