Sitzung: 15.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-2337/20/32-015
Beschlussvorschlag:
Der
Ortgemeinderat wurde darüber informiert, dass während der Offenlage nach § 3
Abs. 2 BauGB bzw. im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB keine
Stellungnahmen vorgebracht wurden, die zur einer Änderung der Planung führen.
Der
Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Entwurf des
Bebauungsplanes „Vor den Rüben“, bestehend aus Planzeichnung und Text, als
Satzung und billigt die Begründung nebst Anlagen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch Bekanntmachung gemäß § 10
Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Salm hat in
seiner Sitzung am 17.02.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Vor den Rüben“ zum
ersten Mal zu ändern. Dieser Beschluss wurde am 21.02.2020 öffentlich
bekanntgemacht.
Mit dieser Planänderung soll der
bisher in der Ortslage Salm befindliche Kinderpielplatz auf ein unbebautes
Grundstück innerhalb des Bebauungsplanes „Vor den Rüben“ verlegt werden.
Mit Datum 21.02.2020 wurde die
öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Zeit vom
02.03.2020 bis 31.03.2020 bekanntgemacht. Aufgrund der Corona-Pandemie und der
einhergehenden Rathausschließung wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch ab
dem 18.03.2020 unterbrochen. Die Fortführung der Offenlage erfolgte sodann in
der Zeit vom 15.05.2020 bis 29.05.2020.
Die nachfolgenden - von der
Planung berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB – wurden mit Schreiben vom 27.02.2020 angeschrieben und um Abgabe
einer Stellungnahme geben: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Telekom, Westnetz,
Energienetze Mittelrhein, SGD-Gewerbeaufsicht, Katasteramt, VG-Werke, LBM
Gerolstein.
Die v.g. Stellen haben entweder
keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Bedenken geäußert.