Sitzung: 18.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-2336/20/05-210
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die
Ergänzungssatzung „An der Ley“ aufzustellen und billigt gleichzeitig den in der
heutigen Sitzung vorliegenden Vorentwurf.
Der räumliche Geltungsbereich ist aus
dem v.g. Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Verwaltung wird beauftragt, diesen
Aufstellungsbeschluss entsprechend bekannt zu geben und anschließend die
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB vorzunehmen.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Birgel
beabsichtigt, für das Grundstück Gemarkung Birgel, Flur 5, Flurstück 7/6 eine
Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.
Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB kann
die Gemeinde durch eine sogenannte Innenbereichssatzung einzelne
Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen,
wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden
Bereiches entsprechend geprägt sind.
Die v.g. Parzelle lag bereits vor
Aufhebung des Bebauungsplanes „Auf Hardt – 6. Änderung“ im Jahre 2013
formell-rechtlich im Außenbereich der Gemarkung Birgel, sodass durch die
Ergänzungssatzung hier erstmals Baurecht geschaffen werden soll (siehe
nachstehender Auszug aus dem FNP).
Ein privater Kleinunternehmer
erwägt, auf der Parzelle Flur 5, Flurstück 7/6 eine Lagerhalle zur
Unterstellung seiner Fahrzeuge und Geräte zu errichten. Die Ortsgemeinde Birgel
hatte bereits im Jahre 2017 einer Sondernutzung des angrenzenden
Wirtschaftsweges Flur 5, Flurstück 3/23 zugestimmt.
Das Planungsbüro Böffgen,
Reutlingen, wurde zwischenzeitlich durch den Investor mit der Erarbeitung einer
Ergänzungssatzung beauftragt. Der Planentwurf liegt dem Rat in seiner heutigen
Sitzung zur Beratung vor. Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem
nachstehenden Auszug aus der Planurkunde ersichtlich.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten des Bauleitverfahrens
werden durch den Grundstückseigentümer übernommen.