Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss spricht sich für die vorgestellte Planungsvariante aus.

 

Zur Finanzierung des Gesamtprojektes empfiehlt der Ausschuss dem Stadtrat zur Gegenfinanzierung die Möglichkeit über die Anhebung der Hebesätze nachzudenken, um die LEADER-Förderung zu ermöglichen und Fördermittel zu erhalten.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt das Ingenieurbüro Reihsner, Herr Reihsner und Frau Herges.

 

Das Ingenieurbüro Reihsner stellt anhand einer Präsentation den aktuellen Stand der Planungen vor. Bereits im Vorfeld fanden zusammen mit der Verbandsgemeindeverwaltung und der Stadt Hillesheim Abstimmungsgespräche statt. Zuletzt wurde eine Detailplanung ausgearbeitet.

Die Präsentation umfasst insgesamt vier Punkte:

 

1.       Historie der Projekte

2.       Planungen 2. BA

-          aktuelle Bestandsaufnahme

-          Genehmigungsplanung wird erläutert

3.       Kostenberechnung

-          Kosten 2. BA 682.482,14 €

4.       Zeitplan (2020)

-          Antrag

-          Bewilligung

-          Ausschreibung/Vergabe

-          Bauphase (ab Oktober 2020)

 

Im Anschluss an die Präsentation dankt der Vorsitzende Frau Herges und Herrn Reihsner für die Informationen.

 

Der Vorsitzende erläutert die Finanzierung des Projektes, u.a. auch, dass Gespräche mit der Kommunalaufsicht stattgefunden haben. Ebenfalls wird vom Vorsitzenden die Prognose für den nächsten Haushalt angesprochen, die sich aufgrund der aktuellen Situation als schlecht darstellt. Auch die VG- und Kreis-Umlage werden in diesem Zusammenhang angesprochen.

 

Weiterhin soll über das Fördermittelprogramm LEADER-Fördermittel beantragt werden, die über die wasserwirtschaftlichen Belange hinausgehen. Die LEADER Verantwortlichen haben jedoch angeregt das, wenn die Stadt Hillesheim in den Genuss einer Förderung kommen möchte, über die Anhebung bzw. Anpassung der Hebesätze nachdenken soll.

 

Nach ausführlicher Diskussion im Ausschuss über die Thematik der Anhebung bzw. Anpassung der Hebesätze ist folgender Beschluss gefasst worden.