Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme der aufgeführten Spenden.


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.

 

Datum

Einzahler

Anschrift

Betrag

Spende für

04.06.2020

Gewinnsparverein der Sparda-Bank Südwest e.V.

Rhabanusstr. 1
55118 Mainz

1.000 €

Spielplatz

 

 

Es wird die Bitte an die Ortsbürgermeisterin herangetragen, dem Spender ein Dankschreiben zukommen zu lassen.