Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Erneuerung der Wände einschließlich der Türen und des Fußbodens der Mehrzweckhalle.

·         Die Wände und Türen werden bis Türhöhe mit Prallschutzverkleidung ausgeführt.

·         Die Ausführung der Wandbekleidung an den Stirnwänden oberhalb des Prallschutzes ist mit dem Brandschutzbeauftragten abzuklären.

·         Im Thekenbereich werden die vorhandenen Rolltore durch neue Sektionaltore ersetzt.

·         Die Erneuerung des Hallenbodens erfolgt einschließlich Unterkonstruktion, soweit der Zustand der Unterkonstruktion nicht eine Teilsanierung ermöglicht.

·         Soweit die Vergaberichtlinien keine Ausschreibung erfordern, wird der Planungsauftrag unmittelbar an das Architekturbüro Dimmer vergeben.


Sachverhalt:

 

In verschiedenen Gemeinderatssitzungen wurde 2019 die Erneuerung der Wandbekleidung und des Hallenbodens der Mehrzweckhalle, vorbehaltlich einer Förderung aus dem Investitionsstock, beschlossen.

 

Mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 24.04.2020 wurde eine Zuwendung für die Maßnahme in Höhe von 55.000 € (ca. 34% der Gesamtkosten) bewilligt. Nach ersten Schätzungen durch die Bauabteilung der VG belaufen sich die Kosten der Maßnahme auf ca. 160.000 €.  Voraussetzung ist ein Baubeginn noch im Jahr 2020.

 

Vor Planungsbeginn müssen noch verschiedene Genehmigungsauflagen, besonders in Bezug auf Brandschutz und Prallschutz an den Wänden, geprüft werden.  Die Auflagen werden Einfluss auf die Baukosten haben. Es ist sinnvoll, die Wände mit Prallschutz zu versehen, um künftig Probleme bei der Nutzung der Halle für sportliche Aktivitäten auszuschließen. Soweit der Zustand des Bodens keine Kompletterneuerung notwendig macht, ist eine Teilsanierung zu prüfen. Im Thekenbereich bieten die vorhandenen Rolltore keinen ausreichenden Unfallschutz und bedürfen der Erneuerung.

 

Die Erneuerung der Heizung und die Installation einer elektrisch gesteuerten Lüftungsanlage sollten bei der Baumaßnahme besprochen werden. Die damit verbundenen erheblichen Kosten wurden bei den ersten Planungen nicht berücksichtigt. Sie sind zurzeit nicht finanzierbar und wurden bei der Berechnung des Zuschusses nicht berücksichtigt. Eine spätere Umsetzung dieser Maßnahmen wird durch die Wand- und Bodenerneuerung nicht zu Problemen führen.