Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Nicht erforderlich.


Sachverhalt:

 

Die einzelnen Arbeitsschritte zur Erstellung eines Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorgekonzeptes (HWSK) stellen sich in zeitlicher Hinsicht wie folgt dar:

 

·         Abfrage beim Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz (IBH) zur Erstellung eines Leitfadens als Grundlage für die Honorarangebote der Ing.-Büros

·         Einholen von mindestens drei Angeboten (Zeitraum 4 Wochen)

·         Beantragung der 90 %-igen Zuwendung beim Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (Zeitraum 3 Monate)

·         nach Bewilligung der Zuwendung Beauftragung des Ing.-Büros

·         Vorgespräch mit IBH, Ing.-Büro, Ortsgemeinde(n) und Verbandsgemeinde (Zeitraum 2 Monate)

·         Ortsbegehung mit Ing.-Büro, Vereinen, Feuerwehr, Ortsgemeinde / Verbandsgemeinde

·         1. Bürgerversammlung mit Workshop (Zeitraum 3 Monate)

·         2. Bürgerversammlung mit Workshop (Zeitraum 3 Monate)

·         Abschlussveranstaltung zur Vorstellung des HWSK (Zeitraum 3 – 6 Monate)

·         Genehmigung des HWSK durch Struktur- und Genehmigungsdirektion / Ministerium

·         anschließend Beratung über Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aus dem HWSK

 

Vor einigen Wochen wurde entschieden, für die Ortsgemeinden Lissendorf und Birgel ein gemeinsames HWSK zu erstellen. Derzeit läuft die Abfrage beim IBH zur Erstellung eines Leitfadens als Grundlage für die Honorarangebote der Ing.-Büros. Mit der Vorlage des Leitfadens rechnen wir in Kürze.