Sitzung: 09.06.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 1-2926/20/29-023
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat beschließt die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der
Ortsgemeinde Pelm.
Sachverhalt:
Rechtsgrundlage für den Erlass
einer Hauptsatzung bildet die Gemeindeordnung (GemO) in der jeweils geltenden
Fassung der Bekanntmachung. Gemäß § 25 GemO haben Gemeinden eine Hauptsatzung
zu erlassen, in der die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung der
Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten zu regeln sind. Die Hauptsatzung
kann weitere für die Selbstverwaltung der Gemeinden wichtige Fragen regeln.
Die aktuelle Hauptsatzung der
Ortsgemeinde Pelm datiert vom 30.10.2009. Kostensteigerungen bei Bauvorhaben
oder die Herbeiführung von Entscheidungen in besonderen Situationen,
beispielsweise der Corona-Krise oder größeren Projekten, sollen in einer Neufassung
der Hauptsatzung aufgenommen werden. Der Entwurf der „Neufassung der Hauptsatzung
der Ortsgemeinde Pelm“ entspricht dem Satzungsmuster der „Muster-Hauptsatzung“
des Gemeinde- und Städtebundes.
Folgende Änderungen / Abweichungen
zur Hauptsatzung vom 30.10.2009 sind vorgesehen:
§
2 - Ausschüsse des Gemeinderates
Auflistung der Ausschüsse, welche
in der Ortsgemeinde Pelm gebildet wurden.
§
3 - Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates an Ausschüsse
Die Übertragung der Aufgaben
erfolgte bisher im „§ 2 - Ausschüsse des Gemeinderates“. Ergänzend zu der
bisherigen Aufgabenübertragung durch Beschluss wird im Entwurf der Neufassung
der Hauptsatzung die Übertragung von Aufgaben an den Bau-, Forst- und
Immobilienausschuss konkret geregelt.
Beachte: Wertgrenzen im § 3 Abs. 2
Nr. 2a / 2b in Höhe von jeweils 20.000,00 € netto
§
4 – Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf den Ortsbürgermeister
Beachte: Erhöhung der Wertgrenzen
von 2.500 € auf 5.000 € im Einzelfall (§ 4 Nr. 1 und Nr.2)
Der Sitzungsvorlage ist neben dem
„Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung“ ein Vergleichsdokument der „Hauptsatzung
vom 30.10.2009“ und dem „Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung“ beigefügt.