Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Sachverhalt:

 

Der Stadt Gerolstein liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Steinwerkes, in der Gemarkung Gerolstein, Flur 6, Parzelle 366/22, zu zwei Fachmärkten vor. Hierbei handelt es sich um einen Drogerie-Markt und um einen Blumen-Markt. In diesem Zusammenhang soll eine Sanierung des Daches und der Außenfassade durchgeführt werden.

 

Das Vorhaben liegt im Bebauungsplanbereich der Stadt Gerolstein „Sarresdorfer Strasse West / Südlicher Teil“. In diesem Bebauungsplan ist für das betroffene Gelände noch Gewerbegebiet festgesetzt. Für die Nutzungsänderung des Betonsteinwerkes in zwei Fachmärkte ist jedoch eine Änderung des Bebauungsplanes in „Sondergebiet Einzelhandel“ erforderlich. Die Änderung des Bebauungsplanes wurde bereits im Bauausschuss beraten. Ein Änderungsbeschluss des Stadtrates liegt jedoch noch nicht vor. Somit würde das Vorhaben zum aktuellen Zeitpunkt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes verstoßen.

 

 

Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel.

 

Winfried Schegner informiert über den Anruf des Planungsbüros, das im Auftrag des Investors den Bebauungsplan „Sarresdorfer Straße West / Südlicher Teil“ überarbeiten soll. Die Änderung des Bebauungsplans verzögert sich. Es wird einvernehmlich zugestimmt, deshalb diesen Punkt zu vertagen. Eine Behandlung im Stadtrat am 15. Juli 2020 ist daher nicht möglich. Eine Verfristung erfolgt nicht, da die formale Beteiligung der Stadt erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet.