Sitzung: 19.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-2955/20/31-013
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat genehmigt die
Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen
zum Zuwendungsgeber |
Geldspende 04.02.2020 |
Jagdgenossenschaft Rockeskyll, 54570 Rockeskyll |
250,00 |
Erntedankfest Rockeskyll |
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Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf
nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die
genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im
Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Zur Wahrung des Transparenzgebotes
erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in
öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um
vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.