Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat stimmt nach Beratung dem vorliegenden Entwurf einer
Vereinbarung über die mögliche Errichtung von Windkraftanlagen und die
Verteilung möglicher Pachteinahmen unter den beteiligten Gemeinden…
1.) …zu.
2.) …in dieser Form nicht zu. Es werden
folgende Vertragsänderungen gewünscht:
§ 3 Abwicklung
(1) Die beteiligten Gemeinden
erklären, ihre Flächen gemeinschaftlich und in gleichlautenden Verträgen an
einen einheitlichen Anlagenbetreiber zu verpachten. Die Entscheidungskompetenz
(…)
§ 4 Laufzeit des Vertrages, Kündigung
Der Vertrag kann von den beteiligten
Ortsbürgermeistern erst dann unterschrieben werden, wenn zuvor eine zustimmende
Beschlussfassung in den jeweiligen Gemeinderäten stattgefunden hat. (…)
§ 5 Beschlüsse/Abstimmungen
Beschlüsse der Solidargemeinschaft
bedürfen der Zustimmung aller 5 Gemeindevertreter.
3.) …nicht zu.
Abstimmungsergebnis: Variante 2 wurde mehrheitlich beschlossen.
Variante 1: 0 Stimmen
Variante 2: 9 Stimmen
Variante 3: 4 Stimmen
Die Ortsgemeinde Steffeln stimmt der Vereinbarung
somit in dieser Form nicht zu. Es werden die oben aufgeführten
Vertragsänderungen gewünscht.
Sachverhalt:
Die
Nachbargemeinden Birgel, Gönnersdorf, Lissendorf, Steffeln und Schüller haben
ein gemeinsames Interesse daran, dass im Zuge der Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes „Erneuerbare Energien“ in ihren Gemarkungen
Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen werden.
Als
besonders geeignet erscheint der Höhenzug „Duppacher Rücken“, der sich über
alle 5 Gemarkungen erstreckt.
Die
Ortsbürgermeister*In der genannten Gemeinden haben in den letzten Wochen
intensiv über eine Zusammenarbeit beraten und als Ergebnis eine Vereinbarung
erarbeitet, in der insbesondere die Verteilung möglicher Einnahmen aus der
Verpachtung von gemeindeeigenen Flächen für die Errichtung von Windkraftanlage
geregelt werden soll.
Der
Entwurf der Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Die
Ortsbürgermeisterin erklärt den Ratsmitgliedern, wie es zu dem vorliegenden
Entwurf der Vereinbarung erneuerbare Energien „Duppacher Rücken“ gekommen ist.
Bereits in der letzten Sitzung im März wurde über das Thema Windkraft „Duppacher
Rücken“ in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung informiert. Im Anschluss
daran wurde in mehreren Gesprächen der beteiligten Ortsbürgermeister und ersten
Beigeordneten eine Rahmenvereinbarung erarbeitet, die unter Berücksichtigung
mehrerer Kompromisse für alle tragbar ist. Das Baurecht, wo und wie viele
Windräder gebaut werden, bleibt nach wie vor bei der jeweiligen Gemeinde. Die
Vereinbarung wurde zweimal von der Kommunalaufsicht geprüft, davon einmal auf
ausdrücklichen Wunsch der Ortsgemeinde Steffeln. Die Gemeinden Birgel und
Lissendorf haben der Vereinbarung bereits zugestimmt. Mit der Vereinbarung soll
eine höhere Akzeptanz im Verbandsgemeinderat und in der Bevölkerung erreicht
werden. Auf ein gutes Verhältnis zu den Nachbargemeinden wird Wert gelegt. Das
Gebiet an der „Panzersperre“ ist von dieser Vereinbarung nicht berührt. Hier
hat die Ortsgemeinde Steffeln eine große Chance, Windkraft auf eigenem Gebiet
zu errichten.
Ortsvorsteher
Lothar Arens äußert große Bedenken und wird aus nachfolgenden Gründen gegen die
Vereinbarung stimmen:
- schwerste Bedenken zum Ort / geringe Abstände zur Bebauung
- intakte Waldflächen im Bereich „Duppacher Rücken“ (der
Kammerwald wurde damals teuer gekauft und soll jetzt mit Windrädern zerstückelt
werden)
- Zeitpunkt für eine solche Vereinbarung ist zu früh (zu
wenig Informationen; er wünscht sich von den Vertragspartnern Verständnis, dass
man mehr Zeit zum Überdenken braucht)
- Das Thema sollte im Vorfeld in den Ausschüssen diskutiert
werden – im neuen Ausschuss für Bau- und Infrastruktur und im Forstausschuss.
- Akzeptanz in den Nachbargemeinden (z. B. Duppach)
- Akzeptanz in der Bevölkerung: Damals sei man mit
Vorschlägen in Einwohnerversammlungen in Auel und Steffeln gegangen. Diesen Weg
hält er auch heute noch für richtig.
- 1. Variante für erneuerbare Energien ist für ihn nach wie
vor die „Panzersperre“ Richtung Reuth, die zunächst verfolgt werden müsste.
Beigeordneter
Schlösser teilt ergänzend zu den Ausführungen der Ortsbürgermeisterin mit, dass
er in der Vereinbarung eine Möglichkeit sieht, mit 5 Gemeinden gemeinsam
erneuerbare Energien zu einem späteren Zeitpunkt umsetzen zu können. Die
Gemeinden setzen damit ein Zeichen, dass man für Windenergie bereitsteht.
Letztendlich entscheidet aber der Gemeinderat, ob Windräder errichtet werden.
Die forstlichen Belange waren und sind bei den Beratungen stets wichtig.
Beigeordneter
Grasediek erläutert, dass man erst am Anfang der Entwicklungen steht.
Windkraftbetreiber „laufen der Gemeinde die Türen ein“. Er sieht in der Vereinbarung
strategische Vorteile sowohl für die Gemeinden als auch für die
Windkraftbetreiber. In den Gesprächen wurde ein ausgewogener
Verteilungsschlüssel erarbeitet. Werner Grasediek kritisiert den
Abstimmungsmodus im § 5 der Vereinbarung. Hier wünscht er sich bei Beschlüssen
der Solidargemeinschaft eine Zustimmung aller fünf Gemeindevertreter – und
nicht nur eine mehrheitliche Zustimmung.
Nach
eingehender Diskussion über den Abschluss und den Text einer Vereinbarung
ergibt sich, dass der in der Sitzungsvorlage angegebene Beschlussvorschlag zu
ändern ist. Bei einer Gegenstimme wird der Beschlussvorschlag mehrheitlich wie
folgt formuliert und darüber abgestimmt: