Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Ergänzungssatzung „An der Ley“ aufzustellen und billigt gleichzeitig den in der heutigen Sitzung vorliegenden Vorentwurf.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem v.g. Kartenausschnitt ersichtlich.

 

Der Verwaltung wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss entsprechend bekannt zu geben und anschließend die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.


Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde Birgel beabsichtigt, für das Grundstück Gemarkung Birgel, Flur 5, Flurstück 7/6 eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.

 

Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde durch eine sogenannte Innenbereichssatzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

Die v.g. Parzelle lag bereits vor Aufhebung des Bebauungsplanes „Auf Hardt – 6. Änderung“ im Jahre 2013 formell-rechtlich im Außenbereich der Gemarkung Birgel, sodass durch die Ergänzungssatzung hier erstmals Baurecht geschaffen werden soll (siehe nachstehender Auszug aus dem FNP).

 

                                               

 

Ein privater Kleinunternehmer erwägt, auf der Parzelle Flur 5, Flurstück 7/6 eine Lagerhalle zur Unterstellung seiner Fahrzeuge und Geräte zu errichten. Die Ortsgemeinde Birgel hatte bereits im Jahre 2017 einer Sondernutzung des angrenzenden Wirtschaftsweges Flur 5, Flurstück 3/23 zugestimmt.

 

Das Planungsbüro Böffgen, Reutlingen, wurde zwischenzeitlich durch den Investor mit der Erarbeitung einer Ergänzungssatzung beauftragt. Der Planentwurf liegt dem Rat in seiner heutigen Sitzung zur Beratung vor. Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Auszug aus der Planurkunde ersichtlich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten des Bauleitverfahrens werden durch den Grundstückseigentümer übernommen.