Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde Gerolstein erhebt keine Einwände gegen die Erweiterung des Kalkabbaus Merbüsch IV Süd und beauftragt die Verwaltung, diese Stellungnahme zusammen mit der Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke im Rahmen des Raumordnungsverfahrens gegenüber der Kreisverwaltung abzugeben.


Sachverhalt:

 

Die Firma Portlandzementwerke WOTAN H. Schneider KG, 54579 Üxheim, vertreten durch ihren Komplementär Herrn Jörg Ramcke, 54579 Üxheim begehrt eine Genehmigung im „förmlichen“ Genehmigungsverfahren gem. §§ 4 u. 10 BImSchG i.V.m. Anhang 1 Nr. 2.1.1 und Nr. 2.2, Spalte c zu § 2 der 4. BImSchV zu der Errichtung und dem Betrieb eines Steinbruches mit einer Abbaufläche von 10 Hektar oder mehr sowie zum Betrieb von Anlagen zum Brechen und Klassieren von Gestein in Erweiterung des Kalksteinabbaugebietes „Merbüsch IV“.

 

Das Abbaugebiet „Merbüsch“ befindet sich in der Gemarkung Leudersdorf auf Gebiet der Gemeinde Üxheim, Verbandsgemeinde Gerolstein, Kreis Vulkaneifel (s. Abb. 1). Für das Abbaugebiet „Merbüsch IV“ wurde der Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG am 05.08.2004 von der Kreisverwaltung Daun (Az. 2-23-00) eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Kalksteinbruches „Merbüsch IV“ unter Verwendung von Sprengstoffen in der Gemarkung Leudersdorf, Flur 18, Flurstück Nr. 39/1, erteilt. Antragsgegenstand ist nun die Erweiterung des genehmigten Kalksteinbruchs „Merbüsch IV“ auf der restlichen Teilfläche des genannten Grundstückes Gemarkung Leudersdorf, Flur 18, Flurstück Nr. 39/1 „Auf den Bänken“, im Folgenden „Merbüsch IV Süd“ genannt (vgl. Plan 1). Diese Rohstofflagerfläche befindet sich im Eigentum der Ortsgemeinde Üxheim und ist von der Antragstellerin angepachtet.

 

 

Gegenstand des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb eines Kalksteinbruches, in dem der Kalkstein im Großbohrloch-Sprengverfahren mit der Verwendung von Sprengstoffen gewonnen wird. Das Haufwerk wird anschließend mit Radladern oder Baggern auf Schwerkraftwagen oder LKWs verladen und sodann zur Weiterverarbeitung in das Zementwerk der Antragstellerin, bzw. das Kalkwerk der Nikolaus Müller Kalk-werk-Natursteinwerke GmbH & Co KG, beide in Üxheim-Ahütte gelegen, verbracht.

 

Der Landkreis Vulkaneifel hat als Untere Landespflegebehörde entschieden, dass gem. § 17 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LPlG) ein Raumordnungsverfahren durchgeführt wird und mit Schreiben vom 18.05.2020 die Verbandsgemeinde Gerolstein gebeten eine Stellungnahme hierzu abzugeben.

 

 

Der bestehende Flächennutzungsplan für den Bereich der Verbandsgemeinde Gerolstein (früher Verbandsgemeinde Hillesheim) berücksichtigt sowohl die bestehenden Kalksteinabbaugebiete, als auch die zur Erweiterung vorgesehene Fläche für die Rohstoffgewinnung. Der geplante Erweiterungsbereich ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Hillesheim (2004) als geplante Abbaufläche in Überlagerung mit Flächen für die Forstwirtschaft (Nadelwald bzw. Mischwald) dargestellt.

 

Der Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ist als nichtöffentliche Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die Ortsgemeinde Üxheim steht dem Verfahren sehr positiv gegenüber. Der Pachtvertrag für das im Eigentum der OG stehende gesamte Abbaugebiet wurde für weitere 30 Jahre verlängert.

 

Da der geplante Erweiterungsbereich wie auch der bereits genehmigte Abbaubereich Merbüsch IV unmittelbar an der Gemeindegrenze zur Ortsgemeinde Kerpen liegt, wurde auch die Ortsgemeinde Kerpen von der Kreisverwaltung Vulkaneifel am Verfahren beteiligt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage lag der Verwaltung noch keine Stellungnahme der Ortsgemeinde Kerpen hierzu vor. Diese wird ihre Stellungnahme unmittelbar an die Kreisverwaltung Vulkaneifel geben.   

 

 

Im vorgeschalteten Scoping-Verfahren wurden die Verbandsgemeindewerke beteiligt; diese haben ebenfalls eine fachtechnische Stellungnahme abgegeben. Im nunmehr laufenden raumordnerischen Verfahren hat die Verwaltung die Verbandsgemeindewerke nochmals beteiligt; deren aktuelle Stellungnahme steht noch aus; in der Sitzung wird hierüber berichtet.