Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Erneuerung der Wände einschließlich der Türen und des Fußbodens der
Mehrzweckhalle.
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Die
Wände und Türen werden bis Türhöhe mit Prallschutzverkleidung ausgeführt.
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Die
Ausführung der Wandbekleidung an den Stirnwänden oberhalb des Prallschutzes ist
mit dem Brandschutzbeauftragten abzuklären.
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Im
Thekenbereich werden die vorhandenen Rolltore durch neue Sektionaltore ersetzt.
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Die
Erneuerung des Hallenbodens erfolgt einschließlich Unterkonstruktion, soweit
der Zustand der Unterkonstruktion nicht eine Teilsanierung ermöglicht.
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Soweit
die Vergaberichtlinien keine Ausschreibung erfordern, wird der Planungsauftrag
unmittelbar an das Architekturbüro Dimmer vergeben.
Sachverhalt:
In verschiedenen Gemeinderatssitzungen
wurde 2019 die Erneuerung der Wandbekleidung und des Hallenbodens der
Mehrzweckhalle, vorbehaltlich einer Förderung aus dem Investitionsstock,
beschlossen.
Mit Schreiben des Ministeriums des
Innern und für Sport vom 24.04.2020 wurde eine Zuwendung für die Maßnahme in
Höhe von 55.000 € (ca. 34% der Gesamtkosten) bewilligt. Nach ersten Schätzungen
durch die Bauabteilung der VG belaufen sich die Kosten der Maßnahme auf ca.
160.000 €. Voraussetzung ist ein
Baubeginn noch im Jahr 2020.
Vor Planungsbeginn müssen noch
verschiedene Genehmigungsauflagen, besonders in Bezug auf Brandschutz und
Prallschutz an den Wänden, geprüft werden.
Die Auflagen werden Einfluss auf die Baukosten haben. Es ist sinnvoll,
die Wände mit Prallschutz zu versehen, um künftig Probleme bei der Nutzung der
Halle für sportliche Aktivitäten auszuschließen. Soweit der Zustand des Bodens
keine Kompletterneuerung notwendig macht, ist eine Teilsanierung zu prüfen. Im
Thekenbereich bieten die vorhandenen Rolltore keinen ausreichenden Unfallschutz
und bedürfen der Erneuerung.
Die Erneuerung der Heizung und die
Installation einer elektrisch gesteuerten Lüftungsanlage sollten bei der Baumaßnahme
besprochen werden. Die damit verbundenen erheblichen Kosten wurden bei den
ersten Planungen nicht berücksichtigt. Sie sind zurzeit nicht finanzierbar und
wurden bei der Berechnung des Zuschusses nicht berücksichtigt. Eine spätere
Umsetzung dieser Maßnahmen wird durch die Wand- und Bodenerneuerung nicht zu
Problemen führen.