Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (3. Runde) an das GSB – Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Gering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra Strünke-Banz, Wendalinusstraße 2, 66606 Sankt Wendel zum Angebotspreis in Höhe von 5.997,60 Euro.


Sachverhalt:

 

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind die Kommunen verpflichtet, Strategische Lärmkarten in einem Turnus von 5 Jahren für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu erstellen. Darauf aufbauend sind Aktionspläne zu erstellen für die Bereiche, die in der Strategischen Lärmkartierung erfasst wurden. Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind alle 5 Jahre zu aktualisieren (aktuell: sog. 3. Runde).

 

Die Verbandsgemeinden Gerolstein, Obere Kyll und Hillesheim haben zum 01.01.2019 zu der neuen Verbandsgemeinde Gerolstein fusioniert. Im Rahmen der vor der Fusion stattgefundenen Lärmkartierung wurden verschiedene Aufgabenstellungen ermittelt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass für die neu entstandene Verbandsgemeinde Gerolstein eine Aktualisierung der Lärmaktionsplanung vorzunehmen ist.

 

Die Verwaltung hat sich diesbezüglich zwei Angebote von Fachbüros eingeholt.

 

Diese sind:

GSB – Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Gering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra  Strünke-Banz, Wendalinusstraße 2, 66606 Sankt Wendel

 

Honorarforderung: 5.997,60 Euro

 

Ergänzende Hinweise:

Optional wird noch eine zusätzliche Nachkartierung von Straßenabschnitten in der Stadt Gerolstein, inkl. Maßnahmenplanung angeboten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 1.000,00 Euro netto zuzüglich 5% Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Planungshonorar ist ein Präsentationstermin enthalten. Weitere Termine werden mit einem Tagessatz von 600,00 Euro zzgl. Fahrtkosten von 0,40 €/km in Rechnung gestellt.

 

Zweiter Anbieter:

Honorarforderung: 11.095,56 Euro

 

Ergänzende Hinweise:

Das Planungshonorar wird in eine Konfliktanalyse und Vorbereitung der Lärmaktionsplanung sowie in den sich dann anschließenden Teil der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans aufgegliedert.

 

Nach Prüfung beider Angebote empfiehlt die Verwaltung eine Auftragsvergabe  an das Büro GSB – Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Gering & Dipl. Wirt.-Ing. (FH) Sandra  Strünke-Banz, Wendalinusstraße 2, 66606 Sankt Wendel

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Erstellung einer Lärmaktionsplanung ist verpflichtende Aufgabe der Verbandsgemeinde Gerolstein (Umsetzung von EU-Recht). Im Haushaltsplan 2020 wurde ein Betrag in Höhe von 15.000 Euro eingestellt. Die Finanzierung ist somit haushaltsrechtlich gesichert.