Sitzung: 02.07.2020 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2-2356/20/01-374
Beschluss:
Der Bau-,
Planungs- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe für die Aufstellung eines
Lärmaktionsplanes (3. Runde) an das GSB – Schalltechnisches Beratungsbüro
Prof. Dr. Kerstin Gering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz, Wendalinusstraße
2, 66606 Sankt Wendel zum Angebotspreis in Höhe von 5.997,60 Euro.
Sachverhalt:
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die
Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind die Kommunen verpflichtet,
Strategische Lärmkarten in einem Turnus von 5 Jahren für Hauptverkehrsstraßen
mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr
zu erstellen. Darauf aufbauend sind Aktionspläne zu erstellen für die Bereiche,
die in der Strategischen Lärmkartierung erfasst wurden. Lärmkartierung und
Lärmaktionsplanung sind alle 5 Jahre zu aktualisieren (aktuell: sog. 3. Runde).
Die Verbandsgemeinden Gerolstein, Obere Kyll und
Hillesheim haben zum 01.01.2019 zu der neuen Verbandsgemeinde Gerolstein
fusioniert. Im Rahmen der vor der Fusion stattgefundenen Lärmkartierung wurden
verschiedene Aufgabenstellungen ermittelt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass für
die neu entstandene Verbandsgemeinde Gerolstein eine Aktualisierung der
Lärmaktionsplanung vorzunehmen ist.
Die Verwaltung hat sich diesbezüglich zwei Angebote von
Fachbüros eingeholt.
Diese
sind:
GSB –
Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Gering & Dipl. Wirt.-Ing.
(FH) Sandra Strünke-Banz,
Wendalinusstraße 2, 66606 Sankt Wendel
Honorarforderung:
5.997,60 Euro
Ergänzende Hinweise:
Optional wird noch eine zusätzliche Nachkartierung von
Straßenabschnitten in der Stadt Gerolstein, inkl. Maßnahmenplanung angeboten.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf 1.000,00 Euro netto zuzüglich 5%
Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Planungshonorar ist ein
Präsentationstermin enthalten. Weitere Termine werden mit einem Tagessatz von
600,00 Euro zzgl. Fahrtkosten von 0,40 €/km in Rechnung gestellt.
Zweiter
Anbieter:
Honorarforderung:
11.095,56 Euro
Ergänzende Hinweise:
Das Planungshonorar wird in eine Konfliktanalyse und
Vorbereitung der Lärmaktionsplanung sowie in den sich dann anschließenden Teil
der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans aufgegliedert.
Nach Prüfung beider Angebote empfiehlt die Verwaltung
eine Auftragsvergabe an das Büro GSB –
Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Gering & Dipl. Wirt.-Ing.
(FH) Sandra Strünke-Banz, Wendalinusstraße
2, 66606 Sankt Wendel
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Erstellung einer Lärmaktionsplanung ist verpflichtende Aufgabe der
Verbandsgemeinde Gerolstein (Umsetzung von EU-Recht). Im Haushaltsplan 2020
wurde ein Betrag in Höhe von 15.000 Euro eingestellt. Die Finanzierung ist
somit haushaltsrechtlich gesichert.