Sachverhalt:
Der Stadt Gerolstein liegt ein
Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Steinwerkes, in der Gemarkung Gerolstein,
Flur 6, Parzelle 366/22, zu zwei Fachmärkten vor. Hierbei handelt es sich um
einen Drogerie-Markt und um einen Blumen-Markt. In diesem Zusammenhang soll
eine Sanierung des Daches und der Außenfassade durchgeführt werden.
Das Vorhaben liegt im
Bebauungsplanbereich der Stadt Gerolstein „Sarresdorfer Strasse West /
Südlicher Teil“. In diesem Bebauungsplan ist für das betroffene Gelände noch
Gewerbegebiet festgesetzt. Für die Nutzungsänderung des Betonsteinwerkes in
zwei Fachmärkte ist jedoch eine Änderung des Bebauungsplanes in „Sondergebiet
Einzelhandel“ erforderlich. Die Änderung des Bebauungsplanes wurde bereits im
Bauausschuss beraten. Ein Änderungsbeschluss des Stadtrates liegt jedoch noch
nicht vor. Somit würde das Vorhaben zum aktuellen Zeitpunkt gegen die
Festsetzungen des Bebauungsplanes verstoßen.
Zuständige Genehmigungsbehörde ist
die Kreisverwaltung Vulkaneifel.
Winfried Schegner informiert über
den Anruf des Planungsbüros, das im Auftrag des Investors den Bebauungsplan
„Sarresdorfer Straße West / Südlicher Teil“ überarbeiten soll. Die Änderung des
Bebauungsplans verzögert sich. Es wird einvernehmlich zugestimmt, deshalb
diesen Punkt zu vertagen. Eine Behandlung im Stadtrat am 15. Juli 2020 ist
daher nicht möglich. Eine Verfristung erfolgt nicht, da die formale Beteiligung
der Stadt erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet.