Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschlussvorschlag:

Der Ortgemeinderat wurde darüber informiert, dass während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht wurden, die zur einer Änderung der Planung führen.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes „Vor den Rüben“, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung und billigt die Begründung nebst Anlagen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen.

 

 

 


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Salm hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Vor den Rüben“ zum ersten Mal zu ändern. Dieser Beschluss wurde am 21.02.2020 öffentlich bekanntgemacht.

 

Mit dieser Planänderung soll der bisher in der Ortslage Salm befindliche Kinderpielplatz auf ein unbebautes Grundstück innerhalb des Bebauungsplanes „Vor den Rüben“ verlegt werden.

 

                        

 

 

Mit Datum 21.02.2020 wurde die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Zeit vom 02.03.2020 bis 31.03.2020 bekanntgemacht. Aufgrund der Corona-Pandemie und der einhergehenden Rathausschließung wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch ab dem 18.03.2020 unterbrochen. Die Fortführung der Offenlage erfolgte sodann in der Zeit vom 15.05.2020 bis 29.05.2020.

 

Die nachfolgenden - von der Planung berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB – wurden mit Schreiben vom 27.02.2020 angeschrieben und um Abgabe einer Stellungnahme geben: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Telekom, Westnetz, Energienetze Mittelrhein, SGD-Gewerbeaufsicht, Katasteramt, VG-Werke, LBM Gerolstein.

 

Die v.g. Stellen haben entweder keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Bedenken geäußert.