Sitzung: 13.07.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 1-2898/20/24-009
Beschluss:
Nicht
genehmigungspflichtige Zuwendungen werden zur Kenntnis aufgeführt:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen
zum Zuwendungsgeber |
Geldspende 15.11.2019 |
Bestattungsinstitut Berlingen GmbH, Kirchweiler |
100,00 € |
Altentag |
|
Der
Ortsgemeinderat Neroth beschließt die Annahme der aufgeführten Spende des
Bestattungsinstitutes Berlingen GmbH aus Kirchweiler.
Sachverhalt:
Die
Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den
Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die
Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Zur
Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung
solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass
der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens
gebeten hat.