Beschluss:
Nicht
erforderlich.
Sachverhalt:
Die einzelnen Arbeitsschritte zur
Erstellung eines Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorgekonzeptes (HWSK)
stellen sich in zeitlicher Hinsicht wie folgt dar:
·
Abfrage beim Informations- und
Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz (IBH) zur Erstellung eines
Leitfadens als Grundlage für die Honorarangebote der Ing.-Büros
·
Einholen von mindestens drei
Angeboten (Zeitraum 4 Wochen)
·
Beantragung der 90 %-igen
Zuwendung beim Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (Zeitraum
3 Monate)
·
nach Bewilligung der Zuwendung
Beauftragung des Ing.-Büros
·
Vorgespräch mit IBH, Ing.-Büro,
Ortsgemeinde(n) und Verbandsgemeinde (Zeitraum 2 Monate)
·
Ortsbegehung mit Ing.-Büro,
Vereinen, Feuerwehr, Ortsgemeinde / Verbandsgemeinde
·
1. Bürgerversammlung mit Workshop
(Zeitraum 3 Monate)
·
2. Bürgerversammlung mit Workshop
(Zeitraum 3 Monate)
·
Abschlussveranstaltung zur
Vorstellung des HWSK (Zeitraum 3 – 6 Monate)
·
Genehmigung des HWSK durch
Struktur- und Genehmigungsdirektion / Ministerium
·
anschließend Beratung über
Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aus dem HWSK
Vor einigen Wochen wurde
entschieden, für die Ortsgemeinden Lissendorf und Birgel ein gemeinsames HWSK
zu erstellen. Derzeit läuft die Abfrage beim IBH zur Erstellung eines Leitfadens
als Grundlage für die Honorarangebote der Ing.-Büros. Mit der Vorlage des
Leitfadens rechnen wir in Kürze.