Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Nicht genehmigungspflichtige Zuwendungen werden zur Kenntnis aufgeführt:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende

15.11.2019

Bestattungsinstitut Berlingen GmbH, Kirchweiler

100,00 €

Altentag

 

 

Der Ortsgemeinderat Neroth beschließt die Annahme der aufgeführten Spende des Bestattungsinstitutes Berlingen GmbH aus Kirchweiler.


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.