Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Pelm.


Sachverhalt:

 

Rechtsgrundlage für den Erlass einer Hauptsatzung bildet die Gemeindeordnung (GemO) in der jeweils geltenden Fassung der Bekanntmachung. Gemäß § 25 GemO haben Gemeinden eine Hauptsatzung zu erlassen, in der die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung der Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten zu regeln sind. Die Hauptsatzung kann weitere für die Selbstverwaltung der Gemeinden wichtige Fragen regeln.

 

Die aktuelle Hauptsatzung der Ortsgemeinde Pelm datiert vom 30.10.2009. Kostensteigerungen bei Bauvorhaben oder die Herbeiführung von Entscheidungen in besonderen Situationen, beispielsweise der Corona-Krise oder größeren Projekten, sollen in einer Neufassung der Hauptsatzung aufgenommen werden. Der Entwurf der „Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Pelm“ entspricht dem Satzungsmuster der „Muster-Hauptsatzung“ des Gemeinde- und Städtebundes.

 

Folgende Änderungen / Abweichungen zur Hauptsatzung vom 30.10.2009 sind vorgesehen:

 

§ 2 - Ausschüsse des Gemeinderates

Auflistung der Ausschüsse, welche in der Ortsgemeinde Pelm gebildet wurden.

 

§ 3 - Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates an Ausschüsse

Die Übertragung der Aufgaben erfolgte bisher im „§ 2 - Ausschüsse des Gemeinderates“. Ergänzend zu der bisherigen Aufgabenübertragung durch Beschluss wird im Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung die Übertragung von Aufgaben an den Bau-, Forst- und Immobilienausschuss konkret geregelt.

Beachte: Wertgrenzen im § 3 Abs. 2 Nr. 2a / 2b in Höhe von jeweils 20.000,00 € netto

 

§ 4 – Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf den Ortsbürgermeister

Beachte: Erhöhung der Wertgrenzen von 2.500 € auf 5.000 € im Einzelfall (§ 4 Nr. 1 und Nr.2)

 

Der Sitzungsvorlage ist neben dem „Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung“ ein Vergleichsdokument der „Hauptsatzung vom 30.10.2009“ und dem „Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung“ beigefügt.