Sitzung: 02.07.2020 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: siehe einzelne Beschlüsse
Vorlage: 2-2305/20/01-325
Beschluss:
Der
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die vorgeschlagene Planung zur
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Erneuerbare Energien
zur Kenntnis und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, folgende
Ausschlusskriterien zu beschließen:
Harte Ausschlusskriterien Windenergie:
- Siedlungsflächen
- m
Schutzabstand zu Wohnbauflächen im Innenbereich
- Naturschutzgebiete
- Kernzonen
Naturpark Vulkaneifel
- Natura
2000 Gebiete
- Laubwald
älter als 120 Jahre gem. Forsteinrichtungswerk
- Naturdenkmäler
- Wasserschutzgebiete,
Zone I
Weiche
Ausschlusskriterien Windenergie:
- 500 m
Schutzabstand um bewohnte Siedlungen im Außenbereich
- Wasserschutzgebiete,
Zone II
- Wasserschutzgebiet
Birgel, Zone III
- Genehmigte
Rohstoffabbauflächen
- Vorranggebiete
Rohstoffabbau übertage (gem. ROP Entwurf 2014)
- Windgeschwindigkeit
mind. 6,4 m/s in 140 m über Grund (nach Windatlas RLP 2013)
- Kompensationsflächen
A 1
- Freihaltebereich
Wildbrücke B51
- Schutzabstand
5 km zum Niederschlagsradar Neuheilenbach
- Mindestgröße
Eignungsflächen jeweils 30 ha
- Schutzabstand
1.000 m zu Ferienparks
Weiterhin wird dem Verbandsgemeinderat
empfohlen, die landesplanerische Stellungnahme zur vorgestellten Planung bei
der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Landesplanungsbehörde zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja: 13
Nein: 1 Enthaltung:
1
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am
31.10.2019 auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss den
Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für das
gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein gefasst.
In der Zwischenzeit wurden durch das Planungsbüro
BGH-Plan Trier verschiedene Planungsalternativen erarbeitet.
Herr
Hierlmeier wird in der Ausschusssitzung eine Planung vorstellen, welcher
folgende Kriterien zu Grunde liegen:
Harte Ausschlusskriterien Windenergie:
- Siedlungsflächen
- m
Schutzabstand zu Wohnbauflächen im Innenbereich
- Naturschutzgebiete
- Kernzonen
Naturpark Vulkaneifel
- Natura
2000 Gebiete
- Laubwald
älter als 120 Jahre gem. Forsteinrichtungswerk
- Naturdenkmäler
- Wasserschutzgebiete,
Zone I
Weiche Ausschlusskriterien Windenergie:
- 500 m
Schutzabstand um bewohnte Siedlungen im Außenbereich
- Wasserschutzgebiete,
Zone II
- Wasserschutzgebiet
Birgel, Zone III (wird in der
Sitzung erläutert)
- Genehmigte
Rohstoffabbauflächen
- Vorranggebiete
Rohstoffabbau übertage (gem. ROP Entwurf 2014)
- Windgeschwindigkeit
mind. 6,4 m/s in 140 m über Grund (nach Windatlas RLP 2013)
- Kompensationsflächen
A 1
- Freihaltebereich
Wildbrücke B51
- Schutzabstand
5 km zum Niederschlagsradar Neuheilenbach
- Mindestgröße
Eignungsflächen jeweils 30 ha
- Schutzabstand
2.000 m zu den Ferienparks Wirfttal und Kronenburg (wird in der Sitzung erläutert).
Herr
Hierlmeier stellt die Planungen gemäß der Sitzungsvorlage vor. Im Anschluss
werden von den Ausschussmitgliedern Fragen und Anregungen an den vorstellenden
Planer gerichtet, welcher diese auch beantwortet. Hierbei kamen vermehrt
Anregungen für die Änderung der angedachten Windgeschwindigkeit und des
Schutzabstands.
Nach
Beantwortung der Fragen durch die Mitglieder wurde den Ortsbürgermeistern die
Möglichkeit für Rückfragen und Anregungen gegeben, welche dies auch in Anspruch
nahmen.
Im Anhang der
Niederschrift wird neben der in der Sitzung vorgestellten Präsentation (Anhang
1) auch eine aktualisierte Karte mit den beschlossenen Kriterien beigefügt
(Anhang 2).
Nach sehr
intensiver Diskussion stellt Herr Marco Weber den Antrag, die
Windgeschwindigkeit von 6,4 m/s auf 6,2 m/s herabzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
Ja: 5
Nein: 8 Enthaltung:
2
Antrag über
den Schutzabstand zu Ferienparks (Reduzierung des Abstands auf 1.000m)
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja: 8
Nein: 6 Enthaltung:
1