Sitzung: 02.07.2020 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2
Vorlage: 2-2364/20/01-376
Beschluss:
Der
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde Gerolstein erhebt
keine Einwände gegen die Erweiterung des Kalkabbaus Merbüsch IV Süd und beauftragt
die Verwaltung, diese Stellungnahme zusammen mit der Stellungnahme der
Verbandsgemeindewerke im Rahmen des Raumordnungsverfahrens gegenüber der
Kreisverwaltung abzugeben.
Sachverhalt:
Die Firma Portlandzementwerke
WOTAN H. Schneider KG, 54579 Üxheim, vertreten durch ihren Komplementär Herrn
Jörg Ramcke, 54579 Üxheim begehrt eine Genehmigung im „förmlichen“
Genehmigungsverfahren gem. §§ 4 u. 10 BImSchG i.V.m. Anhang 1 Nr. 2.1.1 und Nr.
2.2, Spalte c zu § 2 der 4. BImSchV zu der Errichtung und dem Betrieb
eines Steinbruches mit einer Abbaufläche von 10 Hektar oder mehr sowie zum
Betrieb von Anlagen zum Brechen und Klassieren von Gestein in Erweiterung des
Kalksteinabbaugebietes „Merbüsch IV“.
Das Abbaugebiet „Merbüsch“
befindet sich in der Gemarkung Leudersdorf auf Gebiet der Gemeinde Üxheim,
Verbandsgemeinde Gerolstein, Kreis Vulkaneifel (s. Abb. 1). Für das Abbaugebiet
„Merbüsch IV“ wurde der Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG am 05.08.2004
von der Kreisverwaltung Daun (Az. 2-23-00) eine immissionsschutzrechtliche
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Kalksteinbruches „Merbüsch IV“
unter Verwendung von Sprengstoffen in der Gemarkung Leudersdorf, Flur 18, Flurstück
Nr. 39/1, erteilt. Antragsgegenstand ist nun die Erweiterung des genehmigten
Kalksteinbruchs „Merbüsch IV“ auf der restlichen Teilfläche des genannten
Grundstückes Gemarkung Leudersdorf, Flur 18, Flurstück Nr. 39/1 „Auf den
Bänken“, im Folgenden „Merbüsch IV Süd“ genannt (vgl. Plan 1). Diese
Rohstofflagerfläche befindet sich im Eigentum der Ortsgemeinde Üxheim und ist
von der Antragstellerin angepachtet.
Gegenstand des
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist die Errichtung und der
Betrieb eines Kalksteinbruches, in dem der Kalkstein im
Großbohrloch-Sprengverfahren mit der Verwendung von Sprengstoffen gewonnen
wird. Das Haufwerk wird anschließend mit Radladern oder Baggern auf
Schwerkraftwagen oder LKWs verladen und sodann zur Weiterverarbeitung in das
Zementwerk der Antragstellerin, bzw. das Kalkwerk der Nikolaus Müller
Kalk-werk-Natursteinwerke GmbH & Co KG, beide in Üxheim-Ahütte gelegen,
verbracht.
Der Landkreis Vulkaneifel hat als
Untere Landespflegebehörde entschieden, dass gem. § 17 Abs. 3 Landesplanungsgesetz
(LPlG) ein Raumordnungsverfahren durchgeführt wird und mit Schreiben vom
18.05.2020 die Verbandsgemeinde Gerolstein gebeten eine Stellungnahme hierzu
abzugeben.
Der bestehende Flächennutzungsplan
für den Bereich der Verbandsgemeinde Gerolstein (früher Verbandsgemeinde
Hillesheim) berücksichtigt sowohl die bestehenden Kalksteinabbaugebiete, als
auch die zur Erweiterung vorgesehene Fläche für die Rohstoffgewinnung. Der
geplante Erweiterungsbereich ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde
Hillesheim (2004) als geplante Abbaufläche in Überlagerung mit Flächen für die
Forstwirtschaft (Nadelwald bzw. Mischwald) dargestellt.
Der Antrag auf Durchführung eines
Raumordnungsverfahrens ist als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage
beigefügt.
Die Ortsgemeinde Üxheim steht dem
Verfahren sehr positiv gegenüber. Der Pachtvertrag für das im Eigentum der OG
stehende gesamte Abbaugebiet wurde für weitere 30 Jahre verlängert.
Da der geplante
Erweiterungsbereich wie auch der bereits genehmigte Abbaubereich Merbüsch IV
unmittelbar an der Gemeindegrenze zur Ortsgemeinde Kerpen liegt, wurde auch die
Ortsgemeinde Kerpen von der Kreisverwaltung Vulkaneifel am Verfahren beteiligt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage lag der Verwaltung noch
keine Stellungnahme der Ortsgemeinde Kerpen hierzu vor. Diese wird ihre
Stellungnahme unmittelbar an die Kreisverwaltung Vulkaneifel geben.
Im vorgeschalteten
Scoping-Verfahren wurden die Verbandsgemeindewerke beteiligt; diese haben
ebenfalls eine fachtechnische Stellungnahme abgegeben. Im nunmehr laufenden
raumordnerischen Verfahren hat die Verwaltung die Verbandsgemeindewerke
nochmals beteiligt; deren aktuelle Stellungnahme steht noch aus; in der Sitzung
wird hierüber berichtet.