Beschluss:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die vorgeschlagene Planung zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich Erneuerbare Energien zur Kenntnis und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, folgende Ausschlusskriterien zu beschließen:

 

Harte Ausschlusskriterien Windenergie:

  • Siedlungsflächen
  • m Schutzabstand zu Wohnbauflächen im Innenbereich
  • Naturschutzgebiete
  • Kernzonen Naturpark Vulkaneifel
  • Natura 2000 Gebiete
  • Laubwald älter als 120 Jahre gem. Forsteinrichtungswerk
  • Naturdenkmäler
  • Wasserschutzgebiete, Zone I

 

Weiche Ausschlusskriterien Windenergie:

  • 500 m Schutzabstand um bewohnte Siedlungen im Außenbereich
  • Wasserschutzgebiete, Zone II
  • Wasserschutzgebiet Birgel, Zone III
  • Genehmigte Rohstoffabbauflächen
  • Vorranggebiete Rohstoffabbau übertage (gem. ROP Entwurf 2014)
  • Windgeschwindigkeit mind. 6,4 m/s in 140 m über Grund (nach Windatlas RLP 2013)
  • Kompensationsflächen A 1
  • Freihaltebereich Wildbrücke B51
  • Schutzabstand 5 km zum Niederschlagsradar Neuheilenbach
  • Mindestgröße Eignungsflächen jeweils 30 ha
  • Schutzabstand 1.000 m zu Ferienparks

 

Weiterhin wird dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die landesplanerische Stellungnahme zur vorgestellten Planung bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Landesplanungsbehörde zu beantragen.

 

Abstimmungsergebnis:   mehrheitlich beschlossen

Ja:  13  Nein:  1  Enthaltung:  1


Sachverhalt:

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.10.2019 auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein gefasst.

 

In der Zwischenzeit wurden durch das Planungsbüro BGH-Plan Trier verschiedene Planungsalternativen erarbeitet.

 

Herr Hierlmeier wird in der Ausschusssitzung eine Planung vorstellen, welcher folgende Kriterien zu Grunde liegen:

 

Harte Ausschlusskriterien Windenergie:

  • Siedlungsflächen
  • m Schutzabstand zu Wohnbauflächen im Innenbereich
  • Naturschutzgebiete
  • Kernzonen Naturpark Vulkaneifel
  • Natura 2000 Gebiete
  • Laubwald älter als 120 Jahre gem. Forsteinrichtungswerk
  • Naturdenkmäler
  • Wasserschutzgebiete, Zone I

 

Weiche Ausschlusskriterien Windenergie:

  • 500 m Schutzabstand um bewohnte Siedlungen im Außenbereich
  • Wasserschutzgebiete, Zone II
  • Wasserschutzgebiet Birgel, Zone III (wird in der Sitzung erläutert)
  • Genehmigte Rohstoffabbauflächen
  • Vorranggebiete Rohstoffabbau übertage (gem. ROP Entwurf 2014)
  • Windgeschwindigkeit mind. 6,4 m/s in 140 m über Grund (nach Windatlas RLP 2013)
  • Kompensationsflächen A 1
  • Freihaltebereich Wildbrücke B51
  • Schutzabstand 5 km zum Niederschlagsradar Neuheilenbach
  • Mindestgröße Eignungsflächen jeweils 30 ha
  • Schutzabstand 2.000 m zu den Ferienparks Wirfttal und Kronenburg (wird in der Sitzung erläutert).

 

 

Herr Hierlmeier stellt die Planungen gemäß der Sitzungsvorlage vor. Im Anschluss werden von den Ausschussmitgliedern Fragen und Anregungen an den vorstellenden Planer gerichtet, welcher diese auch beantwortet. Hierbei kamen vermehrt Anregungen für die Änderung der angedachten Windgeschwindigkeit und des Schutzabstands.

Nach Beantwortung der Fragen durch die Mitglieder wurde den Ortsbürgermeistern die Möglichkeit für Rückfragen und Anregungen gegeben, welche dies auch in Anspruch nahmen.

 

Im Anhang der Niederschrift wird neben der in der Sitzung vorgestellten Präsentation (Anhang 1) auch eine aktualisierte Karte mit den beschlossenen Kriterien beigefügt (Anhang 2).

 

 

Nach sehr intensiver Diskussion stellt Herr Marco Weber den Antrag, die Windgeschwindigkeit von 6,4 m/s auf 6,2 m/s herabzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:   mehrheitlich abgelehnt

Ja:  5  Nein:  8  Enthaltung:  2 

 

 

Antrag über den Schutzabstand zu Ferienparks (Reduzierung des Abstands auf 1.000m)

 

Abstimmungsergebnis:   mehrheitlich beschlossen

Ja:  8  Nein:  6  Enthaltung:  1