Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erklärt sich mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, neben der im Fusionsgesetz festgeschriebenen Gesamtfortschreibung eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung neuer Baugebiete in den Gemeinden aufzustellen.


Sachverhalt:

 

Einzelne Ortsgemeinden haben nur noch sehr wenige bzw. keine gemeindeeigenen Baugrundstücke mehr, die sie an Bauwillige verkaufen können. Aus diesem Grunde haben verschiedene Ortsgemeinden bereits mit der Ausweisung neuer Baugebiete und der damit verbundenen Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen (Bebauungspläne) begonnen.

 

Bebauungspläne sind nach § 8 Baugesetzbuch aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. D.h. im Flächennutzungsplan müssen die von Ortsgemeinden präferierten Baugebiete bereits als Bauerwartungsland ausgewiesen sein, bevor die Ortsgemeinden mit der Bebauungsplanung beginnen können. Dies ist jedoch in fast allen, aktuell bekannten Flächen nicht der Fall. Daher haben verschiedene Ortsgemeinden bereits bei der Verbandsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beantragt.

 

Die im Fusionsgesetz festgeschriebene Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der fusionierten Verbandsgemeinde Gerolstein (Gesamtfortschreibung) dauert mehrere Jahre und soll zum 01.01.2026 abgeschlossen sein.

 

Um den betroffenen Ortsgemeinden zeitlich entgegen zu kommen, wird seitens der Verwaltung eine – unabhängig von der Gesamtfortschreibung – durchzuführende Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung neuer Baugebiete empfohlen.

 

Die Verwaltung wird eine Aufstellung der betroffenen Gemeinden mit den entsprechenden Flächen zusammenstellen und diese in der Sitzung erläutern.

 

Hinsichtlich der Kosten für dieses Verfahren werden bis zur Sitzung des VG-Rates nach den Sommerferien mehrere Honorarangebote angefordert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich Erneuerbare Energien – einschl. Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Gerolstein steht unter dem Produkt 5111 Sachkonto 56290000 ein Budget von 100.000 € zur Verfügung.